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Umzug innerhalb Olten
Sie haben in Olten eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft umgezogen? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen online via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vornehmen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie diese per Post oder laden diese in eUmzug hoch:
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neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung vom Vermieter oder Eigentümer bei Untermiete
- Ausländer/innen EU-EFTA-Bürger: Ausländerausweis im Original (ausgenommen Ausweise in Kreditkartenformat)
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung.
EU-EFTA-Bürger mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung. Bei einem Ausländerausweis in Papierformat benötigen wir diesen im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind.
Nach erfolgter Zustellung der Dokumente werden wir Ihre Adressänderung erfassen. Den Ausländerausweis in Papierformat senden wir zwecks Adressänderung ans Migrationsamt Solothurn und senden Ihnen die entsprechende Rechnung zu.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |