Am 19. Dezember 2013 haben Gert Winter (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Der Stadtrat wird ersucht zu prüfen, welche Probleme sich stellen würden und wie hoch etwa die Nettoeinsparung ausfallen könnte, wenn das Kunstmuseum (baldmöglichst) geschlossen, die städtische Kunstsammlung jedoch weitergeführt und betreut würde.
Die Stadt Olten wird in den nächsten Jahren aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein, ein Kunstmuseum so zu betreiben, wie sich dies Museumsfachleute typischerweise vorstellen. Angesichts der hohen Kosten des Ausstellungsbetriebs – im Jahr 2012 weist die Rechnung einen Bruttoaufwand von Fr. 1‘032‘403.95 aus – stellt sich zudem die Frage nach der Verhältnismässigkeit des finanziellen Aufwands, lässt doch die Höhe der Eintritts- und Benützungsgebühren von lediglich Fr. 3‘385.60 den Schluss zu, das Interesse namentlich der Oltner an dieser Institution sei nicht allzu gross.
Da die Kunstsammlung weitergeführt werden soll, würde es sich anbieten, einzelne Kunstobjekte in geeigneten Bauten auszustellen. Damit bekommen auch diejenigen Leute Oltner Kunstobjekte zu Gesicht, die das Kunstmuseum nie aufsuchen würden. Das Ausleihen von Kunstobjekten an andere Museen und für Ausstellungen wäre weiterhin möglich.
Ausserdem würde diese Lösung einer Eröffnung eines Kunstmuseums zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht im Wege stehen. Eine ähnliche Situation gibt es im Übrigen auf Bundesebene. Es gibt zwar eine Bundeskunstsammlung, nicht aber ein Bundeskunstmuseum.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Im Rahmen des vom Stadtrat an die Verwaltung erteilten Prüfungsauftrags wurde auch das vom Postulanten vorgeschlagene Szenario intensiv untersucht. Hier der Auszug aus dem entsprechenden Untersuchungsbericht:
Schliessung des Hauses unter Beibehaltung der Sammlung
Szenario:
Das Museum wird geschlossen, der Ausstellungsbetrieb eingestellt. Die Sammlung wird in ein Kunst-Depot disloziert. Die Werke sollen weiterhin als Leihgaben in Ausstellungen oder «in geeigneten öffentlichen Bauten» gezeigt werden).
Plus: Die Sammlung bleibt zumindest teilweise erhalten, mittelfristig können Personalkosten eingespart werden.
Minus: Der Entscheid, das Kunstmuseum zu schliessen, kann zwar bedingt rückgängig gemacht werden. Es ist aber mit einem Verlust des Renommées und mit Mehrkosten bei einer Wiedereröffnung zu rechnen. Zudem ist die Zukunft der Sammlung ungewiss: Eigentümer von Dauerleihgaben (dies betrifft etwa die Werke des Vereins Freunde Kunstmuseum Olten) werden ihre Werke zurückziehen, entsprechend wird nur eine unbedeutende, lückenhafte Sammlung übrig bleiben. Wird die Sammlungstätigkeit eingefroren, verliert die Sammlung den Anschluss an die Aktualität. Sie wird zur «toten» Sammlung.
Eine Weiterführung der Sammlung würde ein jährliches Ankaufsbudget bedingen, das deutlich höher angesetzt werden müsste als bisher, da Ankäufe von Kunstwerken zukünftig unabhängig von der laufenden Ausstellungstätigkeit, das heisst zu deutlich höheren, marktüblichen Preisen getätigt werden müssten. Schenkungen und Deposita dürften ausbleiben. Durch die nötigen rechtlichen Abklärungen von Eigentumsverhältnissen, die Neueinrichtung eines geeigneten Depots und die Abwicklung der Sammlungsaufteilung und
-dislozierung würden kurz- und mittelfristig hohe Kosten anfallen. Längerfristig sind Kosten für Lagerraum und Bewirtschaftung einzuplanen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ausstellungspraxis, wie sie im Postulat vorgeschlagen wird. Es besteht die Gefahr, dass in öffentlich zugänglichen, nicht musealen Räumen (Büros, Altersheimen, Schulen etc.) ausgestellte Werke Schaden nehmen, was Restaurierungs-kosten nach sich zieht. Auch Verluste sind zu befürchten. Die verbleibenden Hauptwerke können aus diesen Gründen kaum öffentlich zugänglich gezeigt werden und blieben der Öffentlichkeit somit entzogen. Die Präsentation von Werken im Rahmen von Ausstellungen, d. h. die Zurverfügungstellung für den Leihverkehr verursacht Arbeit.
