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Steuererklärungen ausfüllen
Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten bietet auch im Jahr 2024 für sämtliche Einwohnende der Stadt Olten ihre Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an.
Die Steuererklärung kann im Stadthaus (inklusive der benötigten Beilagen) abgegeben werden, wird anschliessend bearbeitetet und an die steuerpflichtige Person retourniert.
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:
- Kosten pauschal CHF 50.00 – der fällige Betrag ist den Unterlagen beizulegen;
- es können nur Steuererklärungen mit geringem Aufwand bearbeitet werden;
- die Steuerverwaltung/Stadtkasse übernimmt keine Haftung für fehlende Unterlagen die zu einer unvollständigen Steuererklärung führen;
- die Unterlagen können bis 30. Juni 2024 bei der Steuerverwaltung/Stadtkasse eingereicht werden;
- die Unterlagen werden bis spätestens 31. Juli 2024 bearbeitet und retourniert;
- die pünktliche Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung bis zum
31. Juli 2024 ist Sache der Steuerpflichtigen..
Die Steuerverwaltung/Stadtkasse behält sich vor Unterlagen unbearbeitet zurückzusenden, sofern diese die obgenannten Bedingungen nicht erfüllen.
Zusätzliche Informationen finden Sie mittels folgendem Link: Steuererklärung 2023