Am 15. Dezember 2016 reichten Luisa Jakob (Junge SP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss zuhanden des Gemeindeparlamentes ein:
Ausgangslage
In einem Zeitungsartikel im Oltner Tagblatt vom 12. Dezember 2016 hat der Verein für Notschlafstellen (Sitz in Zürich) die Notwendigkeit für eine solche in Olten herausgestrichen. Der Verein stützt diese Notwendigkeit auf einen Testlauf, der in Olten vor zwei Jahren durchgeführt wurde. Auch andere Hilfsorganisationen haben in unterschiedlichem Ausmass diese Notwendigkeit betont. Zum heutigen Zeitpunkt existieren in der Stadt Olten keine Notschlafstellen. Zum Zeitpunkt des Artikels war zwar ein Projekt in der Region Olten geplant, aber noch nicht fortgeschritten.
In einigen Städten (bspw. Biel, Zürich, Basel, Bern) werden Notschlafstellen entweder von der Stadt selber oder durch Vereine betrieben, die durch die betreffende Stadt subventioniert und durch einen Leistungsauftrag gebunden sind.
Fragen
1. Beurteilt der Stadtrat die Notwendigkeit für eine Notschlafstelle gleich wie die verschiedenen Hilfsorganisationen?
2. a) Wenn ja: Plant der Stadtrat auf die Hilfsorganisationen zuzugehen und in Planung stehende Projekte zu unterstützen?
b) Wenn nein: Wie erklärt der Stadtrat die Schlüsse aus dem oben erwähnten Testlauf?
3. Wie wird verhindert, dass Personen obdachlos werden?
4. Wie wird einer obdachlosen Person in einer akuten Situation geholfen?
5. Wie viele Obdachlose gibt es, die aus Olten stammen?
6. Wie viele Obdachlose halten sich in Olten auf, welche aus anderen Gemeinden stammen?
Olten, 15. Dezember 2016
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Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Beurteilt der Stadtrat die Notwendigkeit für eine Notschlafstelle gleich wie die verschiedenen Hilfsorganisationen?
Nein.
Bis anhin konnte für alle Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten, die sich auch vor Ort aufhalten und mit den zuständigen Stellen zusammen arbeiten, Obdach gefunden werden. Personen ohne zivilrechtlichem Wohnsitz im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten, welche sich vor Ort aufhalten und die sich bei den zuständigen Stellen melden, werden nothilfemässig dahingehend unterstützt, an den Ort ihres zivilrechtlichen Wohnsitzes zurückzukehren und sich dort bei den für sie zuständigen Stellen zu melden. In wenigen Ausnahmefällen schreitet auf Antrag die KESB ein, wenn sich Personen vor Ort aufhalten, die offensichtlich nicht (mehr) dazu in der Lage sind, ihre eigenen Interessen zu wahren. Personen ohne geregelten Aufenthalt, die die öffentliche Ordnung stören, werden von den dafür zuständigen Ordnungskräften aufgegriffen.
2. a) Wenn ja: Plant der Stadtrat auf die Hilfsorganisationen zuzugehen und in Planung stehende Projekte zu unterstützen?
Nein.
Bis anhin sind keine Hilfsorganisationen mit entsprechenden Projekten vorstellig geworden. Solche Projekte und damit verbundene Anträge auf Unterstützung würde der Stadtrat jederzeit sorgfältig prüfen.
b) Wenn nein: Wie erklärt der Stadtrat die Schlüsse aus dem oben erwähnten Testlauf?
Dem Stadtrat liegen keine Berichte über solche Testläufe vor, weshalb daraus auch keine Schlüsse gezogen werden können.
3. Wie wird verhindert, dass Personen obdachlos werden?
4. Wie wird einer obdachlosen Person in einer akuten Situation geholfen?
(Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.)
Obdachlosigkeit zu verhindern, ist in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen selber. Droht eine Wohnungsausweisung, wird in der Regel die Sozialregion im Voraus informiert. Die Betroffenen müssen sich selber melden und um Hilfe ersuchen. Mit Überbrückungshilfen können Mietausstände beglichen und Ausweisungen verhindert werden. Mit der Erschliessung von Sozialhilfe erhalten Betroffene die Möglichkeit, ein Zimmer oder eine Unterkunft im Rahmen der bestehenden Richtlinien zu mieten. Vermieter erhalten auf Wunsch die Bestätigung, dass Mieten (im Rahmen der Richtlinien) solange direkt an den Vermieter überwiesen werden, als Sozialhilfebedürftigkeit besteht. Im Ausnahmefall und bei besonderer Härte kann ausnahmsweise die Sozialregion selber als Mieter auftreten. Ist eine Person aus erwachsenenschutzrechtlich relevanten Gründen nicht selber dazu in der Lage, Abhilfe zu schaffen, prüft die KESB Massnahmen.
5. Wie wird einer obdachlosen Person in einer akuten Situation geholfen?
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten wird wie oben beschrieben (Antwort auf Fragen 3 und 4) geholfen.
Personen ohne zivilrechtlichen Wohnsitz können im Rahmen der Nothilfe für eine Nacht untergebracht werden und Hilfe zur Rückreise an den Ort ihres zivilrechtlichen Wohnsitzes erhalten.
6. Wie viele Obdachlose gibt es, die aus Olten stammen?
Personen, die zivilrechtlichen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten haben und obdachlos sind, sind immer Einzelfälle. Eine solche der Sozialregion Olten bekannte Person ist sogar verbeiständet, verweigert aber die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. In diesem Einzelfall prüft jeweils die KESB, ob die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung erfüllt sind.
7. Wie viele Obdachlose halten sich in Olten auf, welche aus anderen Gemeinden stammen?
Obdachlose ohne zivilrechtlichen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Sozialregion Olten melden sich nur ausnahmsweise bei den zuständigen Stellen und erhalten die oben beschriebenen Hilfen. Auch hier handelt es sich bisher um Einzelfälle.