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Zünfte und zünftisches Handwerk
Auch diese allerdings waren eigentlich nichts anderes als mit einem religiösen Mäntelein verbrämte zünftische Vereinigungen, die aus der Sorge um den Weiterbestand ihres Gewerbes und auch aus dem Bestreben heraus, den Vertretern ihres Gewerbes ein ausreichendes Einkommen zu sichern, jeden, der ein bestimmtes Handwerk betreiben wollte, zum Eintritt verpflichteten, Preise und Löhne festsetzten, Verordnungen betreffend die Lehrlingsausbildung und das Gesellenwesen erliessen und zugleich auch handels- und gewerbepolizeiliche Funktionen ausübten.
So mussten auch die Oltner Handwerksgesellen, wenn sie ihre Lehrzeit hinter sich gebracht hatten, auf Wanderschaft gehen, bevor sie sich nach dieser Bewährung in der Fremde allenfalls wieder zuhause niederlassen durften. Ihre Wanderbücher aber dienten Ihnen ebensogut als Reisepässe wie auch als «Zeugnisbüchlein», in welchen die Meister, bei denen sie gedient hatten ihnen für ihre Dienste ein Zeugnis ausstellten.
Foto: Als die Kantonsgrenzen noch echte Grenzen waren, dienten solche Wanderbücher den Handwerksgesellen auch als «Pässe» (Stadtarchiv Olten)