Der Bahnhofbereich Ost ist für den Langsamverkehr in Olten und insbesondere für die rechte Aareseite von grosser Bedeutung. Weder die Ausgestaltung noch die Nutzungsmöglichkeiten dieses Bereiches – auch bezüglich Strassenräume – entsprechen heute jedoch seiner Bedeutung bzw. den Bedürfnissen des Langsamverkehrs.
Nachdem das Gemeindeparlament mit Beschluss vom 28. Januar 2010 der Umgestaltung des Bahnhofbereiches Ost grundsätzlich zugestimmt hat, sollen nun als eine von verschiedenen, von einander unabhängig realisierbaren Massnahmen die Strassenräume in der Umgebung des Ostzugangs attraktiviert werden. Dabei geht es primär um die Verbesserung respektive Vergrösserung des Strassenraumangebotes und damit auch der Sicherheit für zu Fuss Gehende in der Martin-Disteli-Strasse und der Tannwaldstrasse bis zur alten Aarauerstrasse. Mit der Gestaltung wird auch das neue Verkehrsregime spürbar gemacht und werden die Eingänge in die neue Begegnungszone gekennzeichnet. Zudem wird auch das Parkierungsangebot für Bahnhofkundinnen und -kunden verbessert. Zu diesem Zweck werden an der Martin-Disteli-Strasse 11 sogenannte Kiss-and-Ride-Parkplätze mit einer maximalen Parkzeit von 30 Minuten und zwei Behindertenparkplätze erstellt.
Der Stadtrat beantragt für die Neugestaltung der Strassenräume und die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen einen Kredit von 2.3 Mio. Franken (inkl. bereits bewilligter Kredite).
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
- Allgemeine Ausgangslage
Der öffentliche Raum rund um das Bahnhofgebiet Ost ist zum heutigen Zeitpunkt stark verkehrsorientiert und unattraktiv ausgestaltet. Insbesondere die Tannwaldstrasse – eingeklemmt zwischen Häuserzeilen und den SBB-Gleisanlagen – bietet den Verkehrsteilnehmenden von Langsamverkehr (LV) und motorisiertem Individualverkehr (MIV) wenig Platz, da die räumlichen Verhältnisse sehr eng sind. Das bestehende Flächenangebot für Fussgänger/innen und Veloparkierung wie aber auch die Erschliessungskapazität der Bahnhof-Personenunterführung Süd sind knapp und in absehbarer Zeit sogar schlicht ungenügend. Zudem besteht auf dem Strassennetz ein relativ hoher motorisierter Fremdverkehrsanteil, welcher zwecks Umfahrung des Post- bzw. Bahnhofplatzes die Route über den Geissfluhweg bzw. die Tannwaldstrasse wählt.
Das Gemeindeparlament hat mit Beschluss vom 28. Januar 2010 der Umgestaltung des Bahnhofbereiches Ost grundsätzlich zugestimmt und für die Projektentwicklung einen Kredit von Fr. 175‘000.- bewilligt. Ziel ist es, eine attraktive Erschliessung, Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bahnhofgebiet Ost und dessen nachhaltige Entwicklung zu sichern. Dabei sind insbesondere die zunehmenden Bedürfnisse des LV zu berücksichtigen.
Mit dieser Zielsetzung sollen folgende Massnahmen umgesetzt werden:
- Neues Verkehrsregime mit Zufahrtsbeschränkung von und zum Industriegebiet Nord, Begegnungszone und neuen Einbahnregelungen. Diese Massnahme erhöht die Verkehrsqualität und damit auch die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden. Zudem werden durch die Einbahnregelung und die Verlagerung von Autoabstellplätzen neue Platzverhältnisse im Strassenraum zu Gunsten des LV geschaffen. Die entsprechenden Signalisationsmassnahmen sind von der Stadtpolizei im Dezember 2010 öffentlich ausgeschrieben worden. Die Einführung der Verkehrsmassnahmen ist zwingende Voraussetzung für die Realisierung der nachfolgenden Massnahmen.
- Neue Erschliessungsanlagen zu den beiden Bahnhof-Personenunterführungen zur Verbesserung der Erschliessungs- und Raumqualität.
- Eine unterirdische Veloparkierungsanlage
- Neugestaltung der Strassenräume und Erstellung von Kurzzeitparkplätzen für Bahnhofkunden (Kiss and Ride-Parkplätze) .
Es handelt sich um separate Massnahmen, die wie erwähnt Antworten auf unterschiedliche Fragestellungen geben:
- Ungenügende Kapazitäten auf den Erschliessungsanlagen
- Fehlende Sicherheit für den Langsamverkehr auf den Zufahrtswegen zum Bahnhof
- Zu geringe Kapazitäten bei der Veloparkierung
Unterschiedlich sind auch die Nutzerinnen und Nutzer der Massnahmen: Während der Kapazitätsausbau bei der Veloparkierung der Quartierbevölkerung zugute kommt, profitieren von der Strassenraumgestaltung insbesondere auch die wachsende Zahl von Studierenden in den Oltner Bildungszentren. Die neuen Treppenanlagen bringen nicht nur für die Bahnkundinnen und -kunden grosse Vorteile, sondern auch für die stadtquerende Bevölkerung.
