1. Ausgangslage
Verschiedentlich wurde im Zusammenhang mit dem bisherigen Übertrittsverfahren, welches eine Prüfung durch die aufnehmende Stufe vorsah, Kritik geäussert. Das von Olten noch gepflegte Verfahren sei überholt, das Lehrerurteil der abgebenden Stufe habe zu wenig Aussagekraft, und immer wieder käme es zu «Prüfungsversagern».
Die Schulkommission hat an der Sitzung vom 11. Juni 2002 deshalb den Grundsatzentscheid gefällt, das jetzige Übertrittsverfahren zu ändern und auf ein so genannt prüfungsfreies Verfahren umzustellen. Sie beauftragte die bestehende Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertreter der Lehrerschaft der betroffenen Stufen, Mitglieder der Schulkommission und dem Rektorat zusammensetzt, mit der Ausarbeitung neuer Richtlinien. Diese Richtlinien wurden der Schulkommission vorgelegt und an der Sitzung vom 21. Januar 2003 genehmigt. Sie wurden einstimmig und ohne Enthaltungen zu Handen des Stadtrates verabschiedet.
Das zur Zeit angewendete Verfahren a) = Verfahren mit Prüfung durch die aufnehmenden Schulen ist im Schulgesetz «Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule» vom 21. Juni 1983 (BGS 413.451) geregelt. Dieses Verfahren a) benötigt keine kommunalen Richtlinien. Die durch die Arbeitsgruppe ausgearbeiteten vorliegenden Richtlinien nach dem Verfahren b) wurden dem zuständigen Inspektorat ein erstes mal zur Prüfung vorgelegt.
Im Schulblatt Nr. 3/2002 wurde über den bevorstehenden Wechsel bereits erstmals informiert, damit sich Eltern und SchülerInnen rechtzeitig mit der neuen Situation vertraut machen können. Es ist vorgesehen, das neue Übertrittsverfahren erstmals im Frühling 2005 anzuwenden. Die gegenwärtigen 5. und 6. Klassen absolvieren dementsprechend noch die klassische Übertrittsprüfung.
2. Erwägungen
2.1. Grundlage
Als Grundlage bei der Ausarbeitung der neuen Richtlinien diente die Regelung des Übertrittsverfahrens an der Oberstufe Derendingen-Luterbach. Die Richtlinien sehen vor, dass der Übertritt von der 6. Klasse der Primarschule in die passende 1. Klasse der Oberstufe einvernehmlich in einem Gespräch zwischen Lehrperson, Eltern und Kind gefällt wird. Als Kriterien gelten die Sach- und Sozialkompetenz des Kindes; die Selbstkompetenz wird mit in Betracht gezogen. Nach dem gleichen Prinzip wird der Entscheid für einen allfälligen Wechsel des Schultyps innerhalb der Oberstufe nach dem ersten Schuljahr getroffen.
2.2. Arbeitsweise
Da die Stadt Olten bekanntlich mit den Schulgemeinden von Starrkirch-Wil und Boningen ein Schulabkommen abgeschlossen hat, wurden die betreffenden 5. und 6.- Klass-Lehrkräfte dieser Gemeinden in den Prozess mit einbezogen. Die Lehrerschaft der Primarschulen hat dem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Anschliessend ergänzte die Arbeitsgruppe die Abschnitte über die Übertritte innerhalb der Oberstufen-Typen und legte diese den Oberstufenlehrkräften vor, welche sich ebenfalls einstimmig positiv äusserten. Im letzten Schritt folgte
eine redaktionelle Überarbeitung und die Richtlinien wurden einerseits dem zuständigen hauptamtlichen Inspektor, Herrn Daniel Eggimann und dem Rechtskonsulenten der Stadt Olten, Herrn Roland Plattner zur Prüfung vorgelegt. Nach kleinen redaktionellen Änderungen wurden schliesslich die Richtlinien durch die Schulkommission am 21. Januar 2003 genehmigt und zu Handen des Stadtrates verabschiedet.
2.3. Vergleichsarbeiten
In den bisherigen Diskussionen und im Gespräch mit Eltern, Lehrpersonen, Politikerinnen und Politikern wurde das neue Verfahren als «prüfungsfreies Verfahren» bezeichnet. Damit wurde die Unterscheidung zum heutigen Verfahren mit Prüfung durch die aufnehmende Stufe erkennbar. Das kantonale Reglement sieht kein «prüfungsfreies» Verfahren vor, deshalb wird dieser Ausdruck in den Richtlinien nicht erwähnt. Im nicht juristischen Gespräch wird das Verfahren jedoch weiterhin als «prüfungsfrei» bezeichnet.
