Inhalt
Finanz- und Investitionsplan 2011-2017/Kenntnisnahme
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. September 2010
- Beschreibung
- Für die Planperiode sind Investitionen in der Höhe von 169 Millionen Franken (Vorjahresplanung 153 Millionen Franken) vorgesehen. Weitere Grossprojekte fanden aufgrund des Planungsfortschritts Aufnahme in die rollende Finanzplanung 2011 bis 2017. Eine Priorisierung der Grossprojekte findet durch die zeitliche Abbildung innerhalb der Planjahre statt. Der Realisierungszeitraum für die einzelnen Projekte wird durch die finanziellen und personellen Ressourcen bestimmt. Das erhöhte Planungsvolumen kann einerseits dank dem guten Rechnungsresultat 2009 finanziert werden, andererseits beinhaltet die Planung aufgrund ausstehender Volksentscheide weitere Planungsunsicherheiten bezüglich des effektiven Investitionsvolumens. Generell bleibt die künftige Finanzlage angespannt und ist nur dank dem konsequenten Schuldenabbau der letzten Jahre ohne Steuererhöhungen finanzierbar.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den aktualisierten Finanz- und Investititionsplan für die Planperiode 2011 bis 2017 zur Kenntnisnahme.
1. Inhalt Finanz- und Investitionsplan
Der Finanz- und Investitionsplan unterteilt sich in drei Bereiche:
1.1. Finanzplan
Der Teil Finanzergebnisse entspricht der Planerfolgsrechnung. Er weist die Planergebnisse, die voraussichtliche Entwicklung der Aufwand- und Ertragsarten sowie den Selbstfinanzierungsgrad aus. Ebenso sichtbar sind die Steuervorgaben und die Entwicklung des Nettovermögens bzw. der Nettoschuld. Die Parameter für die Prognosen basieren auf aktuellen Informationen und sind grösstenteils fremdbestimmt, wie nachfolgende Aufstellung zeigt.
Parameter Einfluss Gemeinde
Investitionsvolumen mit Ausnahmen steuerbar
Selbstfinanzierungsgrad steuerbar
Nettoschuld steuerbar
Wirtschaftswachstum real nicht steuerbar
Teuerung nicht steuerbar
Zinsniveau nicht steuerbar
Bevölkerungswachstum beschränkt steuerbar
Wachstum Steuerertrag nicht steuerbar
Steuertarif nicht steuerbar
Steuerfuss steuerbar
Auswirkungen der Gesetze nicht steuerbar
Auswirkungen von externen Beschlüssen nicht steuerbar
Auswirkungen von internen Beschlüssen beschränkt steuerbar
Einzelne Parameter haben durchaus Auswirkungen auf andere Parameter. Beispielsweise kann eine Reduktion des Bildungsangebotes die Attraktivität der Stadt Olten bremsen oder eine zu grosse Verschuldung kann das Investitionsvolumen der Folgejahre beeinflussen.
1.2 Investitionsplan
Im Investitionsprogramm sind die vorgesehenen Bauprojekte aufgeführt und deren Ausgaben auf die einzelnen Planjahre verteilt. Sie sind den folgenden Kriterien zugeordnet:
A Werterhalt und ausserordentliche Investitionen
B Entwicklungsinvestitionen
C Investitionsbeiträge an Kanton
D Investitionsbeiträge mit Spezialfinanzierungen
Eine absolute Zuweisung ist nicht immer ohne weiteres möglich. So beinhalten beispielsweise Entwicklungsinvestitionen häufig auch einen Teil Werterhalt.
1.3 Projektbeschriebe
Der Beilagenteil enthält kurze Projektbeschriebe mit relevanten Angaben zu den geplanten Investitionsprojekten. Die Reihenfolge entspricht dem Investitionsplan.
