Inhalt
Stadtbibliothek, Krankheitsfall/Genehmigung Nachtragskredit für Zusatzstunden MA
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. September 2018
- Beschreibung
Mitte Mai musste sich eine Mitarbeiterin der Stadtbibliothek einer Handoperation unterziehen. Bei der Operation wurde festgestellt, dass der Eingriff gravierender war als erwartet und die Mitarbeiterin unerwartet sechs Wochen lang ausfallen würde. Weil die reguläre Bibliotheksschliessung erst Anfang Juni begann, galt es kurzfristig zwei Wochen Bibliotheksbetrieb zu überbrücken. Stadtpräsident Martin Wey stimmte in der Folge zu, dass zwei bestehende Mitarbeitende ihr Pensum von 50% ab sofort bis zur regulären Schliessung nach Bedarf aufstocken dürften, um den Betrieb bis dann aufrechterhalten zu können. Aus Zeitgründen konnte die erforderliche Zustimmung beim Stadtrat nicht im Voraus eingeholt werden.
In den betroffenen zwei Wochen sind 47.5 Zusatzstunden angefallen. Diese können wegen der fixierten Öffnungszeiten der Bibliothek und des eingeschränkten Personalbestandes nicht kompensiert werden. Zudem haben die Mitarbeitenden bereits ohnehin diese Mühe, ihre Ferien beziehen zu können, ganz abgesehen von den Freitagen für Dienstjubiläen. Die Direktion Präsidium beantragt daher die Auszahlung der entsprechenden Stunden im Sinne einer Ausnahmeregelung. Da die entsprechenden Kosten nicht vorausgesehen werden konnten, ist dafür ein Nachtragskredit erforderlich.
Beschluss
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Zur Abgeltung der aufgrund eines unerwarteten Krankheitsfalls geleisteten Zusatzstunden in der Stadtbibliothek werden Nachtragskredite von CHF 2'057.45 zugunsten Konto 3211.3010.00 und von CHF 205.75 zugunsten Konto 3211.3930.99 genehmigt.
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Die Direktion Finanzen und Dienste wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Zugehörige Objekte
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