Inhalt
Dringliche Motion David Wenger (SVP) betr. sofortige Wiedereinführung der Fussgängerstreifen in der Innenstadt
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 26. September 2013
- Verfasser/Beteiligte
- David R. *Wenger (Verfasser/in)
- Beschreibung
- Am 24. September 2013 hat David Wenger (SVP) im Gemeindeparlament eine dringliche Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, in der Begegnungszone sowie in den Tempo-30-Zonen an den stark frequentierten Stellen wieder Fussgängerstreifen anzubringen.
Begründung:
Nachdem der Stadtrat noch im August von einer Redimensionierung der Begegnungszone gesprochen und damit auf die Verunsicherung in der Bevölkerung bezüglich der Strassenüberquerung reagiert hat, machte er im September seine Ankündigung wieder rückgängig. Er will der Begegnungszone «eine Bewährungsfrist» geben und mit allfälligen Massnahmen bis Mitte 2014 zuwarten.
Diese Entscheidung ist unverständlich. In seiner dringlichen Interpellation vom 17. August hat Thomas Rauch auf die Gefahren für Fussgänger und Autofahrer hingewiesen, wenn in Begegnungszonen ohne die notwendigen gestalterischen Massnahmen Fussgängerstreifen generell entfernt werden. Die Begegnungszone in der Innenstadt ist als solche kaum zu erkennen. Grössere gestalterische Massnahmen kann sich die Stadt Olten aus bekannten finanziellen Gründen im Moment nicht leisten. Folglich bleibt als günstiges Hilfsmittel nur der Fussgängerstreifen, der sowohl für Fussgänger als auch für Autofahrer ein allseits bekanntes, sicheres «Rechte-und-Pflichten»-Paket bietet. Alte und junge Verkehrs¬teilnehmer wissen, wie sie sich am Fussgängerstreifen verhalten müssen, was in Bezug auf Begegnungs- und «Tempo-30»-Zonen nicht vorausgesetzt werden kann. Entsprechend gross ist die Verunsicherung namentlich bei älteren und bei ganz jungen Passanten, aber auch bei Autofahrern. Der Stadtrat steht vor der Wahl: entweder schickt er die gesamte Bevölkerung in eine Verkehrsschulung oder er führt an den neuralgischen Punkten die Fussgängerstreifen wieder ein. Ersteres dürfte unter anderem aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommen. Letzteres wäre ein pragmatisches Gebot der Stunde. Niemand will letztlich Unfälle in Kauf nehmen.
Begründung der Dringlichkeit:
Seit dem Schulanfang Mitte August sind viele Eltern mit Kindern im Hübeli-Schulhaus stark verunsichert und haben grosse Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder. Auch andere Passanten – insbesondere ältere Personen aus der Altersresidenz Bornblick – sind durch die neue Situation verwirrt und bewegen sich unsicher in der Begegnungszone. Sie erwarten eine rasche Verbesserung der Situation und einen Rückgewinn an Sicherheit.»
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
Zur Dringlichkeit
Angesichts der geplanten gestalterischen Massnahmen zur Verdeutlichung des Zonen-regimes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit befürwortet der Stadtrat die dringliche Behandlung des Vorstosses.
Formelles
Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Die im Rahmen des Vorstosses aufgeworfene Thematik und die gestellte Forderung beschlagen ortsplanerische Bereiche. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung (umfassend etwa die Gestaltung der Siedlungs- und Erschliessungs-strukturen der Stadt) Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat. Im gleichen Sinne regelt § 10 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr die Kompetenz zur Anordnung von Verkehrsmassnahmen auf Gemeinde-strassen. Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nur als Postulat und damit im Sinne einer Prüfung der Anliegen behandelt werden.
Zum Inhalt
In der Begegnungszone sind gemäss Art. 4 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (SR 741.213.3) keine Fussgängerstreifen zulässig, weil die zu Fuss Gehenden überall im Strassenraum Vortritt geniessen. Gerade aufgrund des tieferen Geschwindigkeitsniveaus sollen die zu Fuss Gehenden die Strassen dort überqueren, wo sie sich sicher fühlen und nicht dort wo sie «müssen». Dies steht aber im Gegensatz zu den Bestimmungen über die Benützung eines Fussgängerstreifens, welcher nämlich innerhalb einer Distanz von 50 Metern zwingend benutzt werden muss. In den Tempo-30-Zonen haben die zu Fuss Gehenden keinen Vortritt. Fussgängerstreifen dürfen in begründeten Fällen angebracht werden, namentlich bei Schulen und Heimen. So wurde bei der Musikschule der Fussgängerstreifen belassen.
Der Stadtrat hat beschlossen, das neue Verkehrsregime (Begegnungszone und Tempo-30-Zone) in der Innenstadt vorderhand so zu belassen. Dafür werden aber, auch in Absprache mit der Schulleitung des Hübelischulhauses, weitergehende Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere aber Fussgängerinnen und Fussgänger aller Altersklassen, umgesetzt.
Da Fussgängerstreifen in der Begegnungszone nicht zugelassen sind, hingegen aber besondere Markierungen welche den Zonencharakter verdeutlichen, werden im Strassen-raum an wichtigen Querungsstellen rund 5x5m grosse farbige Flächen angebracht. Um die Querungen weiter zu erleichtern wie aber auch um das Tempo zu reduzieren, werden die Strassenquerschnitte an bestimmten Kreuzungen und an der inneren Baslerstrasse durch Leitlinien, Poller und / oder Pflanzenschalen eingeengt. Die Einfahrtstore werden durch eine ergänzende Markierung besser spürbar gemacht und vor dem Hübelischulhaus wird in der Konradstrasse auf die besondere Situation, dass Kinder zu erwarten sind, mit einer speziellen Flächengestaltung reagiert. Ebenfalls in der Konradstrasse wird zwischen den beiden Bushaltestellen ein Mittelstreifen angebracht, welcher das Überholen stehender Busse verhindern soll. Zudem werden an geeigneten Stellen Plakate, welche von den Schulkindern des Hübelischulhauses gestaltet wurden, aufgestellt.
Im Perimeter des neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt soll allerdings dennoch ein Fussgängerstreifen wieder eingeführt werden, und zwar der Fussgängerstreifen beim Altersheim St. Martin. Damit dies möglich ist, muss dieser ausserhalb der Begegnungszone liegen. Aus diesem Grund wird das Einfahrtstor der Begegnungszone entsprechend rund 35 Meter Richtung Innenstadt verschoben.
Da in der Begegnungszone rechtlich keine Fussgängerstreifen möglich sind und im übrigen Innenstadtperimeter, dort wo notwendig – nämlich vor dem Altersheim St. Martin – ein Fussgängerstreifen wieder eingeführt wird, empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und im Sinne der Erwägungen als erfüllt abzuschreiben. - Fraktion
- Fraktion SVP
Zugehörige Objekte
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