Unter anderem Investitionen in unerwarteter Höhe und ausbleibende Erträge haben dafür gesorgt, dass der Businessplan der im Oktober 2005 gegründeten Sportpark Olten AG nicht eingehalten werden kann und diese sich in einer finanziell angespannten Lage befindet. Zwar sind die Besucherfrequenzen in der vergangenen Saison dank der Überdachung des Aussenfeldes erfreulich gestiegen; die im Businessplan erwarteten Steigerungen der Eismieten gegenüber den Eissportvereinen können aber aus wirtschaftlichen wie auch politischen Gründen nicht durchgesetzt werden. Auf Einnahmen aus Events im Sommerbetrieb muss zudem zum Schutz der Nachbarn weitgehend verzichtet werden. Hinzu kamen aber auch Überraschungen auf der Kostenseite: Als Auflage der Gebäudeversicherung galt es rasch Sicherheitsmängel im baulichen und im Anlagenbereich zu beheben. Zudem kam die Überdachung des Aussenfeldes auf Grund von Mehraufwendungen bei den Fundamenten und von Umweltschutzmassnahmen wesentlich teurer zu stehen als budgetiert. Hingegen bewegen sich die Personalkosten unter den budgetierten Werten.
Der Stadtrat bekennt sich zum Eissport in Olten und zur Rechtsform der Aktiengesellschaft und beantragt dem Parlament in einer dreiteiligen Strategie den Betrieb der Eissportanlagen und die Zukunft der Sportpark Olten AG zu sichern sowie die für einen Zeithorizont von rund sechs Jahren erforderlichen Investitionen am Standort Kleinholz zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag
1. Ausgangslage
Mit dem Ziel, die Oltner Eissportanlagen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, wurde per 1. Oktober 2005 gemäss Auftrag des Parlaments die Gründung der Sportpark Olten AG als Nachfolgeorganisation für die Kunsteisbahngenossenschaft (Keko) vorgenommen. Die Einwohnergemeinde Olten zeichnete für diese ein Aktienkapital von CHF 2 Mio. Von der Keko wurde die Eissporthalle zu einem Wert von CHF 1.7 Mio. übernommen. Um die Auswirkungen des neuen Pricings auf die lokalen Eissportvereine abzufedern, wurden Zusatzbeiträge als Übergangslösung gesprochen.
Basierend auf einem von der Oltner Beratungsfirma Emmenegger & Bugnon, Wirtschafts- und Steuerberatung, verfassten Businessplan setzte sich die Sportpark Olten AG als neue Trägerschaft, an der sich auch die umliegenden Gemeinden beteiligen sollten, zudem zum Ziel die Eissportanlagen im Kleinholz – nicht zuletzt dank einem überdachten Ausseneisfeld – einem möglichst breiten Publikum und insbesondere der Schuljugend aus Stadt und Region als eine der wenigen (und zudem preisgünstigen) Wintersportmöglichkeiten der Region zur Verfügung stellen; für Schülerinnen und Schüler der beteiligten Gemeinden war ein freier Eintritt zum attraktiven Jugendtreff vorgesehen.
In der Zwischenzeit präsentiert sich die angestrebte Beteiligung der Gemeinden am Aktienkapital von total CHF 2,32 MIo. dank grossem Einsatz aller Beteiligten wie folgt:
Anzahl Aktien à CHF 1000 (nom.) Stimmenanteile
Einwohnergemeinde Olten 2000 86,2%
Einwohnergemeinde Wangen 54 2,3%
Einwohnergemeinde Trimbach 73 3,1%
Einwohnergemeinde Dulliken 56 2,4%
Einwohnergemeinde Hägendorf 30 1,3%
Einwohnergemeinde Lostorf 26 1,1%
Einwohnergemeinde Kappel 19 0,8%
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil 18 0,8%
Einwohnergemeinde Rickenbach 7 0,3%
Einwohnergemeinde Winznau 20 0,9%
Einwohnergemeinde Obergösgen 15 0,6%
Einwohnergemeinde Hauenstein-Ifenthal 2 0,1%
Neben Sofortmassnahmen im Bereich Sicherheit in Gebäulichkeiten und Anlagen investierte die Sportpark Olten AG insbesondere in die Überdachung Ausseneisfeld. Dieses Projekt war ein zentrales Anliegen der Stadt Olten sowie der Aussengemeinden. Damit wurde ermöglicht, dass der öffentliche Eislauf witterungsunabhängig betrieben und zugleich die Eishalle noch vermehrt den Vereinen zur Verfügung gestellt werden kann. Der mit der Überdachung angestrebte freie Zutritt schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher von Beteiligungsgemeinden wurde realisiert.
