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Abmeldung / Wegzug
Schade dass Sie die Stadt Olten verlassen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so (so können Sie Wartezeiten am Schalter vermeiden) oder direkt am Schalter abmelden. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen. Die Gebühr beträgt Fr. 15.-.
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt Ihnen zu (bei einigen Gemeinden ausserhalb des Kanton Solothurn muss dieser dort hinterlegt werden - bitte erkundigen Sie sich direkt bei der neuen Wohngemeinde).
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden).
Für die Abmeldung ist die Adresse des Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |