Inhalt
Interpellation Nico Zila (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Bundesgerichtsentscheid zum Kostenverteiler bei Sanierungen von Schiessanlagen - Auswirkungen auf die Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. November 2006
- Verfasser/Beteiligte
- Nico *Zila
- Beschreibung
- Am 17. November 2005 wurde im Gemeindeparlament von Nico Zila (FdP) und Mitunterzeichnenden eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 158/2005 vom 31. Oktober 2005 anhand eines Falles aus dem Kanton Schwyz entschieden, dass der Bund bei Sanierungen von Schiessanlagen für Belastungen, die aus dem obligatorischen Schiesswesen stammen, nicht zahlungspflichtig ist. In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Von welchen Gesamtkosten muss für die Restsanierung der Schiessanlage Kleinholz ausgegangen werden?
2. Haben die beteiligten Parteien (Einwohnergemeinde Olten, Bürgergemeinde Olten, Schiesssportvereine) vor resp. nach Kenntnisnahme dieses Bundesgerichtsentscheides bereits Gespräche über einen Kostenverteiler für die Sanierung der Anlage geführt?
3. In welchem Umfang wird sich die Stadt Olten voraussichtlich an der Sanierung der Schiessanlage beteiligen müssen?
4. Wird die geplante Weiterentwicklung des Siedlungsprojektes "Kleinholz" durch die neue Situation verzögert?"
*****
Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Aus dem vom Interpellanten zitierten Urteil geht lediglich hervor, dass die Eidgenossenschaft für die Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze nur so weit aufkommen muss, wie die Bodenbelastung vom militärischen Schiessbetrieb herrührt. Für die von der ausserdienstlichen Schiesspflicht stammenden Altlasten muss sie nicht einstehen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist hingegen die Revision des Umweltrechts im Altlastenbereich, welche per 1. November 2006 in Kraft gesetzt wird. Das neue Gesetz sieht eine Subventionierung durch den Bund mit 40 % der anrechenbaren Kosten bei Sanierungen von Schiessanlagen vor.
Da das Gesetz neu ist und die dazugehörige Richtlinie für die Subventionierung noch nicht vorliegt, können noch nicht alle Fragen abschliessend beantwortet werden.
Am 10. Dezember 2002 hat das Parlament der Umsetzung des Sanierungskonzeptes und dem zugehörigen Gesamtkredit zugestimmt (Beilage Auszug aus dem Protokoll des Gemeindeparlamentes vom 10.12.2002, Akten Nr. 1/16, Prot.-Nr. 46).
Der Stadtrat wurde beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die anfallenden Sanierungskosten beim Bund einzufordern.
Die Altlastensanierung der 1. Etappe (Abbruch Schützenhaus, Entsorgung Kugelfang 50 m und Hügel des Büchsenmachers) wurde im Jahr 2003 ausgeführt und die Parzelle GB Olten Nr. 927 wurde frei von Altlasten und frei für die Erstellung des ebenfalls realisierten Fussball-Trainingsfeldes.
Mit der 2. Etappe wurde zugewartet infolge der unklaren Rechtslage, welche nun durch das neue Gesetz vorteilhafter zu werden scheint.
Zu 1) Es ist mit Gesamtkosten von ca. Fr. 1'080'000.— für die Restsanierung des 300 m-Scheibenstandes zu rechnen.
Zu 2) Es wurden noch keine Gespräche geführt.
Zu 3) Zur Zeit werden die gesamten Kosten von der Einwohnergemeinde getragen.
Sofern der Bund 40 % der Sanierungskosten subventioniert, verbleiben der Einwohnergemeinde Kosten von ca. Fr. 650'000.—, welche unter Konto 151.503.01 (Restkredit Fr. 1'084'330.15) genehmigt sind.
Zu 4) Die Weiterentwicklung des Gebietes Kleinholz wird durch die Sanierung der Schiessanlage nicht behindert, da das Gebiet ausserhalb des ehemaligen Schiessbereichs für Überbauungen priorisiert wird.
Weiteres Vorgehen
Es ist vorgesehen, im Januar 2007 in Absprache mit den Kantonalen Fachstellen das Subventionsgesuch einzureichen. Der Kanton wird daraufhin das Gesuch beim Bund einreichen. Es wird erwartet, dass bis im Mai/Juni 2007 der Subventionsentscheid vorliegt.
In der Zwischenzeit wird geprüft, ob und wie viel der Sanierungskosten an den Grundeigentümer und die Schiessvereine überwälzt werden kann und inwieweit der Kanton beitragspflichtig wird.
Daraufhin wird der Entscheid zur definitiven Sanierung des Scheibenstandes 300 m gefällt, welche frühestens im Sommer/Herbst 2007 erfolgen könnte. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
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