2. Aufgabe der Finanz- und Investitionsplanung
Der Auftrag für die jährliche Aktualisierung des Finanz- undI Investitionsplan ist in Art. 43 der Gemeindeordnung geregelt. Danach hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament einen Finanzplan für die nächsten fünf Jahre zur Kenntnisnahme vorzulegen. Wie in den Vorjahren sind die Zahlen für eine siebenjährige Periode dargestellt. Im Gegensatz zum Budget ist der Investitions- und Finanzplan nicht verbindlich, weil er auf einer Vielzahl von Annahmen basiert. Je länger der Zeithorizont, desto ungenauer sind die Ergebniszahlen. Zudem beeinflussen noch unbekannte und vor allem nicht beeinflussbare Faktoren die Planergebnisse mehr oder weniger stark.
Dennoch muss der Plan als verlässliches Arbeits- und Führungsinstrument für bevorstehende Entscheide richtungsweisend sein. Er gibt Auskunft über die Prioritäten der baureifen Projekte und die finanzwirksamen Vorgänge und setzt aufgrund der vorgegebenen Finanzkraft die Grenzen für das Investitionsvolumen und die Verschuldung. Nicht zu unterschätzen sind die Folgekosten neuer Investitionen, die sich auf die Erfolgsrechnungen der nachfolgenden Jahre entsprechend auswirken. Als eigentliches Frühwarnsystem übernimmt der Investitions- und Finanzplan eine wichtige Aufgabe und darf auch für ein Gemeinwesen als Nonprofit-Organisation nicht unterschätzt werden. Nur mit klar definierten und massvollen Zielgrössen kann ein öffentlicher Finanzhaushalt nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden.
3. Finanzpolitische Grundsätze
Nachfolgend die im Rahmen der Budgetweisung verabschiedeten finanzpolitischen Grundsätze des Stadtrates:
Leitsatz
Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die künftigen Generationen nicht unverhältnismässige Folgekosten von heutigen Entscheidungen zu tragen haben.
Auf die Dauer sind Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Somit sind langfristig alle Investitionen durch selber erarbeitete Mittel (Cash-flow) gedeckt.
• Konjunkturelle Defizite sind mittelfristig auszugleichen.
• In wirtschaftlich besseren Zeiten ist ein konsequenter Schuldenabbau vorzunehmen.
Verschuldung
Das Resultat der nachhaltigen Finanzpolitik schlägt sich im Nettovermögen bzw. in der Nettoschuld pro Einwohner/in nieder. In der Planungsperiode 2011 – 2017 kann mit einem Nettovermögen gestartet werden. Aufgrund der starken Investitionstätigkeit bis Ende Planungsperiode wird eine Nettoverschuldung prognostiziert.
• Langfristig wird ein Nettovermögen pro Kopf angestrebt.
• Der mittelfristige Wert weicht positiv vom gewichteten Durchschnitt aller Solothurner Gemeinden ab.
Investitionen
Das Investitionsvolumen der Stadt Olten richtet sich primär nach den finanziellen Möglichkeiten.
• Der Selbstfinanzierungsgrad für werterhaltende Investitionen beträgt dauernd 100%.
• Der Selbstfinanzierungsgrad der Gesamtinvestitionen liegt langfristig bei 100%.
Steuern
Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen richtet sich an den mittelfristigen notwendigen Steuereinnahmen aus.
• Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen ist identisch.
• Die steuerliche Belastung liegt im tiefsten Drittel aller Solothurner Gemeinden.
Abschreibungen
Das Verwaltungsvermögen kann langfristig nach den Vorgaben von HRM2 abgeschrieben werden.
• Bezogen auf den aktuellen Anlagebestand liegt dieser Wert mittelfristig bei 12%.
4. Ausgangslage und Konjunkturentwicklung
In der Sommerprognose vom 18. Juni 2010 fasst die KOF (Konjunkturforschungsstelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich) die erwartete Entwicklung wie folgt zusammen:
• Die Schweizer Wirtschaft wird im 2010 um 1.8% wachsen. Wachstumsstützen sind einmal mehr der private Konsum und der Aussenhandel. Für 2011 erwartet die KOF aufgrund der unsicheren Entwicklung Europas und des starken Frankens ein etwas schwächeres BIP-Wachstum (1.6%).
