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Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Staates unter www.admin.ch
Weitere Informationen zu Abstimmungen finden Sie auch unter www.easyvote.ch
Urne Öffnungszeiten
- Wahlbüro Schulhaus Bifang 10.30 bis 11.30 Uhr
Sonntag:
- Wahlbüros Schulhäuser Bifang und Hübeli 10.00 bis 11.30 Uhr
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises (Ersatzausweis) kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer/in oder bei dessen Stellvertreter/in im Oltner Stadthaus persönlich abholen und eine Identitätskarte oder einen Pass mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und stecken Sie ihn in das Fenster des Stimmkuverts, so dass im Fenster die Anschrift des Zentralwahlbüros der Einwohnergemeinde Olten erscheint.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder beim offiziellen Briefkasten des Stadthauses Olten einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag bis 24 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Stimmkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert zu spät eintrifft
Bei persönlicher Stimmabgabe in den Aussenwahlbüros ist keine Unterschrift nötig.