Unter Punkt 2.2. der Richtlinien werden Vergleichsarbeiten verlangt, welche mehrere Klassen gleichzeitig absolvieren, um den Lehrpersonen die Möglichkeit zu geben, den Stand ihrer Klasse, sowie die eigene Notengebung mit anderen Klassen abzugleichen.
2.4. Bereinigungsgespräch/Beschwerdeinstanz
Falls sich Lehrperson und Eltern im Übertrittsgespräch nicht einigen können, kann der Koordinator/die Koordinatorin das Inspektorat einschalten. An einem solchen Gespräch nehmen neben den Eltern und der Lehrperson auch die Inspektoren der Primarschule und der Oberstufe teil. Das Gespräch wird durch den Koordinator resp. die Koordinatorin geleitet. Falls es hier zu keiner Einigung kommt, entscheidet die Schulkommission. Das Amt für Volksschule und Kindergarten ist Beschwerdeinstanz.
2.5. Information der Eltern und Lehrkräfte
Nach Genehmigung der Richtlinien durch den Stadtrat werden die Lehrkräfte an einer Gesamtlehrerkonferenz eingehend informiert. Zu dieser Informationsveranstaltung sind auch die Inspektoren und die Mitglieder der Schulkommission eingeladen. Die Information der Eltern geschieht einerseits über Presseartikel in der Tageszeitung und im Schulblatt und anderseits durch das Elterngespräch, für welches die Lehrkräfte verantwortlich sind.
3. Kosten
3.1. Einmalige Kosten
Für die Weiterbildung der Lehrkräfte ab der 4. Klasse (Gesprächsführung) werden Kosten von Fr. 6’000.-- veranschlagt, welche im ordentlichen Weiterbildungskredit (... .309.01) budgetiert sind. Dazu kommen Kosten für die Information, welche im Kredit 219.310.01 ordentlich budgetiert sind.
3.2. Wiederkehrende Kosten
Die Aufgaben des Koordinators/der Koordinatorin werden kompensiert durch den wegfallenden Aufwand des Bezirksschulvorstehers als Prüfungsleiter.
Für Dolmetschertätigkeiten an den Übertrittsgesprächen (ca. 10 Einsätze jährlich à Fr. 60.--/Stunde und Reisespesen) sowie für die Begleitung und Einführung neuer Lehrkräfte müssen ab dem Jahre 2004 Fr. 1’800.-- auf dem ordentlichen Budgetweg eingegeben werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Richtlinien für das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Oberstufe sowie innerhalb der verschiedenen Oberstufen-Typen der Volksschule.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Richtlinien für den Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe sowie für den Übertritt innerhalb der Oberstufe
Allgemeines
Grundsatz
In den städtischen Schulen von Olten und den Schulen von Starrkirch-Wil und Boningen erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe sowie der Übertritt von einer Abteilung der Oberstufe in eine höhere durch ein Verfahren der abgebenden Stufe .
Beteiligung der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, an den Beurteilungsgesprächen sowie am Orientierungsabend (4.1) teilzunehmen.
Beteiligung des Kindes
Das Kind nimmt an den Beurteilungsgesprächen teil und hat das Recht, an seiner Beurteilung mitzuwirken und seine Vorstellungen einzubringen. Das Kind unterzeichnet den Beurteilungsbogen sowie das Entscheidungsformular mit.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Soweit die Erziehungsberechtigten die deutsche Sprache nicht genügend beherrschen und selber keine Deutsch sprechende Drittperson beiziehen, kann zu den Übertrittsgesprächen ein Dolmetscher beigezogen werden.
Übertritt von der Primarschule in eine Abteilung der Oberstufe
Beurteilungskriterien
Von der 5. Klasse bis zum Ende des ersten Semesters der 6. Klasse führt die Lehrperson zusammen mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind mindestens zwei Beurteilungsgespräche. Massgebende Beurteilungskriterien sind
a) die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unter Berücksichtigung der
unter Pt. 2.2 angeführten Vergleichsarbeiten
b) der Entwicklungsverlauf des Kindes im Bereich der Sachkompetenz
c) die Beobachtungen bezüglich der persönlichen Entwicklung im Bereich der Selbstkompetenz (Arbeitshaltung, Stärken und Schwächen bezüglich des Lernprozesses etc.).