• Der Arbeitsmarkt, der traditionell verzögert auf die Wirtschaftsentwicklung reagiert, hat sich schneller erholt als erwartet. Die Beschäftigung stieg bereits Ende Dezember 2009 wieder an, und die Arbeitslosigkeit sinkt seit Januar 2010. Die KOF rechnet mit Arbeitslosenquoten von 3.8% im 2010 und 3.3% im 2011.
• Die Bauinvestitionen (0.8%) und die Ausrüstungsinvestitionen (2.0%) wachsen 2010 moderat. 2011 kommt es im Bau zu einem geringen Rückgang (–0.4%),der allerdings von den Ausrüstungsinvestitionen (6.4%) mehr als kompensiert wird. Das starke Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen wird durch einen Nachholbedarf getrieben.
• Der Rückgang in der Bauwirtschaft ist auf eine Abschwächung bei den öffentlichen Bauinvestitionen insbesondere bei den Investitionen in Verkehr und Kommunikation, zurückzuführen. Dank des Vorziehens einiger grösserer Infrastrukturprojekte im Rahmen der Konjunkturpakete waren die Investitionen 2009 stark angestiegen.
• Das etwas schwächere Exportwachstum und der starke Franken werden die Schweizer Wirtschaft 2011 belasten, so dass die KOF für das nächste Jahr von einem Wachstum von 1.6% ausgeht. Das ist gegenüber der Frühjahrsprognose eine Abwärtskorrektur um 0.6 Prozentpunkte.
• Das durch die hohe Liquidität auf dem Geldmarkt aufgebaute Inflationspotenzial wird sich aufgrund des schwächeren Aufschwungs ebenfalls nicht entfalten. Die KOF erwartet daher in der nächsten Zeit nur einen geringen Preisauftrieb. Zu Beginn des nächsten Jahres wird sich zwar die Mehrwertsteuererhöhung in den Preisen niederschlagen, doch auch 2011 dürfte die Teuerung mit 0.9% tief bleiben.
5. Ergebnisse im Finanzplan
Im Vergleich zum Vorjahresplan ist der Bruttoüberschuss (Finanzkraft für Investitionstätigkeit) weiter gesunken. Die erwartete Mehrbelastung im Finanzausgleich kann hier als ein Hauptgrund angefügt werden. Diese Veränderung kann dank dem guten Rechnungsresultat 2009 aufgefangen werden.
Grundsätzlich sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von mittelfristig 100 % angestrebt werden. Je nach Konjunkturlage gelten die allgemein anerkannten Richtwerte für die Konjunkturzyklen
Hochkonjunktur über 100 Prozent
Normalfall 80 – 100 Prozent
Krise 50 – 80 Prozent
Der gewichtete Selbstfinanzierungsgrad für alle Planjahre beträgt nur 62%. Unter Ausklammerung der Investitionsbeiträge an den Kanton weist diese Kennzahl einen Wert von 71% aus.
Das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung in jeder Periode kann ab dem Jahre 2012 nur mit der Entnahme aus der Ausgleichsreserve erreicht werden, weil ab diesem Zeitpunkt die Auswirkungen der zweiten Phase der Steuergesetzrevision zum Tragen kommen.
Die Ausgleichsreserve weist zurzeit einen Saldo von 38 Millionen Franken aus und sollte diesen Steuerausfall vorderhand decken können (Entnahme bis Ende Planperiode: 11.0 Mio. Fr.).
6. Steuerertrag und Festlegung des Steuerfusses
Die Haupteinnahmequelle eines Gemeinwesens wird stark durch äussere Einflüsse geprägt. Es sind dies hauptsächlich die Konjunkturlage, das kantonale Steuergesetz und die Firmenergebnisse. Eine Abschätzung dieser Entwicklung ist nur schwer möglich. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben deutliche Spuren hinterlassen.
Solche bedeutende Veränderungen haben rasche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Die hohe Steuerkraft von Olten ist auf a.o. Faktoren bei der Gewinn- und Kapitalsteuern zurückzuführen.
