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Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses/Veranstaltung
Die Durchführung eines Anlasses/Veranstaltung in der Stadt Olten ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Dazu ist nachfolgendes Gesuch vollständig ausgefüllt spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung einzureichen. Die Bearbeitung und somit Bewilligung von zu spät eingereichten Gesuchen kann nicht gewährleistet werden.
Dem Gesuch muss ein Situationsplan mit korrekten Massangaben hinzugefügt werden.
Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist zwingend ein Jugendschutzkonzept beizulegen.
Bitte das Merkblatt Anlassbewilligung und Mehrweggeschirrpflicht beachten.
Veranstaltungen mit einem elektroakustisch erzeugten oder verstärkten Schall, mit einem Schallpegel von über 93 dB sowie der Einsatz von Laseranlagen, müssen gemäss Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz von Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG; SR 814.711) gemeldet werden.
(Amt für Umwelt, Abteilung Luft/Lärm, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 24 47)
Bezüglich Veranstaltungen mit Laser gibt es neue Regelungen:
- Einerseits besteht die Meldepflicht über das Meldeportal https://www.gate.bag.admin.ch/mpl/ui/home
- Anderseits braucht es für Lasereinrichtungen sachkundige Personen:
"Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 durchführt, muss eine Person mit Sachkundenachweis für Veranstaltungen mit Lasterstrahlung im Publikumsbereich und eine Person mit Sachkundebestätigung für Veranstaltungen ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich einsetzen". (Veranstaltungen mit Laserstrahlung (admin.ch))
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ordnung und Sicherheit
Bereich Gewerbe
Tel. +41 62 206 11 81
E-Mail: gewerbe@olten.ch
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Ordnung und Sicherheit | 062 206 11 81 | ordnungundsicherheit@olten.ch |