Die Massnahmen können – mit Ausnahme des neuen Verkehrsregimes, das wie oben ausgeführt eine zwingende Voraussetzung bildet – unabhängig von einander realisiert werden. Fallen einzelne von ihnen weg, sind lediglich marginale Anpassungen nötig. So würde beispielsweise bei einer Nichtrealisierung der unterirdischen Velohalle der Strassenraum der Tannwaldstrasse dennoch wie vorgesehen umgestaltet und im Sinne des Raumgewinns von den Autoparkplätzen befreit; da in diesem Falle die bisherigen Veloparkierungen beibehalten würden, müssten jedoch die Autoparkfelder ersatzlos gestrichen werden.
Werden die beantragten Massnahmen hingegen vollumfänglich realisiert, führt dies zu einem gesteigerten Gewinn in Form einer maximalen – und längst fälligen – Attraktivitätssteigerung im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten im Gebiet Bahnhof Ost.
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen werden die im Rahmen des Projektes Chance Olten Ost formulierten Ziele und Forderungen zur Aufwertung der rechten Aareseite respektive des Bahnhofbereiches Ost gestützt bzw. erfüllt. Zudem wird damit auch die Tatsache berücksichtigt, dass mit der Inbetriebnahme des Neubaus der Fachhochschule Nordwestschweiz im Herbst 2013 die Fussgängerströme nochmals zunehmen werden. Aus diesem Grund müssen dannzumal die wesentlichen Bauarbeiten wenn immer möglich abgeschlossen sein.
2. Projekterläuterungen zur Umgestaltung
Die Einführung des erwähnten neuen Verkehrsregimes und die Verlagerung von Autoabstellplätzen ermöglicht eine Umgestaltung der im folgenden Bild rot eingefärbten Strassenzüge zu attraktiven und insbesondere den Bedürfnissen des Langsamverkehrs (LV) entsprechenden öffentlichen Räumen, in welchen in Zukunft Tempo 20 (Begegnungszone) gilt.
Die Tannwaldstrasse sammelt die Fussgängerströme zum Hauptbahnhof. Damit muss sie auch im Hinblick auf die Eröffnung des Neubaus der Fachhochschule Nordwestschweiz grosse Fussgängerströme aufnehmen können (Bereiche 2, 3, 4 und 5 im obenstehenden Bild). Zu Fuss Gehende wollen sich sicher bewegen können, in einem attraktiv gestalteten Raum ohne Engnisse, Stolperfallen und dergleichen. Die gleichen berechtigten Ansprüche haben auch die Velofahrenden.
Die Umgestaltung der Tannwaldstrasse Nord (Bereich 2 im obenstehenden Bild) ist vorwiegend durch die neuen Erschliessungsanlagen und die Platzgestaltung gekennzeichnet. Der gesamte Bereich mit dem Zugang zur Martin-Disteli-Unterführung wird heute eher als enger „Unort“ statt als städtebaulich wichtiger Ort empfunden. Mit der neuen Treppen- und Liftanlage zur Martin-Disteli-Strasse sowie den entsprechenden Gestaltungsmassnahmen soll er neu als Platz erkenn- und erlebbar werden. Die gesamte Platzfläche liegt künftig inklusive Fahrbereich auf der gleichen Höhe wie die reinen Gehbereiche. Durch die Lage der neuen Treppe und des Liftes sowie der Rampenanlage zur Veloeinstellhalle und den damit verbundenen Platzgewinn für die zu Fuss Gehenden profitieren im Sommer auch die Gartenwirtschaften. Der neue Treppenzugang zur Hardegg-Unterführung dient mit seiner den Strassenraum einengenden Eigenschaft als Einfahrt in die Begegnungszone und ist zusätzlich, wie übrigens jeder der Begegnungszoneneingänge, durch Bäume markiert.
