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Personelle Wechsel bei der Stadtpolizei Olten: einseitige Darstellung in der NOZ
Generell muss erstens festgehalten werden, dass schweizweit einerseits ein Mangel an ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten besteht, anderseits aber fast sämtliche Polizeikorps ihren Personalbestand aufstocken wollen. Es liegt auf der Hand, dass dabei grosse Korps mit umfassenden Aufgabenbereichen die besten Chancen haben: Sie können die gesamte Palette der Polizeiarbeit anbieten und offerieren auf Grund des hohen Personalbestands und der entsprechenden grossen Fluktuation bessere Aufstiegschancen als kleine Korps. So sind beispielsweise bei der Stadtpolizei Olten derzeit die wenigen Kaderpositionen besetzt; entsprechend ist das Interesse von Kaderleuten in andern Polizeikorps an einem Wechsel zur Stadtpolizei Olten gering. Im Verlaufe des Jahres wird allerdings die Stelle des stellvertretenden Kommandanten infolge Pensionierung zur Neubesetzung frei.
In den Kündigungsschreiben von Stadtpolizisten werden denn auch diese verbesserten Chancen bei grösseren Korps erwähnt, ebenso angeblich bessere Entlöhnungen, wobei hier das Gesamtpaket eines Arbeitsplatzes mit allen Vor- und Nachteilen bewertet werden muss, um eine schlüssige Aussage zu machen. Fest steht auch, dass Neuorganisationen und Neuausrichtungen, wie eine solche jüngst bei der Stadtpolizei Olten stattfand, jeweils nicht bei allen Mitarbeitenden auf Gegenliebe stossen. Dass daraus Differenzen entstehen, die dann vielfach auf die leitenden Personen projiziert werden, ist ebenfalls eine weit verbreitete Erfahrung, die weder gegen die Veränderungen noch gegen die verantwortlichen Personen sprechen muss.
Was die Kündigungen von Polizeiangehörigen betrifft, welche zur Polizei Kanton Solothurn wechseln wollen, zu der angeblich ein gespanntes Verhältnis bestehen soll, müssen ebenfalls Präzisierungen angebracht werden: Erstens führen die Stadtpolizei und die Polizei Kanton Solothurn täglich zwei gemeinsame Patrouillen durch, wie dies die Zusammenarbeitsvereinbarung vorsieht. Zweitens haben drei Stadtpolizisten gemeinsam mit der Kantonspolizeispitze einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ohne dass sie aus dem Arbeitsverhältnis bei der Stadt Olten, wo sie nach wie vor dem Beamtenrecht unterstehen, das heisst eigentlich für die gesamte Amtsperiode 2009 bis 2013 gewählt wurden, entlassen worden wären. Der Stadtrat hat daher beschlossen, auf einer längeren Kündigungsfrist als den sonst in der Stadtverwaltung üblichen drei Monaten zu bestehen. Die darauf hin ergriffenen rechtlichen Verfahren sind noch am Laufen.
Der Stadtrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Neuorganisation zielführend ist und der nun in die Kritik gekommene Kommandant der Stadtpolizei seinen Auftrag vollumfänglich erfüllt. Dass die Stadt Olten keine Wohnsitzpflicht mehr kennt und dass wie in allen andern Abteilungen auch bei der Polizei nur noch ein Teil der Angestellten in Olten wohnt, hat nichts mit der aktuellen Führung zu tun, sondern mit Tatsachen wie erhöhter Mobilität und fehlenden Fachkräften vor Ort. Gerade das Beispiel des Kommandanten zeigt, dass aus Auswärtigen durch hohes persönliches Engagement und sogar Wohnsitznahme in Olten sehr wohl Einheimische werden können.