Am 24. August haben Christine von Arx (SP/Junge SP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«In Zusammenhang mit den Nutzungs- und Gestaltungsplänen Sälipark 2020 ist geplant, die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr weiterhin auch über den Bifangplatz zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Ist der Gestaltungsplan rechtskräftig? Wenn nein, bis wann dürfte dies realistischerweise (nicht optimistisch gerechnet) der Fall sein?
2. Bis wann ist realistischerweise mit der Verwirklichung des Projekts Sälipark 2020 (Inbetriebnahme) zu rechnen? Welche rechtlichen Hürden sind noch zu meistern?
3. Wie wird der Sälipark 2020 für den Langsamverkehr aus dem Neuhardquartier erschlossen?
4. Liegen die Teilkonzepte des Mobilitätsplans Olten (Teilstrategie MIV, Teilstrategie ÖV, Teilstrategie Fuss- und Veloverkehr, Teilstrategie wirkungsvolle Steuerungsinstrumente und Koordination) vor? Wann wurden sie verabschiedet? Wo sind sie publiziert?
5. Ist die geplante Erschliessung des Säliparks 2020 über den Bifangplatz vereinbar mit den Zielen der Teilprojekte des Mobilitätsplans? Weshalb?
6. Wird die Kapazität der Kreuzung Bifangplatz ausreichen, um die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu befriedigen? Weshalb?
7. Im Betriebs- und Gestaltungskonzept Bifang wurden verschiedene Massnahmen (sog. flankierende Massnahmen zum Sälipark 2020) geprüft, u.a. Sanierung Bifangplatz, Verschiebung Wochenmarkt. Wer ist mit der Weiterbearbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Bifang betraut? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Wie wird die Öffentlichkeit miteinbezogen?
8. Wie wird sichergestellt, dass die Projekte Sälipark 2020, Umbau Hochhaus Bifang und Sanierung Bifangplatz koordiniert werden?
9. Wann wird die Buslinie 501 auf die Von-Roll-Strasse – Riggenbachstrasse verlegt? Wird bis dahin der Bifangplatz entsprechend saniert sein?
10. Wird der Bifangplatz saniert, wenn das Projekt Sälipark 2020 nicht realisiert wird? Wird die Buslinie dann verlegt?
11. Bis wann wird der Stadtrat entschieden haben, was mit der Unterführung und dem Wochenmarkt geschieht? Wie wird die Bevölkerung in den Entscheidprozess miteinbezogen?
12. Wird bei der Umgestaltung des Bifangplatzes, der Bifangstrasse und der Riggenbachstrasse berücksichtigt, dass der GP Olten (GP Sälipark) weiterhin stattfinden kann?»
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
1. Ist der Gestaltungsplan rechtskräftig? Wenn nein, bis wann dürfte dies realistischerweise (nicht optimistisch gerechnet) der Fall sein?
Der Gestaltungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Es ist vorgesehen, den Plan auf städtischer Ebene im kommenden Frühling zuhanden des Kantons zu verabschieden.
2. Bis wann ist realistischerweise mit der Verwirklichung des Projekts Sälipark 2020 (Inbetriebnahme) zu rechnen? Welche rechtlichen Hürden sind noch zu meistern?
Der bisherige und aktuelle Zeitplan der Projektträgerschaft sieht die Eröffnung im Jahr 2020 vor. Im Zuge der öffentlichen Planauflage sind unter anderem nachbarschaftliche Fragen aufgetreten, welche durch die Projektträgerschaft im Dialog mit den Einsprechenden zu bereinigen sind. Dies hat zusätzliche Zeit in Anspruch genommen. Der Zeitplan Sälipark 2020 wird im Ergebnis des Nutzungsplanverfahrens aktualisiert und der Zeitplan für die flankierenden Massnahmen im Quartier entsprechend synchronisiert werden.
3. Wie wird der Sälipark 2020 für den Langsamverkehr aus dem Neuhardquartier erschlossen?
Die Anbindung des Säliparks 2020 für den Fuss- und Veloverkehr erfolgt über die Begegnungszone Tannwaldstrasse, über die Neuhardstrasse via Von Roll-Strasse oder Bifangstrasse sowie aus der Florastrasse via Bifangplatz - Bifangstrasse. Die Gestaltung des Bifangplatzes und die Zukunft der Unterführung werden auf Stufe Vorprojekt konkretisiert.
4. Liegen die Teilkonzepte des Mobilitätsplans Olten (Teilstrategie MIV, Teilstrategie ÖV, Teilstrategie Fuss- und Veloverkehr, Teilstrategie wirkungsvolle Steuerungsinstrumente und Koordination) vor? Wann wurden sie verabschiedet? Wo sind sie publiziert?
Die Erarbeitung des Mobilitätsplans Olten wurde in zwei Phasen unterteilt. Der Bericht zur Phase 1 wurde am 10. August 2015 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und eine Übergangsregelung erlassen mit Vorwirkung für alle Projekte im Nutzungsplanverfahren, welche den Schwellenwert von 50 Parkplätzen (Normbedarf) überschreiten. In der Projektphase 2 wurden die Teilkonzepte MIV inkl. neues Parkierungsreglement, das Buskonzept OGG, die Konzepte für den Fuss- und Veloverkehr, eine weiter entwickelte Wegleitung für die Erstellung von Mobilitätskonzepten, ein Controlling-Konzept und der übergreifende Synthesebericht erarbeitet. Der Steuerungsausschuss Mobilitätsplan Olten mit Vertretungen der Stadt und des Kantons hat den Synthesebericht inkl. Teilkonzepten an seiner Sitzung vom 26. September 2017 zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Die Beschlussfassung ist zurzeit in Vorbereitung.
