Inhalt
Begegnungszonen in Quartieren
Mit dem Konzept «Begegnungszonen in Wohnquartieren» verfolgt der Stadtrat das Ziel, dass der Strassenraum als sicherer Aufenthaltsort wahrgenommen und genutzt wird. Zudem sollen sich keine bzw. weniger Unfälle und mit geringeren Auswirkungen dank gegenseitiger Rücksichtnahme ereignen, Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert und der Durchgangsverkehr auf das übergeordnete Strassennetz verlagert werden.
Der Anstoss für eine Begegnungszone im Wohnquartier soll von den Anwohnenden selber kommen und auch von einer klaren Mehrheit von ihnen getragen werden. Auslöser kann zudem auch ein Sanierungsprojekt sei, vor dessen Umsetzung auf städtische Initiative hin die Einführung von Tempo 20 mit entsprechender Umgestaltung geprüft wird. Priorität für die Einführung von Begegnungszonen haben Quartierstrassen, die keine Funktion als Sammelstrassen zur Groberschliessung besitzen und wo mit wenig Aufwand für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner ein Mehrwert geschaffen werden kann, indem das Wohnen in der Stadt für sie attraktiver gemacht wird. Eine Begegnungszone kann nur eingeführt werden, wenn sie in einem Fachgutachten als notwendig und zweckmässig beurteilt werden kann. Der Antrag auf Einführung einer Begegnungszone muss ferner von der zuständigen Behörde – im Falle der Stadt Olten vom Stadtrat – genehmigt werden; es besteht somit kein Anrecht der Anwohnenden auf eine Einführung. Diese ist zudem publikationspflichtig, Berechtigte können gegen die publizierten Verkehrsmassnahmen begründete Einsprache erheben. Zudem müssen die erforderlichen Kredite vom jeweils zuständigen Organ bewilligt werden.
Interessierte können das Antragsformular mit Unterschriftenbogen auf dieser Seite downloaden. Ein Schwellenwert von zwei Dritteln der Haushalte im betreffenden Strassenabschnitt (pro Haushalt eine Stimme), welche dem Antrag zustimmen müssen, soll sicherstellen, dass es sich um ein breitabgestütztes Anliegen handelt. Zur Entscheidfindung beigezogen werden soll auch allfälliges ortsansässiges Gewerbe. Bei der Unterschriftensammlung soll transparent informiert werden. Die Einführung einer Begegnungszone geht immer mit einer Strassen-Umgestaltung einher, dabei kann es z.B. auch zur Aufhebung von Parkplätzen kommen.
Kriterien
Die Erfahrungen in verschiedenen Gemeinden – unter anderem Aarau, Basel, Bern, Solothurn, Winterthur und Zürich – zeigen, dass nicht jede Quartierstrasse für eine Begegnungszone geeignet ist. Damit eine Quartierstrasse auch als Begegnungsraum genutzt werden kann, sollen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein, die auch eine Gleichbehandlung der Gesuche gewährleisten sollen:
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Keine Hauptverkehrsachse oder Quartiersammelstrasse bzw. Groberschliessung
Hauptverkehrsachsen und Quartiersammelstrassen sollen den Verkehr aus den Quartierstrassen sammeln und auf die Hauptachsen leiten; dies steht meist im Widerspruch mit dem Ziel von Begegnungszonen, die Aufenthaltsqualität im Strassenraum zu erhöhen. Flächendeckend sehr tiefe Geschwindigkeiten würden auch das zeitgerechte Einrücken der Feuerwehrangehörigen zusätzlich erschweren.
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wenig Verkehr (maximal rund 100 Fahrzeuge pro Stunde)
Voraussetzung, dass der Wunsch nach mehr Aufenthaltsqualität erfüllt werden kann, ist eine begrenzte Verkehrsmenge im entsprechenden Strassenabschnitt.
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kein öffentlicher Linienbusverkehr
Die reduzierte Geschwindigkeit und das Vortrittsrecht für Fussgängerinnen und Fussgänger würden es dem öffentlichen Verkehr stark erschweren, Fahrpläne einzuhalten.
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Kein abrupter Übergang zu anliegenden Strassen(abschnitten) mit Tempo 50 (in der Regel Tempo 30 auf den angrenzenden Strassen)
Hohe Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Strassenabschnitten sorgen für eine lange Distanz, bis die signalisierte Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden kann, reduzieren somit die Einhaltungsquote und erhöhen das Gefahrenpotenzial.
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Keine Velovorrangroute oder Velohauptroute
Relativ schnell befahrbare Strecken fördern das Velo und dabei speziell das E-Bike als Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Tempo 20 stellt bereits für bis 25 km/h unterstützende E-Bikes eine Einschränkung dar. Bei Velovorrangrouten besteht zudem ein Interesse nach einem ungehinderten Vortrittsrecht für den Veloverkehr.
Für die Belebung wünschbar ist zudem ein starker Bezug zu den angrenzenden Wohnhäusern und Vorgärten.
Prozessablauf
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Aktivität |
Zuständige |
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1 |
Anstoss durch Anwohnende* - Bildung einer Kerngruppe, Sammeln von Unterschriften (mind. zwei Drittel der Haushalte im betreffenden Strassenabschnitt), Benennung Kontaktperson - Ausfüllen und Einreichen Antragsformular |
Anwohnende |
2 |
Erste fachliche Prüfung durch Stadtverwaltung - Vollständigkeit der Unterlagen, Prüfung der Unterschriften - Abklärung betr. Eignungskriterien - Abklärung betr. bereits bestehender Bauvorhaben - Koordination mit allf. Dritten (Polizei, ÖV, Kanton etc.) |
Ordnung und Sicherheit Stadtplanung
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3 |
Ausarbeitung Vorprojekt - Ausdehnung - Ausgestaltung - Kostenschätzung |
Ordnung und Sicherheit Tiefbau Stadtplanung |
4 |
Info-Anlass mit Betroffenen und anschliessende Vernehmlassung
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Ordnung und Sicherheit/Anwohnende |
5 |
Ausarbeitung definitives Projekt mit Fachgutachten - Ausdehnung - Ausgestaltung - Kosten |
Ordnung und Sicherheit Tiefbau
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6 |
Beschluss
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Stadtrat |
7 |
Auflageverfahren/Publikation
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Ordnung und Sicherheit |
8 |
Realisierung - Anbringen Signale, Markierungen, Gestaltungselemente |
Ordnung und Sicherheit Tiefbau |
9 |
Erfolgskontrolle nach 6 bis 12 Monaten - Geschwindigkeiten, Unfälle, Nutzung
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Ordnung und Sicherheit |
10 |
Allenfalls Nachrüstung und nochmalige Erfolgskontrolle
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Ordnung und Sicherheit |
* Der Prozess kann auch durch ein Strassensanierungsvorhaben auf Initiative der Stadtverwaltung ausgelöst werden.
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Präsidium | 062 206 13 25 | stadtkanzlei@olten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ordnung und Sicherheit | 062 206 11 81 | ordnungundsicherheit@olten.ch |