Am 30. Januar 2014 hat Wolfgang von Arx (CVP-Fraktion) folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt dem Parlament einen Bericht und Antrag zu unterbreiten, der die Einführung von WOV in Teilen der Verwaltung vorsieht. Es sollen die Vor- und Nachteile sowie die terminlichen Aspekte und die Initialkosten der Systemänderung deklariert werden.
Begründung
Die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) hat zum Ziel, das Handeln der Stadt verstärkt an messbaren Leistungen und Wirkungen zu orientieren, sowie die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsführung zu verbessern. Innerhalb der Administration sollen das Kostenbewusstsein sowie das unternehmerische Denken gefördert werden. Mit der Steuerung der Verwaltung über Zielvorgaben, Globalbudgets und Leistungsaufträgen verfügt die WOV hierfür über wirksame Instrumentarien, welche sich bereits in anderen Städten sowie in der kantonalen Verwaltung bestens bewährt haben.
Im Unterschied zur aktuellen Budgetpraxis ist bei der WOV der Voranschlag nicht mehr nach Sachgruppen gegliedert, sondern nach Leistungen (Produktegruppen). Für eine bestimmte Aufgabe wird ein globalisierter Kredit als Pauschale gesprochen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung Leistungen oder Produkte definiert, welchen sich sämtliche Tätigkeiten zuordnen lassen. Mit Indikatoren lässt sich dann messen, ob die Leistungserbringung in Bezug auf Menge, Qualität und Wirkung entsprechend den beschlossenen Vorgaben und Zielsetzungen erfüllt worden sind. Am Ende der Rechnungsperiode muss die Verwaltung also nicht nur über die Finanzen, sondern auch über die erbrachten Leistungen Rechenschaft ablegen.
Die Umstellung soll dazu beitragen, dass die Stadt nur noch die Leistungen anbietet, die sie auch finanzieren kann. Mit diesem Instrument kann schneller auf sich abzeichnende Veränderungen auf der Einnahmeseite reagiert werden.
§ 146bis V. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
1 Gemeinden können in der Gemeindeordnung ihre Verwaltung oder Teilbereiche davon auf die Grundsätze der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ausrichten.
2 Die Einführung von Globalbudgets ist vom Departement des Innern zu genehmigen.
3 Im Rahmen der Globalbudgets sind die Gemeinden für die Beschlussfassung nicht an die Budgetprinzipien der Bruttodarstellung und der Spezifikation gebunden.
4 Die Gemeinden können den Saldo von Globalbudgets auf die nächste Kreditperiode übertragen.
5 Die Globalbudgets müssen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Budgetierung nach Produktegruppen und nach Saldovorgaben;
b) Leistungsaufträge;
c) Wirkungs- oder Leistungsmessung durch Indikatoren und Standards;
d) Controlling.
6 Mehrjährige Globalbudgets können als befristete, mit Leistungsaufträgen verknüpfte Verpflichtungskredite oder Ertragsüberschussvorgaben beschlossen werden.
7 Die übrigen kantonalen Vorschriften, insbesondere jene des Finanzhaushaltsrechts über die Gemeinden, bleiben vorbehalten.
Bisher hat im Kanton Solothurn die Gemeinde Neuendorf die wirkungsorientierte Verwaltungsführung teilweise eingeführt (vgl. § 45 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
http://www.neuendorf.ch/images/reglemente/r gemeindeordnung.pdf).“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Benvenuto Savoldelli den Vorstoss wie folgt:
Nutzen von WOV
Im Kanton Solothurn hat als einzige Gemeinde Neuendorf (rund 2‘100 Einwohner) WOG (Wirkungsorientierte Gemeinde) teilweise eingeführt. Alle anderen Gemeinden haben darauf verzichtet. Ähnlich grosse Städte wie Olten (z.B. Bülach) haben WOV teilweise eingeführt. Das Amt für Gemeinden (AGEM) hält die Einführung von WOV ab einer Grössenordnung von 5‘000 Einwohner als geeignet.
Die Verzichtsgründe liegen vor allem an den hohen einmaligen Initialkosten sowie den nicht zu unterschätzenden wiederkehrenden Kosten.
Bezüglich des Mehrwertes von WOV gehen die Meinungen sehr auseinander. Vielmals konnten die erhofften Einsparungen nicht realisiert werden, da der Verwaltungsapparat aufgebläht werden musste.
Aufgrund der vernetzten Arbeiten einer städtischen Verwaltung würde eine flächendeckende Einführung von WOV grundsätzlich Sinn machen.
Einführung von WOV bei der Stadtverwaltung Olten
Software
Die heute in Olten eingesetzte Software ist teilweise WOV-tauglich. Einzelne Komponenten (Bsp. Zeiterfassung) müssen jedoch konsolidiert werden, Leistungserfassungssysteme (Bsp. betriebswirtschaftliche Zeiterfassung oder Ticketing-Systeme) müssen implementiert und auf die Betriebsbuchhaltung abgestimmt werden.
Personal
Aufgrund der zu erwartenden Grösse eines möglichen Produktekatalogs der Stadt, des Handlings neuer Systeme (bspw. betriebswirtschaftliche Zeiterfassung) sowie eines zu erstellenden Reportingsystems (evtl. Balanced Scorecard) und den zu führenden Gesprächen bezüglich Zielerreichung mit den einzelnen Produkteverantwortlichen ist davon auszugehen, dass eine neue Controller-Stelle (je nach Ausprägung 60 – 100 Stellenprozente) eingerichtet werden muss.
Politische Steuerung
Bezüglich der zu erbringenden Leistungen, der Leistungsstandards sowie der Ergebnisanalysen würde die Einrichtung eines politischen Steuerungsgremiums (Bsp. Finanzkommission) Sinn machen.
Terminliche Aspekte / Einführung von HRM2
Die Gemeinden im Kanton Solothurn müssen im Verlauf des Jahres 2015 die Budgetierung 2016 mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften unter HRM2 vornehmen. Dies bedeutet für die ganze Verwaltung eine erhebliche Umstellung und nahezu eine Neukonzipierung des Rechnungswesens der Gemeinde. Im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2014 sowie der ersten Jahreshälfte 2015 müssen alle Mitarbeiter der städtischen Verwaltung und die Lehrerschaft, welche im Rechnungswesen involviert sind (Budgetierung, Kontierung etc.), ausgebildet werden. Im Weiteren werden sich auch Parlamentsmitglieder mit der neuen Rechnungslegung auseinandersetzen müssen.
Da WOV unter anderem auch auf den Zahlen der Finanzbuchhaltung (Kostenartenrechnung) aufbaut ist, wäre eine Einführung von WOV vor der Umstellung auf HRM2 nicht sinnvoll, da sämtliche Systeme nochmals auf HRM2 umgestellt werden müssen.
Für die Stadt Olten wäre eine Einführung, sofern von der Politik gewünscht und getragen, grundsätzlich machbar. Aufgrund der zur Zeit fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie der zwingend anstehenden Umstellung des Rechnungswesens auf HRM2 in den Jahren 2014 – 2016 wird ein realistischer Projektstart in den nächsten 3 Jahren nicht möglich sein. Eine Neubeurteilung der Einführung von WOV macht erst nach erfolgter Einführung von HRM2 Sinn.
Der Stadtrat empfiehlt deshalb die Motion abzulehnen.