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Rund ums Thema Verkehr
Wie Sie zu einem Schweizer Führerschein kommen, wo Sie eine günstige Bahntageskarte erhalten und was Sie beachten müssen, wenn Sie mit dem Velo unterwegs sind – dies und noch viel mehr erfahren Sie in den 8 Fragen und Antworten zum Thema Verkehr.
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FAQs
Frage |
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Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in der Schweiz noch höchstens 12 Monate lang Auto fahren. Kümmern Sie sich deshalb schon frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Dies kann unter Umständen wichtig sein, wenn Sie sich um eine Stelle bewerben. |
Wenn Sie aus einem Land stammen, das ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen; Sie erhalten dann einen Schweizer Führerschein. Wie das in Ihrem Wohnkanton funktioniert, erfahren Sie beim Strassenverkehrsamt oder im Internet. Wenn Sie aus einem Land stammen, das kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie mindestens eine Kontrollfahrt erfolgreich bestehen oder nochmals eine Fahrprüfung absolvieren. Es lohnt sich, zur Vorbereitung einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen. Einen Lernfahrausweis benötigen Sie, wenn Sie erst lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren. Dieser wird vom Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt. Motorfahrzeugkontrolle ch.ch: weitere Informationen zu Fahrzeugen und Führerscheinen |
Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen einen staatlich anerkannten Nothelferkurs besucht und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestanden haben.
- Sie müssen eine schriftliche Theorieprüfung bestanden haben, in der Sie über Verkehrsregeln Auskunft geben.
- Sie müssen eine bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolviert haben. Die Fahrschulen in der Schweiz sind ziemlich teuer; eine Stunde kostet etwa 90 Franken.
- Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt meistens durch die Fahrschule oder den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin.
Lassen Sie sich von der Fahrschule oder Ihrem Fahrlehrer, Ihrer Fahrlehrerin beraten.
ch.ch: weitere Informationen zum Fahrenlernen
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In der Schweiz gibt es mehrere Unternehmen, bei denen Sie ein Auto mieten können. Falls Sie ein Auto nur für einige Stunden brauchen, bietet sich die Genossenschaft Mobility an. Mobility hat an zahlreichen Standorten in der Schweiz Autos verschiedener Grössen und Kategorien stationiert. Allerdings müssen Sie zuerst Mitglied bei der Genossenschaft Mobility werden, um von den günstigen Preisen profitieren zu können. Falls Sie ein Auto nicht täglich brauchen, kommt eine Mitgliedschaft bei Mobility deutlich billiger als der Kauf eines eigenen Autos. Das Mobility-Auto wird per Internet, Handy oder Telefon reserviert. Mit der Mitgliederkarte können Sie es dann öffnen und benutzen. Mobility: weitere Informationen |
Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz sehr gut ausgebaut. Mit Zug, Bus oder Tram kommen Sie beinahe überall hin. Es kann sich lohnen, für das gesamte Verkehrsnetz ein Abonnement (Abo) zu kaufen, anstatt für jede Fahrt einzeln zu bezahlen. Erkundigen Sie sich bei den Verkehrsbetrieben über die Möglichkeiten. Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und für viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif. In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte, sie kostet 30 Franken pro Jahr. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern oder Grosseltern. Die Stadt Olten stellt sechsl vergünstigter Tageskarten pro Tag für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Diese Tageskarten sind sehr begehrt. Melden Sie sich deshalb schon früh per Internet, wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte benutzen möchten. Vergünstigte Tageskarten SBB: weitere Informationen zu den Abos Busbetrieb Olten Gösgen Gäu |
In zahlreichen Städten und Gemeinden, an rund 100 Bahnhöfen von SBB und Privatbahnen in der Schweiz sowie bei 20 Jugendherbergen und Campingplätzen können Sie ein Velo für einige Stunden oder auch tageweise mieten – teils kostenlos gegen ein Depot oder dann gegen eine geringe Gebühr. Sie benötigen dazu einen Ausweis zur Identifikation. SBB: Infos über Mietpreise für Velos SBB: Reservationssystem für Velos |
Um im Strassenverkehr Velo zu fahren, ist zwar keine Prüfung und auch kein spezieller Ausweis erforderlich. Trotzdem gelten die Verkehrsvorschriften, über die auch Velofahrerinnen und Velofahrer Bescheid wissen müssen. Sicherheit im Strassenverkehr ist auch für Velofahrerinnen und Velofahrer ein wichtiges Thema. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Velo stets in einem fahrtüchtigen Zustand befindet – gut eingestellte Bremsen, Scheinwerfer und Rücklicht, ausreichend aufgepumpte Reifen usw. Und benützen Sie wenn immer möglich einen Velohelm, der Ihren Kopf bei einem Sturz schützt. Wer sein Velo am Bahnhof oder bei anderen Veloabstellplätzen deponiert, sollte eine Diebstahlsicherung verwenden. Sie verringern so die Gefahr, dass Ihr Velo gestohlen wird. In der Schweiz gibt es auch zahlreiche Velostationen, die vom Personal bedient und überwacht werden. Velo und Sicherheit im Strassenverkehr Informationen über Standorte von Velostationen |
Bescheinigung GA SBB
Zur Beantragung oder Verlängerung eines Partner oder Familien Generalabonnements der SBB laden Sie bitte mit untenstehendem Link das entsprechende Formular herunter und bringen dieses ausgefüllt bei uns zur Bescheinigung persönlich mit einem Ausweis vorbei.
Sie können das Formular auch ausgefüllt hochladen und die Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung online bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass verheiratete Paare keine Bescheinigung von uns für die Beantragung/Verlängerung des GA’s benötigen, sondern nur eine Kopie des Familien- oder Partnerschaftsausweises einreichen müssen:
- Preis
- 25.-
Bescheinigung MFK/Lernfahrausweis
Zur Beantragung eines Lernfahrausweises (Mofa, Motorrad, Auto) geben wir Ihnen gerne das entsprechende Formular ab oder Sie finden dieses untenstehend.
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder bei der Motorfahrzeugkontrolle vorsprechen und dort einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. Bei der persönlichen Vorsprache bei der Motorfahrzeugkontrolle entfällt die Gebühr für die Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung von Fr. 25.-. Sofern das Gesuch per Post geschickt wird, ist zwingend eine Wohnsitz- resp. Niederlassungsbescheinigung beizulegen.
- Preis
- 25.-
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Ordnung und Sicherheit | 062 206 11 81 | ordnungundsicherheit@olten.ch |