Am 3. Mai 2013 wurde von Rolf Sommer und Ursula Gautschi, beides Vorstandsmitglieder Wildparkverein Mühletäli Olten, eine Motion «Freunde des Wildparks Mühletäli» mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Antrag
Der Stadtrat wird aufgefordert, den aufgrund der Steuerausfälle gekürzten Investitionsbeitrag 620.501.124‚ Wildpark Mühletäli, diverse Sanierungen, von Fr. 300‘000.00 wieder in das Budget 2013 aufzunehmen.
Begründung
Der Wildpark Mühletäli ist dringend auf die Investition angewiesen. Ohne den Investitionsbeitrag der Stadt Olten besteht eine Gefährdung von Personen und Wildtieren und es droht die Schliessung des Wildparks: Ein geologisches Gutachten vom 10.10.2012 ergab, dass bei einem Absturz des Felsens oberhalb des Ziegengeheges eine erhebliche Gefährdung (rote Gefahrenstufe) für Stallungen und Gehege besteht und die Bauweise der Ställe keinen ausreichenden Schutz für Personen und Wildtiere bildet. Das kantonale Veterinäramt hat mit einer Verfügung vom 31. Januar 2013, entsprechend der eidgenössischen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008, die Bewilligung für den „Wildpark Mühletäli“ nur unter Vorbehalten erteilt. So sollen die Zäune bis am 1. Mai 2013 erneuert und der Jungtierschlupf bis am 30.09.2013 eingerichtet sein. Der Wildparkverein Mühletäli hat gegenüber seinen Besuchern und den Tieren eine Verantwortung. Der Beschluss des Stadtrates hat für den „Wildpark Mühletäli“ und die Besucher des Naherholungsgebietes gravierende Folgen. Ohne Investitionsbeitrag im Jahre 2013 droht dem Wildpark der Entzug seiner Bewilligung. Der Weg muss gesperrt und die Tiere müssen entfernt werden. Der „Wildpark Mühletäli“ geht verloren. Das kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein. Die unterzeichnenden Personen unterstützen den Antrag.
*****
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Formelles
Nach Art. 16 der Gemeindeordnung der Stadt Olten und gestützt auf § 90 des kantonalen Gemeindegesetzes haben mind. 30 Stimmberechtigte das Recht, dem Gemeindeparlament schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind wie Motionen oder Postulate eines Mitgliedes des Gemeindeparlaments zu behandeln.
Der Vorstoss wurde als Volksmotion bezeichnet. Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Die im Rahmen des Begehrens aufgeworfene Thematik und die gestellte Forderung beschlägt die Finanzbefugnis des Stadtrates. Diese liegt bei neuen einmaligen Ausgaben bei
Fr. 400‘000.00. Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nur als Postulat im Sinne einer Prüfung des Anliegens behandelt werden.
Zum Inhalt
Der Wildparkverein Mühletäli nutzt und betreibt seit 1951 das Areal des Wildparks Mühletäli. Er bezweckt gemäss seinen Statuten den Betrieb eines Wildparkes mit attraktiver, zeitgemässer Infrastruktur und der Haltung von – hauptsächlich – Wildtieren. Er leistet einen wertvollen Beitrag zum Freizeit- und Naherholungsangebot der Gemeinde Starrkirch-Wil und der Stadt Olten. Die beiden Einwohnergemeinden haben deshalb ein Interesse daran, den Fortbestand des Wildparkes Mühletäli auch in Zukunft sicherzustellen. Dazu haben sie in jüngster Vergangenheit das Gebiet des Tierparks Mühletäli in eine speziell geschaffene Wildparkzone umgezont, dem Wunsch der Tierparkverantwortlichen entsprechend Land erworben, einen Pachtvertrag abgeschlossen, die jährlichen Beiträge an den Wildparkverein Mühletäli angepasst und einen Beitrag an die altersbedingt zusammengebrochene Stützmauer geleistet. Im Weiteren wurde in Aussicht gestellt, dass bei Bedarf durch die Gemeinde Starrkirch-Wil und die Stadt Olten weitere projektbezogene – über den jährlichen Betriebsbeitrag hinaus gehende – Beiträge geleistet werden könnten.
Am 6. Dezember 2012 wurden die Vertreter der Gemeinde Starrkirch-Wil und der Stadt Olten zu einem Augenschein eingeladen. Dabei wurden sie über die von Seiten des Wildparkvereins als Nächstes geplanten baulichen Massnahmen orientiert. Diese lassen sich im Wesentlichen auf folgende Stichworte zusammenfassen:
• Felsabtrag / Hangsicherung
• Erneuerung Hangsicherung
• Neue Wasserleitung «Schluchtäli»
• Neuer Hirschfütterungsunterstand und Jungtierschlupf
• Anpassung und Ergänzungen Blockhaus mit Vorplatz
• Neubau Mauer
• Zaunerneuerung Hirschweide
• Erneuerung Geissenstall
• Neubau Waschbären Stall
• Neue Wasserleitung Schluchhügel
• Neubau Mauer und Zaun
• Erneuerung Sitzplatz und Leitungsanpassung «Misthaus»
• Sitzplatz für Besucher
• Erneuerung / Neubau Mufflon Stall mit Jungtierschlupf
• Neubau Bienenhaus
• Neubau Blockhaus für Parkerweiterung
• Zaunanlage für Parkerweiterung
• Erneuerung Mufflongehege
• Erneuerung Wildparkstrasse
Angesichts der umfangreichen Liste von angedachten Sanierungsprojekten und des damit einhergehenden Investitionsvolumens wurde vom Wildparkverein die Erarbeitung eines «Masterplanes» in Auftrag gegeben. Im Weiteren wurde der Zoologe und Kynologe, Dr. phil. nat. Thomas Althaus, damit beauftragt, den Wildpark Mühletäli aus seiner fachmännischen Sicht hinsichtlich Gegenwart und Zukunft zu beurteilen. Die Resultate sollten dann der Gemeinde Starrkirch-Wil und der Stadt Olten als Entscheidungsgrundlage zwecks Bestimmung des weiteren Vorgehens unterbreitet werden.
