In der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter bis und mit erstem Kindergartenjahr ist in der Stadt Olten ein Systemwechsel geplant: Anstelle der Kinderkrippen sollen künftig die Eltern direkt unterstützt werden. Zur Erprobung des neuen Finanzierungssystems soll ein zweijähriger Pilotversuch stattfinden; die Versuchsverordnung wird dem Gemeindeparlament zur Genehmigung unterbreitet. Sehr geehrter Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die Einwohnergemeinde Olten unterstützt heute vier Krippen (mit ca. 630‘000 Franken) und zwei Horte (mit ca. 200‘000 Franken) in Form einer Objektfinanzierung. Mit diesem Betrag werden 110 Betreuungsplätze in vier Krippen und zwei Horten subventioniert. Aktuell profitieren rund 225 Kinder, davon sind 170 aus Olten (75%) und 55 Auswärtige (25%).
Neu soll die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auf die Subjektfinanzierung umgestellt werden: Mit Hilfe von Betreuungsgutscheinen sollen künftig die Eltern direkt unterstützt werden und nicht mehr wie bisher die Betreuungsinstitutionen. Betreuungsgutscheine sind einkommensabhängige Rückerstattungsbeiträge der Betreuungskosten durch die Einwohnergemeinde Olten, welche auf Antrag direkt an die Eltern ausbezahlt werden.
In einer Übergangsphase soll das Mengengerüst 2016 und 2017 beibehalten werden, die Finanzierungsart jedoch bereits von Objekt- zu Subjektfinanzierung angepasst werden. Dafür soll in den Jahren 2016 und 2017 mit Hilfe eines Pilots der Grundstein gelegt werden. Das Gesamtpaket mit einem neuen Reglement und den Subventionen 2018 wird dann im ersten Halbjahr 2017 dem Gemeindeparlament unterbreitet.
2. Pilotversuch
Vom zweijährigen Pilotversuch vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 mit einer Subjektfinanzierung mit Betreuungsgutscheinen nach einkommensabgestuften Beiträgen können Oltner Eltern profitieren, wenn ihr Kind neu in einer Krippe in Olten betreut wird. Die Eltern bezahlen der Krippe monatlich den vollen Preis im Voraus und erhalten von der Stadt Olten im Nachhinein, abhängig vom Nettolohn unter Anrechnung von 10% des steuerbaren Vermögens, einen monatlichen Betrag zurückerstattet. Dieses Angebot kann während der Pilotphase in folgenden Krippen in Olten eingelöst werden: Kinderkrippe Chinderstube, Kinderkrippe Sonnhalde, Kinderkrippe Hagmatt, Kinderkrippe Schürmatt sowie neu auch in der Kinderkrippe Lilly & Lars und der Kin-derkrippe SmallWorld. Oltner Kinder in auswärtige Krippen bzw. deren Eltern werden in der Pilotphase nicht einbezogen. Auswärtige Eltern von Kindern in Oltner Krippen bezahlen den vollen Preis.
Der Stadtrat hat parallel dazu die Elterntarife der bisher objektfinanzierten Betreuungsinstitutio-nen angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil die Kosten der Krippen in den letzten Jahren gestiegen sind und die Krippen finanziell unter grossem Druck stehen. Die Stadt Olten beteiligt sich weiterhin mit insgesamt 630‘000 Franken an der familienergänzenden Kinderbetreuung und reduziert in der Pilotphase die Unterstützung auf Eltern mit einem massgebenden Einkommen von 0 bis 130‘000 Franken; bisher wurden Eltern mit Einkommen bis 160‘000 Franken unterstützt.
Die schulergänzende Kinderbetreuung ab dem zweiten Kindergartenjahr ist noch in Arbeit und kann voraussichtlich auf das Schuljahr 2016/2017 eingeführt werden.
3. Stellungnahmen
3.1 Kindertagesstätten
Die Anpassung der Elterntarife und die Einführung von Betreuungsgutscheinen erfolgten in Zu-sammenarbeit mit den Kindertagesstätten innerhalb der Projektbegleitgruppe und in mehreren Besprechungen. Die Kindertagesstätten unterstützen den Wechsel von der Objekt- in die Sub-jektfinanzierung.
3.2 Fachkommission Bildung
Die Fachkommission Bildung hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2015 der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Beschlussesantrag:
I.
1. Vom Stadtratsbeschluss Nr. 152 vom 31. August 2015 wird Kenntnis genommen.
2. Die Versuchsverordnung zur Erprobung neuer Finanzierungssysteme für Kindertagesstätten wird als Basis für den zweijährigen Pilotversuch genehmigt.
3. Zu Gunsten Konto 6551.3636.00 im Budget 2016 werden 630‘000 Franken genehmigt.
4. Der Stadtrat wird beauftragt, auf der Basis einer Evaluation einen Bericht und Antrag zur definitiven Einführung der Subjektfinanzierung in Form von Betreuungsgutscheinen zu Handen des Parlaments für das erste Halbjahr 2017 vorzubereiten.
5.Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I.2. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Beilage
- Stadtratsbeschluss Nr. 152 vom 31. August 2015