2. Aktuelle Situation
In den drei Jahren seit Gründung der Aktiengesellschaft hat sich herausgestellt, dass – wie von einzelnen Votanten bei der Behandlung der Gründungsvorlage im Parlament im September 2005 befürchtet – mit der bisherigen Geschäftstätigkeit der vom Businessplan aufgezeigte Rahmen nicht eingehalten werden konnte. Die Sportpark AG ist vielmehr in finanzielle Schwierigkeiten geraten und braucht deshalb dringend finanzielle Unterstützung. Die Ursachen werden in den nachfolgenden Ausführungen aufgezeigt.
2.1 Kurzfristiger Investitionsbedarf im Bereich Sicherheit
Kurz nach Gründung der AG erfolgte in Bad Reichenhall D der fatale Dacheinsturz der Eissporthalle wegen ungenügender Statik der Tragkonstruktion. Der Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG ordnete in der Folge ein Ingenieurgutachten für die Eishalle an. Dieses konnte einstweilen „Entwarnung“ geben, da die Statik der Halle den Anforderungen entspricht, wenn auch die Dachhülle mittelfristig saniert werden muss. Das Gutachten wie auch Inspektionen der Gebäudeversicherung zeigten jedoch erhebliche Sicherheitsmängel im baulichen wie auch im Anlagenbereich (Störfallverordnung etc.) auf. In diesen Bereichen mussten daher „notfallmässig“ erhebliche Investitionen in die Sicherheit der Gebäulichkeiten und der Anlagen ausserhalb des Businessplans getätigt werden. Dass dabei Wirkung erzielt wurde, zeigt die Tatsache, dass im April 2009 in Olten ein Länderspiel der Schweizer Eishockeynationalmannschaft im Vorfeld der Weltmeisterschaft in der Schweiz organisiert werden kann. Im Nachhinein muss jedoch festgestellt werden, dass der Übernahmepreis der Eissportanlage angesichts des Sanierungsbedarfs zu hoch angesetzt war und Sofortmassnahmen zu ungeplanten Investitionen und damit zu Liquiditätsabfluss und erfolgswirksamen Abschreibungen führten.
2.2 Überdachung Aussenfeld
Wie erwähnt, bildete die rasche Realisierung der Überdachung des Ausseneisfelds einen wesentlichen Bestandteil der Neuausrichtung der Eissportanlagen, sie wurde denn auch in den Verhandlungen mit den Partnergemeinden in Aussicht gestellt. Im Businessplan waren Anlagenkosten von CHF 1.2 Mio. vorgesehen; in Wirklichkeit beliefen sie sich aber auf Grund von bautechnischen und gesetzlichen Anforderungen auf CHF 2.3 Mio (Kostenvoranschlag rund CHF 2.4 Mio.). Wesentlich teurer als erwartet zu stehen kamen – unabhängig von der Art der Dachausführung – wegen des Baugrundes und der vorhandenen Leitungen insbesondere die Fundamente der Pfeiler; zu Mehrkosten führten auch Umweltschutzmassnahmen (Versickerung Dachwasser, Eisgrube usw.). Der grosse Zuspruch von Schulklassen und die Belegung im öffentlichen Eislauf aus der ganzen Region zeigen, dass diese Investition wesentlich war für den Breitensport. Die Mehrkosten haben aber zu einem ungeplanten zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 1.1 Mio. und zu Mehrkosten im Schuldendienst von rund CHF 54'000 geführt.
