Inhalt
Zuzug, Wegzug, Umzug
Sie sind neu nach Olten gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Schade! Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle Einwohner die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig.
Umzug
Sie haben in Olten eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft umgezogen? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen online (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden.
Bitte melden Sie alle Personen, die umziehen, sowie allfällige Trennungen mit Datum.
Abmeldung / Wegzug
Schade dass Sie die Stadt Olten verlassen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder direkt am Schalter abmelden. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen. Die Gebühr beträgt Fr. 15.-.
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt Ihnen zu (bei einigen Gemeinden ausserhalb des Kanton Solothurn muss dieser dort hinterlegt werden - bitte erkundigen Sie sich direkt bei der neuen Wohngemeinde).
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden).
Für die Abmeldung ist die Adresse des Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
- Preis
- 15
Anmeldung Aufenthalter/in Erwerbstätige
Sind Sie neu als Aufenthalter/in in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder am Schalter anmelden. Jede Person muss sich einzeln anmelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimat-/Interimsausweis) im Original
- Kopie Pass oder Identitätskarte
Die Anmeldung mit Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt kostet einmalig Fr. 115.- (davon Fr. 15.- Anmeldegebühr) für das erste Jahr, danach wird jedes Folgejahr eine Gebühr von Fr. 100.- eingefordert.
Sofern Sie die Anmeldung via Onlinedienst vornehmen, stellen Sie uns die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt im Original sowie eine Kopie des Passes oder Identitätskarte bitte per Post zu.
Sie erhalten zur Bestätigung nach erfolgter Anmeldung den Schriftenempfangsschein.
Bitte beachten: Bei vorzeitigem Wegzug erfolgt keine Teilrückerstattung der Gebühr.
- Preis
- 115
Anmeldung Aufenthalter/in Student/in, Lernende/r oder Nichterwerbstätige
Sind Sie neu als Aufenthalter/in in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder am Schalter anmelden. Jede Person muss sich einzeln anmelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimat-/Interimsausweis) im Original
- Kopie Pass oder Identitätskarte
Die Anmeldung mit Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt kostet einmalig Fr. 65.- (davon Fr. 15.- Anmeldegebühr) für das erste Jahr, danach wird jedes Folgejahr eine Gebühr von Fr. 50.- eingefordert.
Sofern Sie die Anmeldung via Onlinedienst vornehmen, stellen Sie uns die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt im Original sowie eine Kopie des Passes oder Identitätskarte bitte per Post zu.
Sie erhalten zur Bestätigung nach erfolgter Anmeldung den Schriftenempfangsschein.
Bitte beachten: Bei vorzeitigem Wegzug erfolgt keine Teilrückerstattung der Gebühr.
- Preis
- 65
Anmeldung Einwohner/in
Wir heissen Sie in der Stadt Olten herzlich willkommen!
Bitte vergessen Sie nicht, sich vorher am alten Wohnort abzumelden.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online mittels https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich anmelden. Die Gebühr beträgt Fr. 15.-
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Für EU-EFTA-Bürger ist der Onlinedienst mit eUmzug vollumfänglich möglich. Die Gebühr für die Adressänderung von Fr. 30.- (pro volljährige Person) oder Fr. 20.- (pro Kind) ist nach erfolgter Anmeldung oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (--> nur sofern ein Ausländerausweis in Kreditkartenformat besteht, ansonsten benötigen wir den Ausländerausweis im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind).
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
-
Identitätskarte oder Reisepass
-
Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist.
-
Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
-
Familienausweis, Geburtsscheine sowie Sorgerechtsnachweis und allfällige Einwilligungserklärung (nur bei Zuzug von Kindern)
-
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
-
Urteil gerichtliche Trennung
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
-
Pass oder Identitätskarte
-
Ausländerausweis im Original (im Original, wenn in Papierformat und Fr. 40.-, ansonsten Fr. 30.- für die Adressänderung beim Migrationsamt Solothurn)
-
Arbeitsvertrag
-
Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist
-
Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
-
Eheschein oder Familienausweis
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Geburtsschein sowie Sorgerechtsnachweis und allfällige Einwilligungserklärung (nur bei Zuzug von Kindern)
-
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
-
Urteil gerichtliche Trennung
-
Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn (siehe Dokument)
Kontaktadresse für die Motorfahrzeugkontrolle: Industriestrasse 32, 4612 Wangen bei Olten, 062 311 81 81. Motorfahrzeugkontrolle
Bitte melden Sie Ihre neue Adresse auch der Serafe unter www.serafe.ch.
- Preis
- 15
Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
- Preis
- Fr. 25.-
Umzug innerhalb Olten
Sie haben in Olten eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft umgezogen? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen online via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vornehmen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie diese per Post oder laden diese in eUmzug hoch:
-
neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung vom Vermieter oder Eigentümer bei Untermiete
- Ausländer/innen EU-EFTA-Bürger: Ausländerausweis im Original (ausgenommen Ausweise in Kreditkartenformat)
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung.
EU-EFTA-Bürger mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung. Bei einem Ausländerausweis in Papierformat benötigen wir diesen im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind.
Nach erfolgter Zustellung der Dokumente werden wir Ihre Adressänderung erfassen. Den Ausländerausweis in Papierformat senden wir zwecks Adressänderung ans Migrationsamt Solothurn und senden Ihnen die entsprechende Rechnung zu.
- Preis
- gratis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |