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Mo 09.00–12.00 und 14.00-17.00 Di 09.00-12.00, nachm. geschlossen
Mi 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Do 09.00-12.00 und 14.00-17.00
(Stadtkanzlei: 14.00-18.00; Einwohnerkontrolle 14.00-17.30)
Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00
Die Einwohnerkontrolle schliesst zur Verarbeitung elektronisch eingegangener Meldungen abends je eine halbe Stunde früher!
Während der Schulferien im Sommer nachmittags geschlossen!
Die Bürgergemeinden umfassen alle in ihrer Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf deren Wohnsitz. Stimm- und wahlberechtigt ist in der Heimatgemeinde aber nur, wer in der Gemeinde selbst wohnhaft und angemeldet ist. Die Bürgergemeinde Olten zählt rund 7000 Personen, davon sind ca. 1700 in Olten wohnhaft. Die Bürgergemeinde Olten wird hauptamtlich geführt, im Gegensatz zu vielen Bürgergemeinden des Kantons Solothurn. Neben der Bewirtschaftung ihrer Wälder von rund 570 ha, besitzt die Gemeinde Wohnhäuser, Landwirtschaftsobjekte und Gastwirtschaftsbetriebe, die sie verpachtet und vermietet hat. Daneben betreibt sie ein eigenes Alters- und Pflegeheim mit rund 70 Betten (Alters- und Pflegeheim Weingarten). Die Bürgergemeinde besitzt einen Stipendienfonds und verwaltet mehrere - meist wohltätige - Stiftungen.
Bis zum Jahre 1875 besassen die solothurnischen Gemeinden eine wesentlich andere Struktur als heute; sie waren sogenannte Einheitsgemeinden mit umfassendem Aufgabenbereich, wobei ursprünglich in Gemeindeangelegenheiten nur die ortsansässigen Bürger, nicht aber die anderen niedergelassenen Kantons- und Schweizer Bürger stimmberechtigt waren. Nachdem das solothurnische Gemeindegesetz des Jahres 1871 dazu bereits eine gewisse Korrektur gebracht hatte, garantierte dann die revidierte Bundesverfassung des Jahres 1874 die gemeinderechtliche Gleichstellung aller niedergelassenen Kantons- und Schweizer Bürger mit den ortsansässigen Gemeindebürgern, wobei allerdings der Anteil an den Bürger- und Korporationsgütern sowie das Stimmrecht in "rein bürgerlichen Angelegenheiten" ausgenommen wurden. Das führte zu einer Revision der solothurnischen Kantonsverfassung und damit zur Schaffung der heutigen drei Gemeindearten: Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinde. Der erste Oltner Bürgerammann hiess Johann Gisi, er war Oberrichter und amtete von 1877 bis 1880.
Die Organisation
Die Bürgergemeinde Olten ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit politischen Strukturen. Der 7-köpfige Bürgerrat wird von 3 FdP-, 2 CVP- und 2 SP-Mitgliedern gebildet. Die Kommissionen sind entsprechend den Parteistärken zusammengesetzt. Gewählt sind die Behörde- und Kommissionsmitglieder auf die Dauer von vier Jahren. Der Bürgerrat wird nach dem Proporzwahlverfahren an der Urne bestimmt.
Der heutige Bürgerpräsident heisst Felix Frey. Er ist nebenamtlich seit 1997 tätig. Als hauptamtliche Bürgerschreiberin ist Arlette Maurer seit 1.7.2012 im Amt. Als Buchhalter beschäftigt die Bürgergemeinde Olten Cornelia Wintenberger. Das Sekretariat wird von Stephanie Tobler betreut. Der Forstbetrieb wird im Auftragsverhältnis durch den Forstbetrieb Unterer Hauenstein und dessen Förster Georg Nussbaum sichergestellt. Das Alters- und Pflegeheim Weingarten wird seit 1.7.2023 von Christian Arnold geleitet.
Die Finanzen
Die Bürgergemeinde Olten erhebt keine Steuern. Neben den Taxen, Pflege- und Betreuungskosten für den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Weingarten fallen die Holzverkäufe an Industrie, Gewerbe und Private, die Baurechtszinseinnahmen für Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie die Miet- und Pachtzinse der Immobilien (Wohneinheiten, Restaurants „Säli-Schlössli“ und „Frohburg“) ins Gewicht. Die Kosten für Einbürgerungen dürfen in der ganzen Schweiz nur noch den effektiven Verwaltungsaufwand decken.
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