Die Umgestaltung der Tannwaldstrasse Süd und der alten Aarauerstrasse (Bereiche 2, 3 und 4 im obenstehenden Bild) ist insbesondere durch eine wesentliche Verbreiterung des Fussgängerbereiches und eine angepasste Bepflanzung gekennzeichnet. Die Verbreiterung wird durch die Verlagerung der heute bestehenden Parkplätze auf jene Flächen an der Tannwaldstrasse ermöglicht, welche heute auf SBB-Areal durch Veloabstellplätze belegt sind. Die Brücke über die Unterführungsstrasse (Bereich 5 im obenstehenden Bild) muss zwingend saniert und verbreitert werden. Aufgrund des bestehenden Erneuerungszwangs wird die Brücke unabhängig von den Sanierungsmassnahmen an der Tannwaldstrasse als eigenständiges Projekt behandelt und entsprechend finanziert und abgerechnet. Für die Planung und Realisierung erfolgt eine separate Vorlage
Der Strassenraum grenzt auch an das Areal des Fachhochschul-Neubaus. Aus diesem Grund muss die Gestaltung des gesamten Strassenraums wie aber auch die räumliche Behandlung des Schnittstellenbereiches mit der Umgebungsgestaltung der Fachhochschule abgestimmt werden. Die entsprechenden Arbeiten zur Fachhochschule sind noch nicht abgeschlossen, weshalb eine Anpassung der im Anhang dargestellten Gestaltungsmassnahmen möglich ist.
Die Umgestaltung der Martin-Disteli-Strasse (Bereich 2 im obenstehenden Bild) ist insbesondere durch die den Eingangsbereich der neuen Begegnungszone markierenden 11 neuen Kiss-and-Ride-Parkplätze und den Wendeplatz (siehe Anhang) gekennzeichnet. Die Flächengestaltung entspricht derjenigen der Tannwaldstrasse.
Die maximale Parkzeit der Kiss-and-Ride-Parkplätze beträgt eine halbe Stunde, wofür eine Parkgebühr von 1 Fr. zu entrichten ist, identisch mit den Parkplätzen auf der Westseite des Bahnhofs. Für die Inkraftsetzung der bewirtschafteten Parkplätze ist das polizeirechtliche Verfahren notwendig.
Selbstverständlich werden die Strassenzüge optimal beleuchtet und die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt. Für diese werden in bestmöglicher Nähe zu den Liftanlagen, im Kreuzungsbereich Tannwaldstrasse/Martin-Disteli-Strasse, zwei Behindertenparkplätze markiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
3.1 Einmalige Kosten: Kostenvoranschlag
Die Kostenermittlung erfolgte auf Grund von Elementkostengliederungen, Erfahrungswerten und Unternehmer-Richtofferten.
Beim nachfolgenden Kostenvoranschlag sind sämtliche bereits bewilligten Kredite im Gesamtbetrag von Fr. 140'000.00 integriert; er enthält keine Bauzinsen.
Kostenvoranschlag
(inkl. MwSt / Preisstand 01.04.2010 Zürcher Baukostenindex 112.2 Punkte / Basis 01.04.2005).
Bereich 1 / Martin-Disteli-Strasse
Strassenbau inkl. Fussgängerbereich, Wendeplatz, Kiss and Ride, Bepflanzung, Beleuchtung, Honorare Fr. 690‘000.00
Unvorhergesehenes Fr. 65‘000.00
Total inkl. Mwst. Fr. 755‘000.00
Die Kanalisation ist in einem guten Zustand und in der Hälfte der theoretischen Lebenserwartung. Sie wird deshalb nicht saniert.
Bereich 2 / Tannwaldstrasse Nord
Die Kosten sind im Projekt „Bahnhofbereich Ost / Erschliessungsanlagen für die Bahnhof-Personenunterführungen“ berücksichtigt
Bereiche 3 und 4 / Tannwaldstrasse Süd und Aarauerstrasse
Strassenbau inkl. Fussgängerbereich, Bepflanzung, Beleuchtung, Honorare
Fr. 1‘400‘000.00
Unvorhergesehenes Fr. 140‘000.00
Total inkl. Mwst. Fr. 1‘540‘000.00
Die Kanalisation ist in einem guten Zustand und in der Hälfte der theoretischen Lebenserwartung. Sie wird deshalb nicht saniert.
Bereich 5 / Brücke über Unterführungsstrasse
Für die Planung und Realisierung der Brücke erfolgt im Mai 2011 eine separate Vorlage.
4. Organisation / Zuständigkeiten / Termine
Die Baudirektion ist als Baufachorgan für die Ausführung der Neubauten zuständig und vertritt in dieser Eigenschaft die Einwohnergemeinde Olten.
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch die Baudirektion. Vorbehalten bleibt die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 17 Geschäftsordnung des Stadtrats (Aufträge mit einer Kostenfolge von mehr als Fr. 200'000.00).
Die Realisierung der Bauvorhaben ist ab 2. Semester 2011 geplant.
Beschlusses-Anträge
I.
- Das Projekt für die Neugestaltung der Strassenräume und die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen wird genehmigt.
- Der Baukredit im Betrage von Fr. 2‘295‘000 (inkl. bereits genehmigte Kredite von
Fr. 140‘000.00) wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto-Nr. 620.501.45 bewilligt.
3. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2010, Stand 112.2 Punkte / Basis 1. April 2005, gilt als mitbewilligt.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I.2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.