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Der Galgen auf dem "Galgenhölzli"
Da dem hohen Gericht aber ordentlicherweise ein Graf vorzusitzen hatte und ein solcher natürlich in Olten nicht zu finden war, erhielt die Stadt auf die Fürsprache Basels 1410 von König Ruprecht (1352-1410) die Sondererlaubnis, dass dem hiesigen Gerichte notfalls auch nur ein ehrbarer Ritter vorsitzen dürfe. Mit dem Marktrecht und dem Recht Zölle einzuziehen aber besass Olten nun also ein weiteres jener Rechte, die den Aufbau eines eigenen Hoheitsgebietes ermöglicht hätten. Zum Zeichen seiner gewachsenen Machtbefugnis liess die Stadt deshalb damals auch auf dem nachmaligen «Galgenhölzli», dem heutigen Standort unseres Frohheimschulhauses, als Mahnmal einen Schaugalgen errichten. Er hat dem Platz zu seinem wenig freundlichen Namen verholfen, obwohl hier nie jemand gehängt worden ist.
Die beiden Stadtbrände von 1411 und 1422 aber machten dann freilich alle hochfliegenden Pläne zunichte und waren recht eigentlich der Anlass dafür, dass Basels Interesse an Olten erkaltete und die Stadt 1426 in die Pfandherrschaft der aufstrebenden Stadt Solothurn geriet, die damals mit Macht ihr Hoheitsgebiet zu erweitern trachtete.
Foto: Der Galgen in der Klos, ein makaberes Andenken an die Blutgerichtsbarkeit, dürfte noch aus der Zeit der Frohburger Herrschaft stammen.