Konsequenzen und Fragen
Konsequenzen und Fragen praktischer Art
• Die Ausstellungstätigkeit des Kunstmuseums wird aufgehoben. Die um Deposita und Leihwerke reduzierte Museumssammlung wird als städtische Kunstsammlung weitergeführt. Die Kunstwerke werden weiterhin gepflegt.
• Sie werden weiterhin als Ausleihen für Ausstellungen anderer Häuser zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Werke verbleibt im Depot und wird so für kommende Generationen gesichert.
• Eine Person (Sammlungskonservator/-konservatorin) betreut die Sammlung wissenschaftlich, koordiniert die Ausleihen und aktualisiert die Werkangaben laufend.
• Für das technische Handling und die Infrastruktur ist der Techniker/die Technikerin zuständig.
• Werke und Werkgruppen, dies betrifft etwa die Werke im Besitz des Vereins der Freunde des Kunstmuseums Olten (Deposita), die Werke der Gottfried Keller Stiftung und des Bundes (gemeinsame Ankäufe zu je 50%) und Schenkungen, welche vertraglich an den Verbleib im Kunstmuseum gebunden sind, werden vorab herausgelöst und/oder müssen gesondert behandelt werden.
• Der Entscheid, das Kunstmuseum zu schliessen, kann rückgängig gemacht werden. Es ist jedoch mit grossen Investitionen zu rechnen, da künftige DirektorInnen das Kunstmuseum von neu auf entwickeln müssen und die nationale Akzeptanz neu aufgebaut werden muss. Dieser Entscheid würde auch massive Kosten generieren, da die ganze Infrastruktur eines Kunstmuseums wieder neu aufgebaut werden müsste (siehe Beispiel Museum für Gestaltung Basel).
Konsequenzen und Fragen räumlicher Art
• Die Sammlung wird in bereits vorhandende oder neu geschaffene Räume disloziert.
• Die Räumlichkeiten müssen räumlichen, technischen, klimatischen, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Vorgaben genügen.
• Anders als in den jetzigen Räumlichkeiten muss mit einem erheblichen Kostenaufwand gerechnet werden, um die zukünftigen Räume einzurichten. Diese müssen konservatorischen, versicherungstechnischen und personellen Vorgaben genügen, und die Infrastruktur muss so bemessen sein, dass Werke und Objekte langfristig keinen Schaden nehmen.
Konsequenzen und Fragen finanzieller Art
• Personalkosten:
- Schliessung des Kunstmuseums, Auflösung durch KunsthistorikerIn
- 100% wissenschaftliche Betreuung der Sammlung
- 50% technische Betreuung der Sammlung
• weitere Kosten:
Neu-, Um-, oder Einbau der Infrastruktur in neuen Lokalitäten, Lagerinfrastruktur (Hängegitter, Rollgitter, Planschränke, Stellwände, Safe, Arbeitsplätze für Inventarisation und Technik etc.)
• Wird die städtische Kunstsammlung aktiv gepflegt und nicht stillgelegt, muss dafür ein Ankaufsbudget bereit gestellt werden, das jährliche Ankäufe aus dem regionalen und schweizerischen Kunstkontext ermöglicht (heute erfolgen die Ankäufe meist aus den Ausstellungen und werden grösstenteils aus dem Ausstellungsetat gespiesen)
Fazit:
- Generell ist kurzfristig mit höheren Ausgaben und Investitionen und mittelfristig mit geringen Einsparungen zu rechnen, da gerade die in diesem Szenario entfallende Ausstellungstätigkeit des Kunstmuseums in den letzten Jahren zu grossen Teilen fremdfinanziert wurde. Der vom Museum generierte Betrag für und aus dem Ausstellungs- und Vermittlungsbetrieb fällt mit 278'000 CHF hoch aus. Diese Einnahmen fallen bei einer Schliessung des Museums jedoch weg.
- Beispiel Museum für Gestaltung Basel und Stadt- und Münstermuseum: Die beiden Museen wurden 1996 wegen Sparmassnahmen geschlossen, die Sammlungen jedoch beibehalten. Heute ist bekannt, dass damals praktisch nichts eingespart wurde (Im Falle des MfG spricht man von 10'000 CHF pro Jahr). Heute sind beide Häuser wieder geöffnet und werden von der Stadt wieder in der vormaligen Höhe unterstützt.
Konsequenzen und Fragen rechtlicher Art
• In rechtlicher Hinsicht ist mit Abklärungen betreffend Schenkungen und Deposita (Bundeskunstsammlung, Gottfried Keller Stiftung u. a.) zu rechnen.
• Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, insbesondere bei Werken von nationaler Bedeutung, muss die Stadt an den neu gewählten Präsentationsorten geeignete Sicherheitsmassnahmen treffen, für geeignete klimatische Bedingungen sorgen und Kontrollen durchführen.
Konsequenzen und Fragen ethischer Art
• Sofern die Sammlung auch zukünftig nach wissenschaftlichen Kriterien gepflegt wird, ist nicht mit Problemen zu rechnen.
• Die Institution gilt neu nicht mehr als Kunstmuseum, sondern wird als Sammlung bezeichnet.
Konsequenzen und Fragen das Image betreffend
• Die Schliessung des Kunstmuseums unter Beibehaltung der Sammlung hätte etwas weniger gravierende Reaktionen zur Folge (siehe oben). Es ist jedoch ebenfalls mit einem erheblichen Imageverlust zu rechnen.
Konsequenzen und Fragen den Nutzen betreffend
• Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist bedeutend schlechter als heute: wenig Öffentlichkeit für die Sammlung, keine Ausstrahlung, Aufgabe der Bildungs- und Vermittlungsangebote.
(Gesamtbericht unter
http://www.olten.ch/dl.php/de/5399ae6b44807/Prufbericht_KMO.pdf)
Aus diesem Auszug aus dem Gesamtbericht geht hervor, dass die vom Postulanten vorgeschlagene Massnahme nicht zielführend ist, sowohl aus inhaltlichen wie auch aus finanziellen Überlegungen. Macht es doch keinen Sinn, mit fast ähnlichen Kosten auf den Vorteil des öffentlichkeitswirksamen Ausstellungsbetriebs zu verzichten. Kommt hinzu, dass wesentliche Teile der Einnahmen (rund 12‘000 Franken) direkt in den Ausgleichsfonds gehen und die in der Rechnung ausgewiesenen Eintritts- und Benützungsgebühren von 3‘559 Franken (2013) angesichts der 7634 Eintritte nicht repräsentativ sind. Mit andern Worten ist das Interesse der Bevölkerung wesentlich grösser ist als vom Postulanten angenommen, wie im Übrigen auch die von 3740 Personen unterschriebene Petition pro Kunstmuseum Olten zeigt.
In deren Beantwortung hat der Stadtrat beschrieben, dass er sich entschieden hat, die Museen weiterzuführen, wenn auch mit geringeren Kosten für die Einwohnergemeinde, sei es durch Redimensionierung, Synergien oder Unterstützung durch Dritte. Nachdem in einer ersten Phase beabsichtigt war, jedem Museen einen identischen Sockelbeitrag zur Verfügung zu stellen, ist der Stadtrat auf seinen Entscheid zurückgekommen und beantragt dem Parlament, angesichts der doch unterschiedlichen Ausgangslage leicht abgestufte Nettobeiträge von 500‘000 und 550‘000 Franken pro Museum zu gewähren. Das sind nochmals deutliche Einsparungen, nachdem schon 2013 und 2014 wesentliche Budgetreduktionen erzielt wurden und das Parlament im November 2013 eine zusätzliche pauschale Kürzung der Museenbudgets um 10% beschlossen hatte.
Mit angepassten Konzepten plant zudem der Stadtrat auch die bauliche Situation der Museen anzugehen, um auch hier bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Entsprechende Szenarien sind in Arbeit.
In diesem Sinne empfiehlt der Stadtrat die Ablehnung des Postulats.