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Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen
Zum Schutz von Bewohner/-innen vor Fremdparkierung, Lärm und Luftverschmutzung ist das Parkieren in städtischen Quartieren unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften (Blaue Zone) zeitlich beschränkt.
Grundlage ist das Reglement über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen.
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