Inhalt
Zweckverband Familienberatung Olten-Gösgen, Austritt und Aushandlung einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Familienberatung/Auftrag an Sozialregion Olten
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. Dezember 2008
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Ab dem 1. Januar 2009 ist die Sozialregion Olten im Auftrag der angeschlossenen Gemeinden für die Leistungserbringung im Sozialen Bereich verantwortlich. Im Laufe des Jahres 2009 wird die Sozialregion mit der Familienberatung Olten-Gösgen einen neuen Leistungsauftrag aushandeln. Darin werden die Leistungen der Mütter- und Väterberatung und das zusätzliche Dienstleistungsangebot geregelt.
2. Erwägungen
Die der Sozialregion Olten angeschlossenen Gemeinden treten per Ende des Jahres 2009 aus dem Zweckverband aus. Dies gilt auch für die Stadt Olten. Gestützt auf § 14 der Statuten des Zweckverbandes Familienberatung und Mütter-/Väterberatung in den Bezirken Olten und Gösgen ist deshalb - unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Jahr - der Austritt aus dem Zweckverband per 31.12.2009 zu erklären. Die Sozialregion ist damit zu beauftragen, mit der Familienberatung einen Leistungsauftrag zu erarbeiten, der die Bereiche Mütter- und Väterberatung und das zusätzliche Dienstleistungsangebot regelt.
3. Finanzielle Folgen
Die bisherigen Kosten gelten als Kostendach für die neu auszuhandelnde Leistungsvereinbarung. Kredite sind deshalb keine zu sprechen.
Beschluss:
1. Die Stadt Olten erklärt per 31.12.2009 vorbehältlich der Genehmigung durch das Gemeindeparlament den Austritt aus dem Zweckverband Familienberatung Olten-Gösgen.
2. Die Sozialregion Olten wird damit beauftragt, mit der Familienberatung einen Leistungsauftrag auszuhandeln, der die Bereiche Mütter- und Väterberatung und das zusätzliche Dienstleistungsangebot regelt.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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