Inhalt
Paul-Brandt-Strasse/Umbenennung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. Dezember 2003
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Verschiedentlich wurde von Anwohnenden an die Stadtverwaltung (Stadtpräsidium und Di-rektion Bau II) das Begehren gestellt, die Bezeichnung „Paul-Brand-Strasse“ im Fustligquartier zu korrigieren. Die Abklärungen haben ergeben, dass sich Paul Brandt, der Namensgeber für diesen Strassenzug mit ehemaligen Eisenbahnerhäusern, in der Tat mit „-dt“ schrieb und die Schreibweise der Strassenbezeichnung deshalb korrigiert werden muss.
Rechtskonsulent Christian Winiger hat die rechtlichen Abklärungen zum Vorgehen vorgenommen: Es braucht für die Umbenennung keine formelle Eröffnung mittels Verfügung und Rechtsmittelbelehrung, da es sich nur um die Korrektur eines „Schreibfehlers“ handelt. Es ist vorgesehen, nach dem Stadtratsbeschluss die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner mit einem Schreiben unter Terminangabe auf die Namensänderung aufmerksam zu machen.
Das Stadtpräsidium beantragt, die Umbenennung der Paul-Brandstrasse in Paul-Brandt-Strasse zu beschliessen.
2. Finanzielle Auswirkungen
Laut Auskunft von Peter Haus (Direktion Bau II) wird die Namensänderung in die alljährlich regelmässig stattfindende Überprüfung der bestehenden Pläne eingebaut, so dass keine Mehrkosten entstehen. Die Kosten für neue Strassenschilder haben in den budgetierten Beträgen für den Unterhalt Platz.
Beschluss:
5. Die Strassenbezeichnung „Paul-Brand-Strasse“ wird per 1. April 2004 in „Paul-Brandt-Strasse“ abgeändert.
6. Mit dem Vollzug werden die Direktionen Stadtpräsidium und Bau II beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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