2.3 Beteiligung der Gemeinden
Der Businessplan rechnete nebst dem Kapital der Stadt Olten von CHF 2.0 Mio. mit einem weiteren Kapitalzufluss von CHF 0.6 Mio. Davon konnte aber mit CHF 0.32 Mio. nur gut die Hälfte realisiert werden. Das fehlende Kapital führte zu einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf und somit zu einem zusätzlichen Schuldendienst von rund CHF 11'000. Parallel dazu, dass weniger Gemeinden Aktienkapital gezeichnet haben, sind auch die Betriebskostenbeiträge – unter anderem als „Entschädigung“ für den freien Eintritt schulpflichtiger Kinder der Aktionärsgemeinden – gegenüber dem Businessplan tiefer ausgefallen.
2.4 Erträge Eissportvereine
Der Businessplan rechnete mit erheblichen Steigerungen der Eismieten durch die Eissportvereine. Die Finanzkraft der Eissportvereine verunmöglicht indessen eine Preisanpassung gemäss Businessplan; eine solche Planabweichung hätte sich im Übrigen auch bei einer Betriebsführung in Eigenregie ergeben. Die geplante stufenweise Erhöhung der Eismieten kann auch aus politischen Gründen nicht durchgesetzt werden, nicht zuletzt weil sie auch zu Minderbelegungen und zu Abwanderungen in andere Eissportanlagen führen könnte. Daher konnte in der Zeit seit der Gründung der Aktiengesellschaft die Subventionierung des Eissportes bzw. der Eissportanlagen nicht wie vorgesehen reduziert werden.
2.5 Werbeeinnahmen
Die geplanten Werbeinnahmen beliefen sich auf CHF 80'000. Die Erfahrung zeigt nun, dass Werbeinteressenten die Werbung meist direkt bei den Vereinen platzieren, da deren Anlässe zum eigentlichen Werbeinteresse führen. Dank einer Vereinbarung mit dem EHCO und der Werbung auf dem Aussenfeld soll sich künftig der Minderertrag auf rund CHF 10'000 reduzieren.
2.6 Restaurationsbetrieb
Die aktuelle Infrastruktur des Restaurants verunmöglicht die geplanten jährlichen Erträge von CHF 60'000. Derzeit beläuft sich der Pachtertrag auf rund CHF 8000.
2.7 Einnahmen Sommerbetrieb
Bei der Erarbeitung des Businessplans ging man davon aus, dass beträchtliche Einnahmen aus dem Sommerbetrieb erzielt werden können. Dem steht ein Beschluss des Stadtrates vom 9. Juni 1988 entgegen, dass in der Anlage zum Schutz der Nachbarn nur Sportveranstaltungen durchgeführt werden können. Ein solcher sportlicher Sommerbetrieb konnte mit der Installation der Trendsportanlage realisiert werden. Hier sind jedoch in den nächsten Jahren keine cashwirksamen Erträge zu generieren, da als Voraussetzung für den Betrieb der Boden des Aussenfeldes saniert werden musste und die entsprechenden Kosten nun durch die Mieterträge amortisiert werden.
2.8 Personalkosten und Energie
Während die Personalkosten gegenüber dem Businessplan um rund CHF 43'000 unter den Vorgaben gehalten werden konnten, wurde der Plan auf Grund der Energiepreise um rund CHF 20'000 überschritten. Die angekündigte massive Erhöhung der Tarife wird hier für noch weitere Abweichungen sorgen.
3. Motion Antonia Hagmann
Am 27. März 2008 wurde von Antonia Hagmann (CVP) und Mitunterzeichnenden eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt dem Gemeindeparlament einen Beschluss vorzulegen, welcher der Sportpark AG ein zinsloses Darlehen in der Höhe von Fr. 3'000'000.-- gewährt, um die unaufschiebbaren Sanierungen im Eisstadion zu forcieren. Die Verwendung des Darlehens ist ausschliesslich für Investitionen. Ausdrücklich ausgenommen sind Planungs- und Managementaufgaben.
