Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Am 1. Mai 2000 stimmte der Stadtrat von Olten dem Altstadtregime zu. Dieses beinhaltet die Einfahrts-/Parkierungs- und Güterumschlagsregelung in der Altstadt. Am 15. Juli 2004 konnte das heutige Altstadtregime eingeführt werden. Seither gilt in der Altstadt ein Fahrverbot, ausgenommen für den Güterumschlag in der Zeit von 07.00 bis 11.30 Uhr, sowie ein generelles Parkverbot auf öffentlichem Grund. Anwohnenden der Altstadt sowie den dort ansässigen Geschäftsbetrieben stand - vergleichbar der Regelung in der Blauen Zone - die Möglichkeit offen, unbeschränkte Parkierungsbewilligungen zu beziehen.
Gemäss Parlamentsbeschluss vom 28. März 2012 sollen neu für den Klosterplatz und den Amthausquai keine Parkierbewilligungen mehr für Anwohner und Geschäftsbetriebe aus-gestellt werden. Die Parkierbewilligungen sollen künftig auf die Schützenmatt beschränkt werden. Seit dem 1. Juli 2013 ist die Kirchgasse für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Es macht deshalb durchaus Sinn, diesen Perimeter ebenfalls in die neue Regelung einzubinden.
2. Inhalt des Altstadtregimes
2.1 Güterumschlag
Anlieferungen erfolgen grundsätzlich von 07.00 – 11.30 Uhr. Am Nachmittag / Abend ist kein Güterumschlag vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, bei der Stadtpolizei eine Gewerbekarte für zur Zeit CHF 5.00 zu beziehen. Diese Gebühr wird im Rahmen der Überarbeitung der Gebührenordnung neu festgesetzt und ist somit nicht Gegenstand des vorliegenden Reglements.
2.2 Einfahrten von Berechtigten
Für die Einfahrt ausserhalb der Güterumschlagszeiten können schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner sowie in der Altstadt ansässige Geschäftsbetriebe pro Haushalt bzw. pro Geschäft höchstens eine Einfahrtsbewilligung beantragen. Da keine Parkplätze auf öffentlichem Grund vorhanden sind, müssen die einfahrtsberechtigten Fahrzeuge die Altstadt nach erfolgtem Güterumschlag wieder verlassen. Rettungsfahrzeuge, Entsorgungsdienste, Post- und Kurierdienste, Taxis etc. dürfen ohne Ausnahmebewilligung in die Altstadt einfahren. Die Einfahrtskarte kostet bisher im ersten Jahr CHF 20.00, anschliessend CHF 10.00 / Jahr. Im Jahr 2013 sind 41 Berechtigte im Besitz einer Einfahrtskarte für die Altstadt.
2.3 Parkierungsmöglichkeiten
In der Altstadt bestehen drei Privatparkplätze. Für den gesamten öffentlichen Grund besteht ein Parkverbot. Aus diesem Grund wurden den Anwohnern und Geschäftsbetrieben der Altstadt bisher die folgenden Parkmöglichkeiten angeboten:
- Miete eines reservierten Parkplatzes auf dem Areal Leberngasse resp. Rötzmatt 16. Die Miete beträgt zur Zeit CHF 100.00 resp. 80.00 pro Monat. Diese Parkplätze werden durch die Baudirektion der Stadt Olten verwaltet.
- Im Rahmen der Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen können Anwohner der Kernzone eine Parkkarte für eine benachbarte Zone beantragen. Die Kosten betragen zur Zeit CHF 120.00 / Jahr, ab 1. Januar 2014 CHF 240.00. Im Moment wird dieses Angebot von niemandem benützt.
- Berechtigte einer Einfahrtsbewilligung Altstadt haben zur Zeit die Möglichkeit, für CHF 360.00 pro Jahr eine Parkkarte für die gebührenpflichtigen Parkplätze in der Schützenmatt, Rötzmatt, Amthausquai Süd und Klosterplatz zu beziehen. Mit der Karte besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten Parkplatz. Dass bei Sperrungen kein Anspruch auf Ersatz besteht, wurde bei der Berechnung der Jahresgebühr entsprechend berücksichtigt. Im Jahr 2013 sind 75 Berechtigte im Besitz einer Einfahrtskarte mit Parkbewilligung.