Die zweite Steuerentlastung bei der Vermögens- und der Gewinnsteuer folgt im Planjahr 2012 mit geschätzten Auswirkungen (Mindereinnahmen) von zusätzlich 2.3 Millionen Franken.
Aufgrund der Ergebnisse der rollenden Finanzplanung und der latenten Risiken bei den Steuereinnahmen gilt es periodisch abzuwägen, ob eine Priorisierung bei den Investitionen - verbunden mit einer Staffelung oder einem Verzicht - oder eine allfällige Steuersatzdiskussion zielführender ist.
Eine zu hohe Verschuldung ist nicht nachhaltig und somit nicht verantwortbar.
7. Investitionsvolumen und -grenzen
Die erste Eingabe umfasste ein Volumen von rund 230 Mio. Fr. für die Planungsperiode. Ein solches Paket ist für Olten auch mit der finanziell guten Ausgangslage nicht verkraftbar. Die Nettoschuld würde die kritische Grenze von Fr. 2'500 pro Kopf bei weitem übertreffen (erster Entwurf Nettoschuld rund Fr. 4‘700).
Die Beurteilung dieser Kennzahl ist im neuen Rechnungsmodell wie folgt definiert:
0 – 1'000 geringe Verschuldung
1'001 – 2'500 mittlere Verschuldung
2'501 – 5'000 hohe Verschuldung
> 5'000 sehr hohe Verschuldung
Dank den sehr guten Abschlüssen der letzten Jahre kann sich die Stadt ein Investitionsvolumen von über 80 Mio. Fr. leisten. Diese guten Abschlüsse und moderate Investitionsvolumen in der gleichen Periode geben der Stadt nun die Möglichkeit die anstehenden Grossprojekte realisieren zu können. Es braucht aber auch im jetzigen Zeitpunkt bereits eine klare Priorisierung.
Aufgrund der einnahmeseitig starken Abhängigkeit von den Steuern der Juristischen Personen muss die wirtschaftliche Entwicklung periodisch und sorgfältig in die rollende Planung einbezogen werden. Basierend auf der aktuellen Finanzkraft und den festgelegten Finanzzielen musste der Stadtrat die Prioritäten für den neuen Investitionsplan setzen und das Volumen auf ein finanzierbares Mass reduzieren. Verschiedene Vorhaben dienen der Stadtentwicklung und sind für die Förderung der Attraktivität bestimmt. Die Rentabilität solcher Projekte kann über eine längere Zeitachse sehr interessant werden, vor allem unter Einbezug des nicht oder nur schwer quantifizierbaren Nutzens (sog. weiche Faktoren).
Die aktuelle Investitionsplanung verlängert die Phase der hohen Investitionstätigkeit um ein weiteres Planjahr und übersteigt mit einem Volumen von rund 169 Mio. Fr das bisher geplante Volumen um rund 16 Mio. Fr. Der Stadtrat hat im Rahmen der Erstellung des Finanzplans eine klare Priorisierung vorgenommen und die Projekte entsprechend dem aktuellen Planungstand aufgenommen. Im Bewusstsein, dass es sich um eine rollende Planung handelt, welche jährlich an die veränderten Bedingungen angepasst werden muss, hat der Stadtrat entschieden, alle geplanten Grossprojekte als Investitionspakete in der Planung aufzuführen, damit diese sichtbar werden.
Bei einem in den Planjahren schrittweise von 90% auf 80% sinkenden Realisierungsgrad enthält die Planung somit die priorisierten Projekte einerseits und zeigt andererseits das maiximal finanzierbare Investitionsvolumen.
Auch mit dieser Verschiebung wird die Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren stark ausfallen. Für den Investitionsanteil (Anteil der aktivierten Investitionsausgaben an den konsolidierten Ausgaben) gelten folgende Richtwerte:
unter 10 % schwache Investitionstätigkeit
10 bis 20 % mittlere Investitionstätigkeit
20 bis 30 % starke Investitionstätigkeit
über 30 % sehr starke Investitionstätigkeit
Mit einem Investitionsanteil von durchschnittlich über 20% für die ganze Planperiode wird Olten eine starke Investitionstätigkeit auslösen.
Die gesamte Investitionssumme teilt sich auf in
Kategorie Anteil
Werterhaltende und ausserordentliche Investitionen 43.6 %
Entwicklungsinvestitionen 51.5 %
Investitionsbeiträge an Kanton 12.1 %
Investitionen mit Spezialfinanzierungen 8. %
Die grössten Ausgaben (in Mio. Fr.) sind bestimmt für die Objekte
Attraktivierung Aareraum 14.4
Eissportanlage Investitionsbeiträge 12.1
Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee/Olten Südwest 10.9
Bahnhof Ost 9.0
sowie die beiden grossen Beitragsgeschäfte (in Mio. Fr.):
ERO: gesetzlicher Baubeitrag an Kanton 11.8
Standortbeitrag für den Neubau Fachhochschule 5.2
Im Investitionsplan nicht enthalten sind grundsätzlich Projekte, die zeitlich und/oder betraglich noch nicht abgeschätzt werden können. Aktuell bleibt dies insbesondere:
Verlängerung Hardegg-Unterführung Bahnhof (aareseitig)
Die Verlängerung der Unterführung hat für den Stadtrat seine Wichtigkeit, muss aber in Anbetracht anderer aus Sicht des Stadtrats prioritärerer Projekte zurückgestellt werden.
8. Vorbehalt und Einschränkungen
Ein Gemeindehaushalt wird mit einem allgemein geschätzten Anteil von 80 bis 85 % stark fremdbestimmt. Der Freiraum für den Eigenbedarf wird dadurch entsprechend eingeschränkt. Die sog. gebundenen Ausgaben sind in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Reglement verankert oder sind die Folge von Beschlüssen höherer Instanzen. Davon betroffen sind vor allem die grösseren Anteile für die Aufgabenbereiche „Bildung“ und „Soziales“.
Gemäss den vorliegenden Reformprojekten dürften wesentliche Mehrkosten im Bildungsbereich folgen. Wegen diesen vielen Unbekannten kann der vorliegende Investitions- und Finanzplan nur wegweisend und nicht verbindlich sein.
9. Schlussfolgerungen
Als die drei wichtigsten Faktoren der Finanzpolitik gelten die Verschuldungsgrenze, der Selbstfinanzierungsgrad und die Zinsbelastung. Diese harmonisierten Masszahlen werden noch mehr an Bedeutung gewinnen. Der Entwicklung dieser Werte ist deshalb grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Verschuldungsgrenze bzw. Selbstfinanzierungskraft ist so auszurichten, dass eine nachhaltige Finanzpolitik gewährleistet ist.
Im letzten Finanzplan ist die Pro-Kopf-Verschuldung noch mit 2‘000 Franken begrenzt worden (geringe Verschuldung). Aufgrund des erhöhten Investitionsbedarfs und der rückläufigen Selbstfinanzierungskraft steigt diese Kennzahl bis ins Jahr 2017 gemäss vorliegendem Finanzplan auf über Fr. 2‘700 an und wird sich erst mit dem tieferen Investitionsvolumen reduzieren.
Diese zunehmende Verschuldung wirkt sich negativ auf den Zinsaufwand aus und schränkt den künftigen Handlungsfreiraum entsprechend ein. Bei steigenden Zinssätzen wird diese Einengung dann noch grösser.
Deshalb bleibt es das Ziel, eine Pro-Kopf-Verschuldung von unter 1'000 Franken nach Abschluss der hohen Investitionstätigkeit wieder zu erreichen. Dies bedeutet, dass das Investitionsvolumen ab 2017 danach auszurichten ist und Prioritäten weiterhin gesetzt werden müssen.
Beschluss:
Der Investitions- und Finanzplan für die Periode 2011 - 2017 wird mit dem aktuellen Planungsstand zur Kenntnis genommen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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