Inhalt
Dringliche Motion Ernst Eggmann (SVP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betreffend Beseitigung akuter Gefahr von Fussgänger-Stolperfallen
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Datum
- 23. März 2017
- Verfasser/Beteiligte
- Ernst *Eggmann (keine Funktion)
- Beschreibung
- Beseitigung akuter Gefahr von Fussgänger-Stolperfallen
Der Stadtrat wird beauftragt, umgehend wirksame Massnahmen zu veranlassen, um die 3 cm hohe scharfe Kante des Randsteinbandes „Kirchgasse-Mühlegasse" zu beseitigen.
Begründung der Dringlichkeit
Seit der Eröffnung der umgestalteten Kirchgasse stolpern immer wieder Personen jeden Alters über den Absatz des Randsteinbandes, manche fallen auf „die Nase". Es gibt Fussgängerinnen und Fussgänger, welche sich dabei ernsthafte Verletzungen zugezogen haben. (Eigene Beobachtung + durch Baukommissionsmitglied) Die erkannte und bekannte Gefahrenquelle ist ein „No Go" und nicht mehr länger tolerierbar für eine Stadt wie Olten, welche sich als „fussgängerfreundlich" gibt. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass erkannte Gefahrenquellen umgehend beseitigt werden und nicht länger zugesehen wird, wie Leute stürzen. Darum ist diese Motion als dringend gut zu heissen, gilt es doch Unfälle zu vermeiden. Das vorgesehene 1.5-jährige Zuwarten bis zur regulären Beseitigung ist einfach nicht hinnehmbar. (Fahrplan gemäss Tiefbauamt + Baudirektion)
Im Zuge der damaligen Umgestaltung der Kirchgasse musste die Begegnungszone optisch von der Mühlegasse abgesetzt werden. Man verwendete dazu zwei Randsteinreihen und machte einen scharfen Absatz von 3 cm anstatt einen schräggestellten Absatz von 4 cm (was auch gegangen wäre). Dieses Band mit Absatz dient am Stock gehenden sehbehinderten Personen zur Orientierung. Bereits während der Eröffnungsfeierlichkeiten stolperten aber viele Fussgänger über diesen kleinen Absatz. Diese Tatsache wurde der verantwortlichen Stelle gemeldet und eine Ortsbegehung veranlasst. (Alt-Gemeinderat SVP) In der Folge wurde die Gefährlichkeit dieser Stolperlinie offenbar ungefährlich eingeschätzt, denn nicht umsonst plant das Tiefbauamt erst im Jahre 2019 einen Austausch der Steine, dann aber mit angeschrägten Steinen. Dieser Zeitraum erscheint jedoch viel zu lange angesichts der Tatsache, dass es immer wieder zu mehr oder weniger heftigen Stürzen an dieser Stelle kommt, welche durch einfachste Massnahmen verhindert würden.
Dem Motionär und Erstunterzeichner ist bekannt, dass dieses Randsteinband den gesetzlichen Normen entspricht, (Auskunft: Tiefbauamt + Baudirektion) Darum haben gestürzte Personen keine Regressansprüche an die Stadt. (Auskunft: dito)
Möglicherweise stellt man sich auf den Standpunkt, dass jeder, der dort auf die Nase fällt, selber daran schuld ist, die Normen wurden klar eingehalten? Diese Haltung gereichte der „Fussgänger-Stadt Olten" nicht zum Ruhm. Sich hinter Vorschriften zu verstecken um abzuwiegeln findet der Motionär und Erstunterzeichner nicht opportun. Es ist nicht einzusehen, warum man diese Stolperfalle nicht schon längst entschärft hat, weil die von ihr ausgehende Gefahr längst bekannt ist! Erst in 1.5 Jahren will man das Problem angehen (Auskunft: Tiefbauamt + Baudirektion). Das ist inakzeptabel, weil zwischenzeitlich täglich Fussgänger dort zu Fall kommen und sich dabei ernsthaft verletzen könnten.
Dass der vollständige Umbau dieser Stolperfalle eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird vom Motionär und Erstunterzeichner verstanden, jedoch nicht, dass man sich keine Zwischenlösung einfallen lässt. Nichts-Tun vermeidet eben keine Unfälle, sondern produziert sie. Dabei könnte die Situation mit kleinsten Massnahmen entschärft werden, z.B. durch Auffüllen der scharfen Kannte mit Zement oder Teer o.ä.
Darum verlangt der Motionär und Erstunterzeichner, dass das Tiefbauamt angewiesen wird bis spätestens Ende April - Mai 2017 eine taugliche Lösung zu installieren, die als Zwischenlösung taugt, um bis zum geplanten regulären Umbau, die Gefahr des Stolperns wesentlich zu reduzieren. Jedes aufgeschlagene Knie ist eines zu viel! - Fraktion
- Fraktion SVP
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