Begründung:
Nach Abklärungen stehen für über Fr. 4'000'000.-- notwendige Sanierungen an. So muss die elektrische Installation für die Beleuchtung, welche immer öfters den Geist aufgibt, so schnell wie möglich erneuert werden. Die Holzschwellen bei der seitl. Stehrampe beginnen sich zu lösen. Es mussten bereits Notlösungen getroffen werden, da erhebliche Unfallgefahren bestehen. Die Sanitäranlagen entsprechen weder in der Anzahl noch in der Ausführung heutigem Standart.
Der Zustand der Garderoben vermittelt unseren Gästen ein schlechtes Image. Das Restaurant genügt den gesundheitspolizeilichen Anforderungen schon lange nicht mehr, keinen leistungsstarken Abzug in der Küche etc. Dies sind nur einige Beispiele, weshalb die Sanierungen so schnell wie möglich in Angriff genommen werden müssen.
Es ist unzumutbar für das Personal, die Eisbahnbesucher und die Sportvereine noch über mehrere Jahre nur mit Notlösungen zu leben. Wenn zulange zugewartet wird, werden irreparable Schäden an der Bausubstanz der Anlage entstehen.
Wir haben uns im Parlament für diesen Standort entschieden und mit der Überdachung des Aussenfeldes durch die Sportpark AG wurde ein erster Schritt für die Attraktivität dieser Sportanlage gemacht. Die Stadt Olten als Mehrheitsaktionärin der Sportpark AG kann mit einem zinslosen Darlehen ein wichtiges und positives Zeichen setzen.“
4. Erwägungen
Der Stadtrat bekennt sich zum Eissport in Olten mit den beiden Elementen öffentlicher Eislauf und Vereinssport. Ebenfalls hat sich seiner Ansicht nach trotz der zurzeit schwierigen finanziellen Situation im betrieblichen Alltag die flexible Form einer Aktiengesellschaft bewährt. Der Stadtrat beantragt daher, mit einer dreiteiligen Strategie erstens den Betrieb der Eissportanlagen und zweitens die Zukunft der Aktiengesellschaft zu sichern sowie drittens unabdingbare Investitionen am Standort Kleinholz zu ermöglichen, welche einen für jedes künftige Szenario notwendigen Weiterbetrieb der dortigen Eissportanlagen für einen Zeithorizont von rund sechs Jahren gewährleisten. Vor Ablauf dieser Frist soll dem Parlament und dem Volk eine weitere Vorlage unterbreitet werden, welche mit zusätzlichen Investitionen wie z.B. Verlegung des gesamten Infrastruktur- und Eingangsbereichs in den Südteil der Anlage den Standort Kleinholz langfristig festlegen soll. Im Gegenzug zur zusätzlichen Unterstützung von Seiten der Einwohnergemeinde erwartet der Stadtrat, dass die Sportpark AG wieder Hand bietet für die Beschäftigung von städtischen Badmeistern während der Wintersaison in den Eissportanlagen, so dass diesen eine Ganzjahresbeschäftigung angeboten werden kann.
Es ist zu berücksichtigen, dass das Parlament der Vorlage im September 2005 nur unter der Bedingung zustimmte, dass die Einwohnergemeinde Olten der Sportpark Olten AG künftig weder direkt noch indirekt Hypothekardarlehen gewährt (mit Ausnahme der damals bereits auf dem Baurecht lastenden Hypothek zu Gunsten der Stadt) oder sonstige Kredite einräumt und auch keinerlei Sicherheiten (Garantieverpflichtungen, Bürgschaften etc.) für die Verbindlichkeit der Sportpark Olten AG leistet. Aufgrund dieses verbindlichen Auftrages kann nur das Gemeindeparlament über weiter gehende Leistungen der Einwohnergemeinde Olten an die Sportpark AG beschliessen, da die Begrenzung des städtischen Beitrages durch das Gemeindeparlament erfolgte.
