Inhalt
Dringliche Interpellation Fraktion SP/JSP betr. «finanzielles Risiko für die Stadt Olten bei Annahme der vom Kantonsrat beschlossenen Vorlage zur SV 17 im Kanton Solothurn durch die Bevölkerung»
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 28. März 2019
- Verfasser/Beteiligte
- Dr. Moor Ruedi
- Beschreibung
Mit Mail vom 22. März 2019 hat die Fraktion SP(JSP folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird gebeten, die folgenden Fragen im Hinblick auf eine mögliche Annahme der kantonalen Vorlage zur SV17 durch die Bevölkerung zu beantworten:
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Wie gross sind die Steuerausfälle für die Stadt Olten nach Annahme der kantonalen Vorlage zur SV17 bei den folgenden Randbedingungen für die Jahre 2021 – 2030?
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Das mittlere jährliche Wachstum der Steuerkraft bei den natürlichen und juristischen Personen (incl. Holdinggesellschaften) liegt bei 2%
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Der Steuersatz beträgt für natürliche und juristische Personen dauernd 112% (Abweichung zum Finanzplan)
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Wie entwickeln sich das jährliche Ergebnis und die Verschuldung pro Einwohner mit der unter 1. berechneten Entwicklung der Einnahmen aus Steuern und den folgenden zusätzlichen Annahmen?
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Das jährliche Investitionsvolumen wird konstant mit 14 Mio. angenommen (deutlich tiefer als für die Jahre 2019 – 2023 im aktuellen Finanzplan, die 14 Mio. Franken stellen einen angemessenen langfristigen Mittelwert dar)
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Das jährliche Wachstum der Ausgaben wird entsprechend den Annahmen im Finanzplan bis 2030 extrapoliert.
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Mit welchem Steuersatz kann mit den Ergebnissen aus 1. und 2. eine im Mittel ausgeglichene Rechnung erzielt werden unter Einhaltung der folgenden Bedingungen?
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Die Steuersätze für natürliche und juristische Personen sind identisch.
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Der Fehlbetrag darf in keinem Jahr die Summe von 5 Mio. Franken unterschreiten.
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Mit welchen Verschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden rechnet der Stadtrat, falls die Rechnungsergebnisse des Kantons negativer als in der Vorlage vorgesehen ausfallen sollten?
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Welche Auswirkungen hätte die unter 1. berechneten Ergebnisse auf den kantonalen Finanzausgleich?
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Gibt es bei den unter 1. bis 3. definierten Annahmen und Randbedingungen Werte, die der Stadtrat als falsch oder unrealistisch bewertet? Falls ja, wie müssen diese verändert werden mit welchen Konsequenzen?»
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Vorbemerkung: Grundsätzlich muss vorausgeschickt werden, dass viele Parameter der aktuellen Vorlage noch nicht beziffert werden können. So sind z.B. die zusätzlichen Einnahmen z.B. aus Steuereffekten ordentlich besteuerter Gesellschaften (Bsp. Abschreibepraxis) bezüglich Höhe und Zeitraum sowie die Auswirkungen der Erhöhung der Dividendenbesteuerung nicht bekannt. Ebenso können die Mehrerträge aus der Anpassung des Kapitaleinlageprinzips bezüglich Höhe und zeitlichen Einflüssen nicht beziffert werden. Im Weiteren können die zusätzlichen Erträge aus der Bildungsoffensive nicht abgeschätzt werden. Diese sind auf 5 Jahre beschränkt. Inwieweit die Stadt – welche über eine sehr gute Schul-IT verfügt – profitieren kann, ist offen. Bei den Mindererträgen können die Mehrbelastungen aus der Patentbox oder den Abzügen aus Forschung und Entwicklung nicht beziffert werden.
Zu den Fragen:
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Wie gross sind die Steuerausfälle für die Stadt Olten nach Annahme der kantonalen Vorlage zur SV17 bei den folgenden Randbedingungen für die Jahre 2021 – 2030?
Für die Berechnung dieser Frage geht der Stadtrat von den gesicherten Steuererträgen des Jahres 2017 aus, obwohl auch in diesem Jahr viele Steuerfaktoren erst provisorisch bekannt sind, oder noch gar nicht veranlagt sind (vgl. Beilage 1). Die Steuern haben sich in Olten ab den Jahren 2015 trotz Steuererhöhungen stark verbessert (vgl. Beilage 2).
Aktuell gilt in Olten immer noch ein Gemeindesteuerfuss von 108% sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Durch die Anpassung der Steuerfüsse auf 112% sowie eines eher optimistischen Wachstums von 2% dürfte es für den Zeitraum 2021 – 2030 zu keinen Steuerausfällen gegenüber der Basis 2017 (108%) kommen (vgl. Beilage 3).
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Wie entwickeln sich das jährliche Ergebnis und die Verschuldung pro Einwohner mit der unter 1. berechneten Entwicklung der Einnahmen aus Steuern und den folgenden zusätzlichen Annahmen?
Um diese Frage ansatzweise realistisch beantworten zu können, wurden folgende Parameter zusätzlich angenommen:
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Bevölkerungswachstum: jährlich 1%
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Pro Kopf-Verschuldung Ende 2019: 1500 Franken pro Einwohner/in (im Jahr 2019 können voraussichtlich aufgrund des Budgetreferendums fast keine Investitionen mehr ausgelöst werden)
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Berücksichtigung der FILAG Massnahmen STAF für 6 Jahre sowie der sinkenden Disparitätenausgleich (Ausgleich unter den Gemeinden) ab 2023.
Die Resultate können der Beilage 4 entnommen werden.
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Mit welchem Steuersatz kann mit den Ergebnissen aus 1. und 2. eine im Mittel ausgeglichene Rechnung erzielt werden unter Einhaltung der folgenden Bedingungen?
Es müsste unter den Parametern der Punkte 1 und 2 eine generelle Steuerfusserhöhung auf
mindestens 115% geben (vgl. Beilage 5).
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Mit welchen Verschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden rechnet der Stadtrat, falls die Rechnungsergebnisse des Kantons negativer als in der Vorlage vorgesehen ausfallen sollten?
Aktuell sind keine bekannt. Im Moment besteht die Arbeitsgruppe für die Aufgabenentflechtung Kanton / Gemeinden. Die Resultate können noch nicht abgeschätzt werden. Die Frage ist eher an den Kanton zu stellen.
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Welche Auswirkungen hätten die unter 1. berechneten Ergebnisse auf den kantonalen Finanzausgleich?
Die Steuerkraft pro Einwohner/in dürfte – Basis Filag 2019 – um rund 260 Franken sinken. Olten wird sich dadurch um rund 2 Mio. Franken entlasten können (vgl. Beilage 6).
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Gibt es bei den unter 1. bis 3. Definierten Annahmen und Randbedingungen Werte, die der Stadtrat als falsch oder unrealistisch bewertet? Falls ja, wie müssen diese verändert werden mit welchen Konsequenzen?
Generell wird ein Wachstum von 2% als eher optimistisch angesehen. Eine zu hohe Annahme betreffend jährlicher Steigerung kann Auswirkungen auf die Steuerplanung, auf den Cashflow, auf die Investitionen sowie das Eigenkapital haben.
Bei einem negativen Szenario könnte der Steuerfuss für juristische Personen derart angepasst werden, dass eintretende Verluste ausgeglichen werden können.
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- Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP