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Steuern - Stundungsgesuch für Gemeindesteuern
In diesem Fall bitten wir Sie vorliegendes Formular vollständig ausgefüllt, rechtsgültig unterzeichnet und dokumentiert mit entsprechenden Zusatzinformationen frühzeitig an uns zu richten.
Bitte beachten Sie, dass eine Vereinbarung um Ratenzahlung erst nach Prüfung und entsprechender Bestätigung durch die Steuerverwaltung/Stadtkasse Gültigkeit hat. Eine einmal gewährte Ratenzahlung gilt nicht als Präjudiz für die Folgejahre. Diese ist bei Bedarf jährlich zu beantragen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung/Stadtkasse | 062 206 12 33 | finanzen@olten.ch |