Der Stadtrat hat im März 2013 das Investitionsprogramm und die Ausgaben in der Laufenden Rechnung, aufgrund unter den budgetierten Werten liegenden Steuereinnahmen, angepasst. Davon betroffen war unter anderem auch der im Investitionsbudget 2013 eingestellte Betrag von Fr. 300‘000.00 für Sanierungsmassnahmen im Tierpark Mühletäli.
Zum Zeitpunkt der Budgetanpassung lagen seitens des Wildparkvereins noch keine konsolidierten Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit dem vorerwähnten «Masterplan» vor. Im Weiteren zeichnete sich schon damals ab, dass selbst nach Vorliegen dieses «Masterplanes» sowohl bei der Gemeinde Starrkirch-Wil als auch bei der Stadt Olten erst noch eine fundierte fachliche Beurteilung dieser Grundlagen sowie anschliessend ein politischer Prozess zu durchlaufen sein wird. Diese Phase nimmt zwangsläufig und erfahrungsgemäss ihre Zeit in Anspruch und das Auslösen einer grösseren Investition im Jahr 2013 erschien angesichts dieser Ausgangslage als nicht realistisch, weshalb die vorerwähnte Budgetanpassung vom Stadtrat vorgenommen wurde.
Im Rahmen einer Besprechung mit Rolf Sommer, als Vorstandsmitglied und Vertreter des Wildparkvereins, und anlässlich der Generalversammlung des Wildparkvereins wurde von den Exponenten der Gemeinde Starrkirch-Wil und der Stadt Olten aber bestätigt, dass die beiden Einwohnergemeinden weiterhin ein grosses Interesse am Weiterbestand des Wildparkes Mühletäli hätten. Dabei wurde auch den engagierten Vereinsmitgliedern der aufrichtige Dank für ihr geschätztes Wirken ausgesprochen. Gleichzeitig wurde jedoch auch erwähnt, dass beide Gemeinden zunächst fundierte Entscheidungsgrundlagen erwarten würden und dass das Auslösen von Geldern jeweils der Zustimmung der zuständigen Instanzen bedürfe. Hingegen sei man bereit, kurzfristig Hand zu bieten, wenn es bspw. um die Behebung einer akuten Gefährdung von Personen und Wildtieren gehe.
In der Zwischenzeit liegen einerseits der «Masterplan» und andererseits der «Bericht Althaus» vor. Die Gesamtkosten für die Sanierungsmassnahmen der 1. bis 2. Priorität sowie der Erweiterung des Wildparks und der Erneuerung der Wildparkstrasse in 3. Priorität belaufen sich laut Schätzung (plus/minus 20 %) im «Masterplan» auf Fr. 1‘725‘000.00. Dr. phil. nat. Thomas Althaus empfiehlt in seinem Bericht insbesondere, dass der Wildparkverein – als Erstes und dies gemeinsam mit allen aktiven Kräften – ein Leitbild (Konzept) erarbeiten sollte, welches Aussagen darüber mache, was man mit dem Wildpark Mühletäli anstrebe, welche Ziele man vorgebe und wie man diese erreichen möchte. Dabei mache es Sinn, sich an der mit den Einwohnergemeinden Starrkirch-Wil und Olten abgeschlossenen Leistungsvereinbarung zu orientieren. Erst wenn alle Beteiligten eine gemeinsame Vorstellung davon hätten, was man im Wildpark möchte, könne man ein Erneuerungs- und Umbauprojekt angehen und durchführen. Grundsätzlich gelte es in diesem Zusammenhang beispielsweise zu klären, ob man nur Wildtiere oder Wildtiere und Haustiere oder gar nur Haustiere halten möchte.
Der Stadtrat hat sich bei den für das Jahr 2014 vorgesehenen Investitionen auf einzelne Vorhaben fokussiert. Für den Wildpark Mühletäli sind Fr. 50‘000.00 im Budget eingestellt worden. Damit kann ein Beitrag an die zum Schutz von Besuchern, Tieren und Gebäuden in erster Priorität vorgesehenen Felssicherungs-Massnahmen geleistet werden. Inwieweit die weiteren, im «Masterplan» aufgelisteten, Sanierungsmassnahmen und Erweiterungsprojekte sinnvoll, gewünscht bzw. nötig und finanzierbar sind, gilt es noch vertieft abzuklären. Als Erstes gilt es in diesem Zusammenhang insbesondere noch das von Dr. phil. nat. Althaus angeregte Leitbild zu erarbeiten. Dazu sind alle im Wildparkverein aktiven Kräfte und die beiden Einwohnergemeinden einzubeziehen.
Auf Grund der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, den Vorschlag als Postulat zu überweisen und abzuschreiben.