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Aussenrestaurants: Stadtrat gibt Oltner Wirten mehr Spielraum
Bekenntnis zu lebendiger Innenstadt
Mit der Zielsetzung einer nachvollziehbaren und transparenten Bewilligungspraxis soll vermieden werden, dass jeder Fall einzeln entschieden werden muss. Der Stadtrat hat in diesem Sinne auf die Sommersaison 2011 hin einen behördenverbindlichen Plan verabschiedet, der für einen bestimmten Bereich der Innenstadt festlegt, wo welche Öffnungszeiten für Aussenwirtschaften von Beginn bis Ende Sommerzeit gelten sollen. Unter Berücksichtigung des breiten Bedürfnisses der Innenstadtbesuchenden nach Bewirtung – bei schönem Wetter – im Freien bekennt er sich dabei klar zu einer lebendigen Innenstadt und gibt mit erweiterten Öffnungszeiten den Wirtinnen und Wirten die Chance, in Eigenverantwortung und in Partnerschaft mit ihrer jeweiligen Umgebung diese neuen Freiräume zu nutzen.
Der Plan unterteilt ein bestimmtes Gebiet der Innenstadt in drei Bereiche. Das „liberalste“ Gebiet sieht Öffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag bis 24 Uhr und Freitag/Samstag bis 0.30 Uhr vor, ein zweites Gebiet erlaubt Öffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag bis 22 Uhr und Freitag/Samstag bis 23 Uhr. Das Gebiet mit den zeitlich eingeschränktesten Öffnungszeiten sind die Innenhöfe mit Öffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag bis 19 Uhr und Freitag/Samstag bis 20 Uhr. Die Öffnungszeiten beinhalten jeweils die Bereitstellungs- und Aufräumzeiten. Ausserhalb dieses Perimeters gilt die Einzelfallbeurteilung.
Bewilligungspflicht
Aussenwirtschaften haben – auf öffentlichem oder privatem Grund – Auswirkungen auf die Umgebung, weshalb sie der Bewilligungspflicht unterstellt sind.
Für die Genehmigung von saisonalen Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund entscheidet die Baubehörde aufgrund eines Baugesuches. Für die Beurteilungen von Gesuchen lädt die Baudirektion die Gewerbepolizei zur Stellungnahme ein. Betreffend Öffnungszeiten richtet sich die Vollzugsbehörde nach dem neuen behördenverbindlichen Plan über die zulässigen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften. Das Bewilligungsverfahren ist das Baugesuchsverfahren. Der Stadtrat entscheidet auf Antrag der Baudirektion über die Genehmigung für die Benutzung von öffentlichen Flächen. Die saisonale Bewilligung für den öffentlichen Grund erfolgt jährlich.
Über saisonale Aussenwirtschaften auf privatem Grund entscheidet die Baubehörde im Baugesuchsverfahren. Die Gewerbepolizei wird zur Stellungnahme eingeladen. Die Öffnungszeiten richten sich ebenfalls nach dem behördenverbindlichen Plan über die Öffnungszeiten von Aussenwirtschaften.
Die zuständigen Instanzen der Stadtpolizei kontrollieren alle in den Bewilligungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sowie die Einhaltung der Schliesszeiten und setzen diese durch.
Zugehörige Objekte
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