Inhalt
Imboden Hans, Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz/Rückerstattung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. November 2003
- Beschreibung
- Mit Entscheid der Baudirektion Olten vom 29. Mai 1990 wurde die Baubewilligung für das Baugesuch Nr. 51/1990 – Büro-Einbau im 2. Obergeschoss, Dornacherstrasse 8, GB Olten Nr. 2776 – unter Vorbehalt, Auflagen und Bedingungen erteilt. Im Zusammenhang mit dieser Baubewilligung mussten für zwei nichterstellte Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von Fr. 12'000.-- (2 x Fr. 6'000.--) geleistet werden (Beschluss Stadtrat von Olten vom 10. April 1990, Prot.-Nr. 214 / Vereinbarung vom 16. Mai 1990). Diese Einzahlung erfolgte, laut Bestätigung der Stadtkasse Olten, am 23. Juli 1990.
Die seinerzeit eingebauten Büros wurden inzwischen wieder aufgehoben und die Räumlichkeiten werden neu zu Wohnzwecken genutzt (Baugesuch Nr. 2003/040). Für die eingebaute Wohnung ist gemäss den Richtlinien im Baureglement Olten «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» ein Autoabstellplatz erforderlich.
Auf Grund dessen kann die Ersatzabgabe für einen, somit nicht mehr geforderten Autoabstellplatz, Fr. 6'000.--, zurückerstattet werden.
Beschluss:
An Hans Imboden, Wehrenbachhalde 57, 8053 Zürich, ist die Ersatzabgabe von Fr. 6'000.--für einen nicht mehr geforderten Autoabstellplatz auf Konto 80-475-1 bei der Bank Leu AG, 8022 Zürich, zurückzuerstatten.
Zugehörige Objekte
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