5. Ist die geplante Erschliessung des Säliparks 2020 über den Bifangplatz vereinbar mit den Zielen der Teilprojekte des Mobilitätsplans? Weshalb?
Der Sälipark 2020 ist ein Pilotprojekt des Mobilitätsplans Olten. Die Nutzungsplanung Sälipark 2020 und die flankierenden Massnahmen im Quartier sind mit den Zielen, Teilkonzepten und Massnahmen des Mobilitätsplans Olten koordiniert.
6. Wird die Kapazität der Kreuzung Bifangplatz ausreichen, um die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu befriedigen? Weshalb?
Die Machbarkeit der Verkehrsbeziehungen am Knoten Bifangplatz wurde untersucht und bestätigt. Das Konzept sieht u.a. eine neue Bushaltestelle auf dem Bifangplatz vor. Die baulichen und fahrgeometrischen Bedingungen (Schleppkurven, technische Normen etc.) und die Verträglichkeit der Verkehrsmengen am Knoten und auf dem Kommunalstrassennetz wurden bestätigt. Die Kapazität des Linksabbiegers aus Richtung Dulliken muss im Vorprojekt vertieft werden (kurzer Aufstellbereich für Autos und Busse, fehlender Platz für einen Ausbau). Für die Kapazität der Achse Aarauerstrasse ist der Postplatz leistungslimtierend. Die Verkehrsregelung am Bifangplatz ist ins regionale Verkehrsmanagementsystem eingebettet. Die Projektierung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton.
7. Im Betriebs- und Gestaltungskonzept Bifang wurden verschiedene Massnahmen (sog. flankierende Massnahmen zum Sälipark 2020) geprüft, u.a. Sanierung Bifangplatz, Verschiebung Wochenmarkt. Wer ist mit der Weiterbearbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Bifang betraut? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Wie wird die Öffentlichkeit miteinbezogen?
Die flankierenden Massnahmen sind an die Realisation des Projekts Sälipark 2020 gebunden. Das Ergebnis der Nutzungsplanung und der Umsetzungsentscheid des Grundeigentümers sind abzuwarten. Der Stadtrat ist für die Behandlung der Eingaben zur Nutzungsplanung sowie für die Konkretisierung der flankierenden Massnahmen zuständig. Er wird die interessierten Gruppierungen rechtzeitig zu Gesprächen einladen.
8. Wie wird sichergestellt, dass die Projekte Sälipark 2020, Umbau Hochhaus Bifang und Sanierung Bifangplatz koordiniert werden?
Die verschiedenen Vorhaben werden durch die Direktionen Präsidium (Stadtplanung) und Bau (Nutzungsplanung) koordiniert. Zeitlich geht der derzeit in Realisierung befindliche Umbau Hochhaus Bifang den beiden andern voran; die Umgestaltung des Bifangplatzes ist von der Realisierung des Projektes Sälipark 2020 abhängig.
9. Wann wird die Buslinie 501 auf die Von-Roll-Strasse – Riggenbachstrasse verlegt? Wird bis dahin der Bifangplatz entsprechend saniert sein?
Die Umlegung der Buslinie 502 via Unterführungsstrasse – Von Roll-Strasse – Riggenbach-strasse – Bifangstrasse – Aarauerstrasse ist auf die Eröffnung des Säliparks 2020 geplant. Die Sanierung des Bifangplatzes und Umgestaltung der Riggenbachstrasse im Bereich vor dem Sälipark müssen dieser vorangehen. Der Zeitplan wird im Ergebnis der Nutzungsplanphase aktualisiert.
10. Wird der Bifangplatz saniert, wenn das Projekt Sälipark 2020 nicht realisiert wird? Wird die Buslinie dann verlegt?
Eine Sanierung ist seit langem erforderlich, wurde aber aus Kostengründen nicht priorisiert. Das Projekt Sälipark 2020 kann hier für den nötigen Druck bzw. Schwung sorgen. Die Verlegung der Buslinie ist ein Bestandteil des Mobilitätskonzeptes für den Sälipark 2020, das im Gegenzug zur eingeschränkten Parkplatzzahl einen Viertelstundentakt bei der ÖV-Versorgung definiert. Ohne Erweiterung des Einkaufszentrums wäre die ÖV-Verdichtung und Verlegung der Linie 502 nicht direkt nötig und müsste nochmals überprüft werden.
11. Bis wann wird der Stadtrat entschieden haben, was mit der Unterführung und dem Wochenmarkt geschieht? Wie wird die Bevölkerung in den Entscheidprozess miteinbezogen?
Wir verweisen auf die Antwort zur Frage 7. Der Stadtrat wird im Frühling 2018 in Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Nutzungsplanung Sälipark 2020 über das weitere Vorgehen (Beauftragung Projektierung, Mittelbeschaffung) und den weiteren Einbezug der Bevölkerung befinden.
12. Wird bei der Umgestaltung des Bifangplatzes, der Bifangstrasse und der Riggenbachstrasse berücksichtigt, dass der GP Olten (GP Sälipark) weiterhin stattfinden kann?»
Ja.