Am 23. September 2015 hat Huguette Meyer Derungs zuhanden des Stadtrates folgende Interpellation eingereicht:
Sicher mit dem Velo unterwegs, wenn gebaut wird
Mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer bei Baustellen
Velofahrende im Oltner Stadtverkehr ist es ein Anliegen, sicher, direkt und komfortabel in der Stadt unterwegs sein zu können; gerade auch wenn Baustellen auf und neben den Strassen den Verkehr beeinträchtigen.
Baustellen müssen sein, das ist alles klar. Ebenso klar ist, dass diese für alle Verkehrsteilnehmenden Beeinträchtigungen mit sich bringen.
Bei den meisten Oltner Baustellen gibt es entsprechende Signalisationen für den motorisierten Verkehr und für die Fussgänger. Für die Velofahrenden fehlen Signalisation und Umleitungen meist. Die Radfahrer sind entweder gehalten, die Fahrbahn der Autos zu benutzen, wo sie für Behinderungen sorgen, oder sie benutzen den Fussgängerbereich, wo sie ebenfalls nicht gerne gesehen sind.
Baustellensaison und Velosaison fallen zusammen. Im Sommerhalbjahr sind viel mehr Radfahrerinnen und Radfahrer (darunter viele Schülerinnen und Schüler) unterwegs, auch solche, die weniger routiniert sind. Deshalb wäre es wichtig, dass den Velos bei der Einrichtung und Signalisation der Baustellen mehr Beachtung geschenkt wird.
Gerade im Ende gehenden Sommer mit vielen Baustellen im Stadtzentrum ist offensichtlich geworden, dass in Olten für die Sicherheit der Radfahrenden zu wenig getan wird. In den letzten Monaten gab es zahlreiche Baustellen auf zentralen Veloachsen: so beim westlichen Ausgang der alten Brücke, auf dem Klosterplatz, im Graben, bei der Passage neben dem Coop City, auf der Solothurnerstrasse, Zufahrt zum Froheimschulhaus, über die Ziegelstrasse, Neuhardstrasse Richtung Aarauerstrasse usw. Auch bei Wochenmärkten und anderen Anlässen ist nicht klar, wo der Veloverkehr nun durch soll. Offensichtlich herrschte die Devise: die Velofahrenden kommen schon irgendwie durch.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Bestehen Richtlinien, wie der Veloverkehr bei Baustellen auf städtischen Strassen zu regeln ist?
2. Gibt es spezielle Vorgaben für Bauvorhaben an den wichtigsten Veloachsen?
3. Wie werden private Bauherren, die entlang der Strasse bauen, auf die Bedürfnisse des Veloverkehrs aufmerksam gemacht?
4. Welche Schritte gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit künftig bei Baustellen und auch bei Anlässen sichere Veloverbindungen von Anfang an in die Planung einfliessen und eine hohe Priorität geniessen?
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Stadträtin Iris Schelbert-Widmer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrats wie folgt:
Wie die Interpellantin richtigerweise erkannt hat, bringen Baustellen im Strassenbereich für alle Verkehrsteilnehmenden Beeinträchtigungen mit sich. Bei Baustellen ist es aus Platzgründen oft nicht möglich, für alle Verkehrsteilnehmenden eine eigene Spur anzubieten. Dies betrifft vor allem die Fahrradfahrenden, denn die Signalisationen gelten nicht nur für den motorisierten Verkehr, sondern grundsätzlich auch für sie.
Bei Baustellen wird dem Fussverkehr wenn immer möglich ein Weg freigehalten, so auch bei den von der Interpellantin erwähnten Baustellen in der Innenstadt. Da auch diese Wege und Trottoirs oft eingeengt werden müssen, kommen sich zu Fuss Gehende und Velofahrende oft unangenehm, wenn nicht gefährlich nahe. Deshalb mussten Trottoirs zum Teil mit Fahrverboten für Fahrräder belegt werden, was von Fahrradfahrenden als störende Beeinträchtigung wahrgenommen wird. Bei Anlässen wie dem Wochenmarkt etc., welche in der Begegnungszone der Innenstadt stattfinden, wird davon ausgegangen, dass mit gegenseitiger Rücksichtnahme ein Nebeneinander von Fussgängern und Radfahrern möglich ist. Man darf festhalten, dass dieses Nebeneinander gut funktioniert.
Olten entwickelt sich mehr und mehr zu einer Langsamverkehrsstadt und diese Tatsache erfordert eine höhere Sensibilität gegenüber dem Fuss- und Veloverkehr, gerade auch im Umgang mit Baustellenumfahrungen.
Zu den Fragen der Interpellantin:
1. Bestehen Richtlinien, wie der Veloverkehr bei Baustellen auf städtischen Baustellen zu regeln ist?
Im Regelfall werden die Fahrräder mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) geleitet. Es bestehen keine speziellen Richtlinien für den Veloverkehr bei Baustellen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes sowie die entsprechenden Normen, welche sich auf sämtliche Verkehrsteilnehmenden beziehen.
2. Gibt es spezielle Vorgaben für Bauvorhaben an den wichtigsten Veloachsen?
Bei Bauvorhaben an überregionalen und nationalen Radrouten werden wenn immer möglich für den Fahrradverkehr spezielle Umleitungen signalisiert. Im innerstädtischen Verkehr wird der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bei Baustellen hohe Wichtigkeit beigemessen, was aber unter Umständen Umwege bedingt.
3. Wie werden private Bauherren, die entlang der Strasse bauen, auf die Bedürfnisse des Veloverkehrs aufmerksam gemacht?
Private Bauherren sind gemäss der Baubewilligung verpflichtet, die Benützung von öffentlichem Grund mit den Behörden abzusprechen. Da im Zuge des verdichteten Bauens immer mehr private Baustellen und Überbauungen im Innenstadtbereich geplant und bewilligt werden, können von Seiten der Baukommission weitergehende Bedingungen in der Baubewilligung festgehalten werden. Die privaten Installationen auf öffentlichem Grund werden durch die Baudirektion und die Direktion Öffentliche Sicherheit bezüglich Verkehrssicherheit geprüft und abgenommen.
4. Welche Schritte gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit künftig bei Baustellen und auch bei Anlässen sichere Veloverbindungen von Anfang an in die Planung einfliessen und eine hohe Priorität geniessen?
Stadtrat wie Verwaltung haben die Wichtigkeit des Fahrradverkehrs erkannt und möchten diesen auch fördern, werden doch auf diese Weise die Verkehrsachsen entlastet.
Bei Baustellen und/oder bei Anlässen, welche den Verkehr behindern, muss dem Veloverkehr, den zu Fuss Gehenden und dem motorisierten Verkehr, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit gleichermassen weiterhin grösste Bedeutung zugemessen werden. Es ist allerdings auch künftig nicht auszuschliessen, dass zugunsten der Verkehrssicherheit Umwege in Kauf genommen werden müssen, insbesondere wenn der Fahrverkehr umgeleitet werden muss.