Auch sollen die Beobachtungen bezüglich der persönlichen Entwicklung im Bereich der Sozialkompetenz beachtet werden.
Vergleichsarbeiten
Damit die Lehrperson
– Aufschluss über den Lernstand ihrer Klasse
– Anhaltspunkte für den eigenen Notenmassstab
– Hinweise zur Förderung der Schülerinnen und Schüler bekommt
führt sie mit ihrer Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik pro Schuljahr mindestens zwei Vergleichsarbeiten durch. Diese bezwecken die Eichung der Notengebung durch die Lehrperson und werden von zwei bis drei weiteren Klassen aus anderen Schulhäusern gleichzeitig gelöst, wobei der Quervergleich auch mit Klassen aus anderen Gemeinden erfolgen kann.
Die Lehrpersonen orientieren den Koordinator/die Koordinatorin über die Art und den Zeitpunkt der Durchführung.
Wahl der Schulart
Mit Hilfe der Entscheidungsgrundlagen (2.1/2.2) bestimmt im dritten Quartal der 6. Klasse die Lehrperson gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, welchen Schultyp der Oberstufe ihr Kind besuchen soll.
Einigung
Das gemeinsam unterzeichnete Entscheidungsformular wird durch den Koordinator/die Koordinatorin zur Bestätigung vor Mitte Mai an das Rektorat weiter geleitet. Die Beurteilungsgespräche sind terminlich entsprechend zu planen.
Sonderklasse Bezirksschule
Erachtet die Lehrperson das Kind als geeignet für die Sonderklasse der Bezirksschule, vermerkt sie dies zusammen mit der Stellungnahme der Erziehungsberechtigten auf dem Entscheidungsformular.
Uneinigkeit
Kommt keine Einigung zustande, leitet die Lehrperson das Entscheidungsformular mit ihrer Empfehlung und dem Wunsch der Erziehungsberechtigten an den Koordinator/die Koordinatorin weiter. Diese/dieser orientiert die zuständigen Inspektor/innen.
Bereinigungsgespräch
Der/die Inspektor/in der Primarschule organisiert ein Bereinigungsgespräch. Anwesend sind die Erziehungsberechtigten, der/die Inspektor/in der Primarschule, der/die Inspektor/in der Oberstufe und die Lehrperson. Diese Gespräche müssen bis sechs Wochen vor Ende des Schuljahres abgeschlossen sein.
Kommt eine Einigung zustande, wird das gemeinsam unterzeichnete Entscheidungsformular zur Bestätigung durch den Koordinator/die Koordinatorin an das Rektorat weiter geleitet.
Entscheid
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulkommission.
Aufnahme
Die Schulkommission entscheidet spätestens fünf Wochen vor den Sommerferien über die provisorische Aufnahme.
Sie bestätigt die unter 2.5 und 2.9 genannten Entscheidungsformulare.
Sie entscheidet bei Uneinigkeit (2.10) auf Grund der Unterlagen (schriftlicher Antrag der Lehrperson, Antrag des Inspektors/der Inspektorin, Antrag und schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten und allenfalls Wünsche/Anträge des Kindes) und/oder auf Grund eines Gesprächs.
1.1 Mitteilung
Das Rektorat informiert die Erziehungsberechtigten über den Zuweisungsentscheid. Im Informationsschreiben soll auch das Kind durch die Anrede einbezogen werden.
1.2 Beschwerderecht
Beschwerdeinstanz ist das Amt für Volksschule und Kindergarten. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen
seit Eröffnung des Entscheides schriftlich und begründet einzureichen.
Organisation und Koordination
Koordinator/Koordinatorin
Alle beteiligten Lehrpersonen der Primarschule bestimmen jeweils für die Dauer von drei Jahren eine/n verantwortliche/n Koordinator/in. Diese/r wird pro Jahr entschädigt. Der Stadtrat bestimmt die Höhe der Entschädigung. Für die Kosten wird den Gemeinden entsprechend der Anzahl Kinder Rechnung gestellt.
Aufgabenbereich
Seine/ihre Aufgaben werden in einem separaten Pflichtenheft geregelt.
