Der Stadtrat von Olten stellt den Parteien für ihre Wahlempfehlungen an zwei Standorten – im Oberen Graben in der Altstadt und auf dem Vorplatz des Hotels Arte – Plakatstellen sowie allenfalls leerstehende Ausstellvitrinen in den Personenunterführungen zur Verfügung. Der Beschluss stützt sich auf das Parteienförderungsreglement vom 27. März 2003, laut dem die Parteien für ihre parteipolitische Tätigkeit bei nachgewiesenem Bedarf und nach Massgabe der Verfügbarkeit unentgeltlichen Anspruch unter anderem auf die Nutzung von Plakatwänden haben. Zur Verfügung gestellt werden insgesamt zwölf Plakatständer für Plakate im Weltformat. Sie sollen vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin durch das Personal des städtischen Werkhofs bereitgestellt werden; die Gestaltung und das Bekleben der Stellen ist den einzelnen Parteien überlassen. Am Montag nach dem jeweiligen Urnengang werden die Plakatständer durch den Werkhof eingezogen. Im Weiteren können Parteien allfällig leerstehende Ausstellvitrinen in den Personenunterführungen bei der städtischen Liegenschaftenverwaltung reservieren.