Noch im frühen 19. Jahrhundert, als der Bau der Stadtkirche in Olten mehr als doppelt so teuer zu stehen gekommen war als ursprünglich budgetiert, weigerte sich die Regierung in Solothurn standhaft, den Oltnern das Recht zuzugestehen, dass die Stadt ihre mehr als marode Finanzlage durch den Einzug einer allgemeinen Gemeindesteuer wieder ins Lot bringen könnte. Olten wurde angewiesen, das fehlende Geld durch eine freiwillige Sammlung von Haus zu Haus aufzubringen. Das Recht Steuern einzuziehen war damals nämlich noch ein Herrschaftsrecht. Nachdem in der Helvetik der Bezug des Ohmgeldes, eine Abgabe von eingelegtem und verkauftem Wein, von dem bis zu diesem Zeitpunkt der Grossteil der Gemeindeauslagen bestritten worden war, abgesetzt worden war, weil die Regierung den Gemeinden den dritten Teil der Getränkesteuer überliess, die nun sie erhob, war in der Mediation war diese Getränkesteuer ersatzlos gestrichen worden. Zu einer Wiedereinführung des «Böspfennigs» aber hatte die Regierung nicht Hand bieten wollen. Ein eisernes Sparregime war deshalb in Olten die Folge gewesen, und als das Budget auch mit Sparmassnahmen nicht in den Griff zu bekommen war, blieb nur die Schuldenwirtschaft.
Private und öffentliche Geldgeber (so auch das Stift Schönenwerd) stopften als «Banken» die Löcher im Gemeindebudget. Erst im Hungerjahr 1847, als sich die Gemeinde genötigt sah, Saatkartoffeln an Bedürftige abzugeben und eine «Sparsuppenanstalt» für die ärmeren Einwohner einzurichten, genehmigte die Regierung einen ersten Steuerplan. Das erste städtische Steuerreglement wurde vom Rat am 12. August 1859 verabschiedet.
Foto: Die erste gedruckte Oltner Steuerordnung aus dem Jahre 1865 (Stadtarchiv Olten)