3. Bisherige Erfahrungen
Die seit der Einführung des Altstadtregimes gemachten Erfahrungen sind im Allgemeinen positiv. Allerdings musste festgestellt werden, dass durch die Benützung der Parkplätze des Klosterplatzes und des Amthausquai Süd durch Inhaber der Parkierbewilligungen teilweise für Kunden der Geschäftsbetriebe weniger Parkplätze übrig bleiben.
Durch die Stadtpolizei müssen immer wieder Gesuche für eine Parkierbewilligung abgelehnt werden, da auch andere Fahrzeughalter (Anwohner der Mühlegasse, Leberngasse sowie Pendler) Anträge für eine Parkierbewilligung stellen. Insbesondere die Pendler wären teilweise bereit, mehr für eine Parkierbewilligung zu bezahlen.
4. Neues Reglement
Das bisherige Altstadtregime muss gemäss Parlamentsbeschluss angepasst werden.
Die neue Regelung Verkehrs- und Parkregime Altstadt/Innenstadt soll jedoch nicht ergänzend in das bestehende Reglement über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen neu aufgenommen werden. Letzteres regelt das Parkregime in weitergehenden Zonen und Sektoren. Zudem umfasst das alte Altstadt-/Innenstadtregime eben gerade nicht oder nicht nur Parkraum in der Blauen Zone. Mit der Schaffung eines zusätzlichen Reglements soll den unterschiedlichen Anforderungen Nachachtung verschafft und verhindert werden, dass Ungleiches miteinander verglichen wird.
5. Perimeter der berechtigten Anwohner und Geschäftsbetriebe Altstadt/Innenstadt
Die strikte Einfahrtsregelung soll weiterhin bestehen bleiben. Einfahrtskarten für die Altstadt/Innenstadt erhalten nur schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner sowie Geschäftsbetriebe mit Sitz in der Altstadt/Innenstadt. Das gleiche gilt für die Kirchgasse. Es besteht kein gegenseitiges Durchfahrtsrecht.
Der Personenkreis der Berechtigten wird auf die Anwohnenden und Geschäftsbetriebe der Kirchgasse, Mühlegasse und der Leberngasse ausgedehnt. Diese Variante entspricht dem Bedürfnis von einigen Anwohnenden und Geschäftsbetrieben.
5.1. Gebührenerhöhung für die Einfahrtsbewilligung, neu Altstadt/Innenstadt
Die Gebühr für die Einfahrtsbewilligung soll wie folgt angehoben werden:
Erhöhung pro Bewilligung um CHF 10.00 (Jahrespreis CHF 20.00).
Der Gebührenbetrag für die Gewerbekarte ist in der Gebührenordnung der Stadt Olten (SR 711) enthalten und wird daher im vorliegenden Reglement nicht aufgenommen.
5.2 Gebühren für die Parkierbewilligung in der Schützenmatt für Anwohner und Geschäftsbetriebe gemäss Perimeter (Punkt 5)
Durch den Wegfall der Parkiermöglichkeiten Klosterplatz und Amthausquai (Reduzierung des Parkplatzangebots) soll die Gebühr für die Parkierbewilligung, neu nur noch in der Schützenmatt für Anwohnende und Geschäftsbetriebe gemäss beschriebenem Perimeter (Ziffer 5) unverändert CHF 360.00 betragen.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die Gebührenerhöhung der Einfahrtskarten ergibt bei gleichbleibender Anzahl ausgegebener Einfahrtsbewilligungen, gegenüber 2013 einen Mehrertrag von CHF 410.00 pro Jahr.
Die Gebühren der Parkkarten für Anwohnende und Geschäftsbetriebe der Altstadt/Innenstadt ergibt bei gleichbleibender Anzahl ausgegebener Parkkarten, gegenüber 2013 keinen Mehrertrag. Es ist damit zu rechnen, dass auf Grund der reduzierten Parkmöglichkeit auf dem Klosterplatz eher weniger Parkierbewilligungen bezogen werden.
Beschlussesantrag:
I.
1. Dem Reglement über das Verkehrs- und Parkierungsregime Altstadt/Innenstadt (SRO 215.1) wird zugestimmt. Dieses tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Beilage
- Reglement über das Verkehrs- und Parkierungsregime Altstadt/Innenstadt