5. Vorgehen und finanzielle Auswirkungen
5.1 Zusätzlicher Betriebsbeitrag
Aus den unter Ziffer 2 genannten Gründen konnte in der Zeit seit der Gründung der Aktiengesellschaft die Subventionierung des Eissportes bzw. der Eissportanlagen durch die Einwohnergemeinde Olten nicht wie vorgesehen reduziert werden – im Gegenteil: Gegenüber dem Businessplan fehlende Ertragskomponenten und unerwartete Ausgaben haben in den beiden Saisons 2006/07 und 2007/08 zu wachsenden Betriebsdefiziten geführt. Hinzu kommen im nächsten Jahr voraussichtlich stark steigende Energiekosten, die mit 15% Zunahme budgetiert werden. Der Stadtrat beantragt daher, die Abweichungen vom Businessplan ab Saison 2008/2009 mit einem zusätzlichen wiederkehrenden Betriebsbeitrag in der Höhe von CHF 360’000 zu kompensieren. Damit wird das Sponsoring zu Gunsten der Sportvereine durch die Einwohnergemeinde erhöht; im Vergleich mit andern Sportanlagen der Stadt Olten gilt es indessen festzustellen, dass auch diese hohe Kosten für die Einwohnergemeinde verursachen und im Falle der Eissportanlagen die Vereine immer noch einen ansehnlichen Beitrag an die Kosten leisten.
Nachdem im Businessplan davon ausgegangen wurde, dass die Betriebskosten jährlich sinken sollten, was in der Folge nicht eingehalten werden konnte, wird der neue Totalbetrag ab 2009/10 dem obligatorischen Referendum unterstellt. Da die Volksabstimmung erst im kommenden Frühjahr stattfinden kann, wird zur Sicherung der Saison 2008/09, für welche der bisherige Beitrag von CHF 390'000 bereits vom Parlament bewilligt ist, der Zusatzbeitrag in der Höhe von CHF 360'000 als einmalige Ausgabe beantragt.
5.2 Kapitalschnitt und -erhöhung
Mit Beschluss vom 18. November 2008 hat die Generalversammlung der Sportpark Olten AG durch Reduktion des Nennwertes der insgesamt 2320 Namenaktien von bisher CHF 1000 auf CHF 837 einer Herabsetzung des Aktienkapitals um CHF 378'160 auf CHF 1'941'840 zugestimmt und dadurch den Bilanzverlust beseitigt. In einem zweiten Schritt wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, bis zum 31. Oktober 2010 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1160 voll zu liberierenden Namenaktien von nominell je CHF 837 im Maximalbetrag von CHF 970'920 zu erhöhen. Damit soll die Kapitalisierung der Aktiengesellschaft verbessert und der Fremdfinanzierungsbedarf reduziert werden.
Es steht ausser Frage, dass die Einwohnergemeinde Olten als Hauptaktionärin und Standort der Eissportanlagen bei einer allfälligen Einlage von neuem Aktienkapital als erste Adresse gefragt sein wird. Die Anfrage zur Beteiligung wird auch bei den andern bereits beteiligten Gemeinden platziert, damit diese ihre Bezugsrechte gemäss Statuten wahren können. Zudem werden auch die Vereine zu einer Beteiligung aufgefordert. Da sowohl auf Seiten der Gemeinden wie auch bei Privaten derzeit wenig Interesse an der Zeichnung von neuen Aktien bekannt ist, beantragt der Stadtrat dem Parlament im Sinne des Aufzeigens der maximalen möglichen Kostenfolgen, der Einlage von Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 970'920 im Falle einer Kapitalerhöhung durch die Sportpark Olten AG zuzustimmen.
