Der Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Olten (siehe Rechnung und Verwaltungsbericht, Seite 80, Liegenschaften Finanzvermögen, baurechtsbelastete Grundstücke, GB-Nr. 1016) und der Reitbahngesellschaft Olten vom 10. Mai 1938 und der Vertragsverlängerung vom 6. Juni 1994 und die Vorkommnisse am 3. Oktober 2001 anlässlich einer Ortsbegehung mit Vertretern der Reitbahngesellschaft und dem Stadtpräsidenten veranlassen mich zu folgenden Fragen:
1. Wie ist die Einstellung des Stadtpräsidenten zum Gemeindeparlament?
2. Wieviel wäre der aufsummierte Baurechtszinsertrag von 1938 bis 2001, wenn alle fünf Jahre der Zins, basierend auf einem ortsüblichen Landpreis, indexiert und Zins einer ersten Hypothek, angepasst worden wäre (Zinsertrag nach Vertrag = 56 x 11 + 7 x 100 = Fr. 1'316.--)?
> Rechnungsbericht 2000, Schätzung Fr. 315'600.--, Gestehung 1932 Fr. 15'540.--
3. Warum wurde nicht rechtzeitig vor Ablauf des Baurechtsvertrages Verhandlungen aufgenommen und was geschah zwischen 1988 und der Vertragsverlängerung vom 6. Juni 1994?
4. Hatte der Stadtrat Kenntnis von den Benützungstarifen (Stallmieten, Reitbahnbenützung, kommerzielle Benützung, etc.) der Reitbahngesellschaft und wie stehen sie zu anderen Stallmieten und Reitbahnbenützungen in der weiteren und näheren Umgebung (z. B. Stall Melliger, Reithallen in Grenchen, etc.)?
5. Warum wurde der Vertrag nur verlängert, wer führte die Verhandlungen und sind die Vertragsprotokolle einsichtbar?
6. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, dank des sehr sehr bescheidenen Baurechtszinses von Fr. 11.--/Jahr, die Reithalleninvestition abgegolten worden ist und die Reithalle entschädigungslos heimfällt?
7. Wie rechtfertigt der Stadtrat einen Baurechtszins von Fr. 100.-- (10 Rappen pro Quatratmeter und Jahr) seit 1995, einen Zins, der mindestens das hundertfache betragen sollte, gegenüber anderen Tarifen des städtischen Gebührenreglement (z. B. Benützung des öffentlichen Areals, Marktfahrer, Abwasser, etc.) oder Gebührenordnung der Sportplatzvereinigung?
8. Erachtet der Stadtrat den Reitverein Olten (gemäss Aussage des Stallmeisters 8 Mitglieder) als ein Volksverein wie HCO, FCO, Judoclub, etc., die im Schulsport aktiv sind?
9. Ist der Stadtrat gewillt, eine jährliche Auflistung der Benützung und finanziellen Aufwendungen der Reithalle durch die Stadt Olten seit 1980 dem Gemeindeparlament zu unterbreiten?
10. Ist der Stadtrat gewillt, den Vertrag zu kündigen – nächster Kündigungstermin 31.12.2004, minus 2 Jahre Kündigungsfrist – um einen neuen Baurechtsvertrag aushan-deln mit einem indexierten ortsüblichen Baurechtszins?
11. Wie hoch wäre der "angemessene" Betrag einer eventuellen Heimfallentschädigung (Art. 8)?
12. Wenn die Reitbahngesellschaft einen Heimfall will, hätte die Stadt kurzfristig Alternativen (z. B. eventuell Markthalle) oder mit dem Areal andere planerische Absichten?
13. Wird die Reitbahngesellschaft und der Reitverein noch anderweitig von der Stadt oder einem Annexbetrieb direkt oder indirekt unterstützt? (Stichwort: "Pferdebrunnen" vor den Stallungen auf dem abgesperrten Baurechtsareal; Annahme: Wasserverbrauch ca. 2'000 m_ / Jahr ergäben Trink- und Abwassergebühren (Stand 2001) von >Fr. 11'000.--).
14. Entspricht der gültige Bornhof-Pachtvertrag (Eigentum der Stadt Olten, Rechnung und Verwaltungsbericht, Seite 80, Liegenschaften Finanzvermögen, unbebaute Grundstücke (?), GB-Nr. 6) einem landwirtschaftlichen Pachtvertrag nach den neuesten landwirtschaftlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien? Ist der Stadtrat bereit eine neue Pachtschätzung (wenn möglich vor der Beantwortung dieser Interpellation) durch den Schweizerischen Bauernverband durchführen zu lassen? Vergleichsdifferenz heutiger Pachtzins und Pachtschätzung?
Bem. gegenseitige Verbindung Reitverein und Bornhofpächter, resp. Stall "Du Mont": Die Pferde des Reitvereins werden im Stall "Du Mont" zum Teil eingestallt und er wiederum benützt die Reithalle.
Begründung:
Meine Absicht mit dieser umfangreichen Interpellation ist nicht den Reitsport in Olten zu ve-unmöglichen. Der Reitsport ist nicht ein Breitensport sondern ein sehr teures Hobby und nicht für jedermann erschwinglich. Der Reitverein Olten ist nicht einmal integriert in den Schulsport (2001/40, Besuch auf dem Pferdehof, Pferdepension von Rohr, Rütihof Mahren bei Lostorf).
Die Vertreter der Reitbahngesellschaft und des Reitvereins, inklusive des Stadtpräsidenten versuchten mich mit unangebrachten Äusserungen zu beeinflussen, wie sie etwas zu verstecken hätten. Dies ist der Grund der Interpellation.
Die immer wieder angespannte Finanzlage der Stadt Olten, die in letzter Zeit alle Gebühren und Zinsen (z. B. Kehrichtgebühren, Frisch- und Abwassergebühren, Parkgebühren, städti-sche Mietzinse, etc.), unter dem Stichwort "Verursachergerecht", massiv angepasst hatte, die hauptsächlich zulasten der allgemeinen Bevölkerung gehen, rechtfertigen keinen Baurechtzins für Fr. 100.-- / Jahr, für ein Areal Mitten in der Stadt.
Vergleichsbeispiele: Ein Monats-Marktfahrer (11 Märkte) mit einem ungefähren Areal von 3 Laufmeter (Fr. 55.-- / m und Jahr) und einer beanspruchten Breite von ca. 2,5 m müsste für ein gleiches Areal Fr. 23'166.-- / Jahr, oder bei 3 Reihen Marktfahrer auf dem Baurechtsareal, 3 x 50 Laufmeter à 55.-- = Fr. 8'250.-- / Jahr in die Stadtkasse, und der Platz wäre für 353 Tage frei für anderweitige Zwecke, die wiederum Geld in die Stadtkasse einbringen könnten. Ein Laternengarageplatz von ca. <12 m Quadratmetern würde aufgerechnet auf das Baurechtsareal ca. Fr. 10'540.-- kosten. Die Vergleiche sind imaginär, aber sollen die Relation zum Baurechtzins von Fr. 100.-- aufzeigen.
PS: Einreichung am 22. Oktober 2001, Beantwortung bis Mai 2002 (Geschäftsordnung, Art. 63)