5.3 Darlehen für Investitionen
In ihrem Masterplan für die notwendigen Investitionen in den Eissportanlagen Kleinholz zeigte die Sportpark Olten AG einen Finanzbedarf von rund CHF 7 Mio. auf. Zusammengefasst geht es um folgende Vorhaben:
- Beleuchtung Eishalle, Sanierung Stehrampe Ost
- Sanierung Tribüne West, Neubau WC-Anlage Nord, Neubau Annex Süd, Zufahrt- und Vorplatz Süd
- Dach Eindeckung Eishalle, Entfeuchtungsanlage, Sanierung Giebelfassade Nord/Süd
- Sanierung Garderobentrakt West, Neubau WC-Anlage West, Ersatzbau Werkstatt Nord
Von diesen Investitionen sind die folgenden unabhängig von langfristigen Entscheiden unabdingbar, um den Betrieb am Standort Kleinholz für einen Zeithorizont von rund sechs Jahren zu ermöglichen:
2009
250’000 Neubau WC-Anlage Nord
120’000 Trockene Saugleitung Kühlanlage
80’000 Sicherheitsinvestitionen Eisanlage
190’000 Elektro-Eismaschine
50'000 Diverse Investitionen
2010
200’000 Lüftungsanlage Maschinenraum
65’000 Umbau Duschen/WC
50’000 Sanierung Garderobe West
150’000 Umbau Garderobe 9/10 UG West
80’000 Sanierung Restaurant (reduziert auf Hygienevorschrift)
85’000 Diverse Investitionen
2011
200’000 Dachsanierung (reduziert auf Sicherheit)
150’000 Diverse Investitionen
Die Sportpark Olten AG sieht sich nicht in der Lage, diese kurzfristig erforderlichen Investitionen und die daraus folgenden Amortisationsverpflichtungen mit Eigenmitteln zu bestreiten. Neben der Erhöhung des Aktienkapitals sind daher auch Fremdmittel erforderlich. Während die Investitionen von 2009 und teilweise auch 2010 durch die AK-Erhöhung finanziert werden sollen, beantragt der Stadtrat, dass für die Restinvestitionen von 2010 und die Investitionen von 2011 der Sportpark Olten AG im Sinne der Motion Antonia Hagmann ein Darlehen in der Höhe von CHF 0.7 Mio., verzinslich zu 3% und zu amortisieren mit CHF 70'000 pro Jahr, gewährt wird. Einem verzinslichen Darlehen und im Gegenzug einem erhöhten Betriebsbeitrag wird der Vorzug gegenüber einem zinslosen Darlehen gegeben, da dadurch die Transparenz erhöht wird, nicht zuletzt weil nicht nur die Einwohnergemeinde Olten, sondern auch Aussengemeinden an der AG beteiligt sind. Die Motion Antonia Hagmann kann daher nur als Postulat überwiesen werden und soll gleichzeitig mit der Überweisung abgeschrieben werden.
Nachdem mit dem Parlamentsbeschluss vom 29. September 2005 eine einmalige Investition von CHF 2 Mio. in Form einer Einlage ins Aktienkapital erfolgte, belaufen sich die gesamthaften Investitionen neu mit der geplanten AK-Erhöhung und dem verzinslichen Darlehen auf total maximal CHF 3'670'920 und unterstehen somit die zusätzlichen maximal CHF 1'670'920 dem fakultativen Referendum.
6. Realisierung
Im Gegenzug zu den beantragten Massnahmen wird zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Sportpark Olten AG eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet, welche auch die Controllingmassnahmen und die Berichterstattung regelt.
7. Beschlüsse:
1. Dem um CHF 360'000 erhöhten jährlichen Betriebsbeitrag der Einwohnergemeinde der Stadt Olten an die Sportpark Olten AG ab Saison 2009/10 von neu CHF 750’000 wird zugestimmt.
2. Zur Sicherung der Saison 2008/09 wird ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 360'000 als einmaliger Beitrag bewilligt.
3. Der Einlage von Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 970'920 im Falle einer Kapitalerhöhung durch die Sportpark Olten AG wird zugestimmt.
4. Der Gewährung eines zu 3% verzinslichen Darlehens in der Höhe von CHF 700’000 an die Sportpark Olten AG, auszuzahlen in den Jahren 2010 (CHF 350'000) und 2011 (CHF 350’000), wird zugestimmt.
5. Die Motion Antonia Hagmann (CVP) und Mitunterzeichnende betr. zinsloses Darlehen an die Sportpark AG für Sanierung Eisstadion wird als Postulat überwiesen und als erfüllt abgeschrieben.
6. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
7. Ziff. 1 dieser Beschlussesanträge untersteht dem obligatorischen Referendum.
8. Ziff. 3 und 4 dieser Beschlussesanträge unterstehen dem fakultativen Referendum.