Planungssitzung
Jeweils am zweitletzten Montagnachmittag im ersten Schulquartal findet unter der Leitung des Koordinators/der Koordinatorin eine Zusammenkunft statt. Anwesend sind: die Schulleitungen der drei Oberstufen, Vertreter der Oberstufenlehrerschaft und alle Lehrkräfte der 5. und 6. Klasse. Der erste Teil der Konferenz beinhaltet
– Erfahrungsaustausch (siehe 2.2)
– Bereinigung von Differenzen
– Terminplanung (siehe 3.7/3.8)
Im zweiten Teil bilden die Lehrerinnen und Lehrer der 5. und 6. Klasse die Arbeitsgruppen, vereinbaren Termine und Stoffinhalte.
Betreuung
Neuen Lehrpersonen an der 5. und 6. Klasse wird von der Koordinatorin/dem Koordinator für die ersten zwei Übertrittsverfahren ein/e erfahrene/r Betreuer/in vermittelt.
Dreiteilige Oberstufe
Jeweils zu Beginn des 2. Schulsemesters findet unter den Lehrpersonen der 5. und 6. Klasse und Vertretern der Oberstufenabteilungen ein Gespräch über die vorgesehenen Zuteilungen statt.
Erfahrungsaustausch
Nach Ablauf der Probezeit (gemäss Promotionsreglement) laden die Oberstufenlehrkräfte die Lehrpersonen der Vorstufe zum Erfahrungsaustausch ein.
Termine
Die Übergabe der Entscheidungsformulare und Unterlagen durch den Koordinator/die Koordinatorin sowie die unter 2.8 genannten Bereinigungsgespräche finden gemäss separatem Terminplan statt.
Terminplan
Der Terminplan wird an der unter 3.3 genannten Konferenz zu Handen der Schulkommission verabschiedet.
Orientierung/Information
Im Verlauf des ersten Semesters der 5. Klasse führt die Lehrperson einen Elternabend durch.
Die Erziehungsberechtigten werden im Verlauf dieses Abends in den Ablauf des Übertrittsverfahrens eingeführt. Ihre Rechte und Pflichten werden ihnen genau erklärt.
Vor diesem Orientierungsabend erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Information über das Übertrittsverfahren.
Übertritt nach der 1. Klasse der Oberschule und der Sekundarschule in die 1. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule
Verfahren
Der Übertritt von der 1. Klasse der Oberschule bzw. der Sekundarschule in die 1. Klasse der Sekundarschule bzw. der Bezirksschule erfolgt angepasst an das Verfahren des Übertritts von der Primarschule in die Oberstufe.
Anmeldung
Zu Beginn des 2. Semesters melden Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten den Wunsch nach einem Übertrittsgespräch dem/der Klassenlehrer/in. Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin fordert geeignete Schülerinnen/Schüler zur Anmeldung auf.
Vergleichsarbeit
Die Schülerinnen/Schüler absolvieren nach den Sportferien eine stufeninterne Vergleichsarbeit. Die Lehrerschaft der 1. Oberschule und 1. Sekundarschule legt den Termin und die Inhalte der Vergleichsarbeit fest. Sie melden diese dem Koordinator/der Koordinatorin.
Bedeutung
Die Vergleichsarbeit dient den Lehrpersonen zur Überprüfung ihrer Beurteilung.
Lehrerkollegium
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin holt vor dem Übertrittsgespräch die Meinungen der weiteren Lehrpersonen der Schülerinnen/Schüler ein. Er/sie vertritt die gemeinsame Haltung der Lehrpersonen im Übertrittsgespräch.
Kriterien
Die Empfehlung der Lehrpersonen richtet sich
a) nach der Leistung im laufenden Schuljahr
b) nach der Beurteilung der persönlichen Entwicklung im Bereich der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz des Kindes.
Wahl der Schulart
Mit Hilfe der Entscheidungsgrundlagen (5.3/5.6) bestimmen im dritten Quartal die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der Lehrperson, welchen Schultyp ihr Kind besuchen soll.
Einigung
Das gemeinsam unterzeichnete Entscheidungsformular wird durch den Koordinator/die Koordinatorin zur Bestätigung vor Mitte Mai an das Rektorat weiter geleitet. Die Beurteilungsgespräche sind terminlich entsprechend zu planen.
Uneinigkeit
Kommt keine Einigung zustande, leitet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin das Entscheidungsformular mit ihrer Empfehlung und dem Wunsch der Erziehungsberechtigten an den Koordinator/die Koordinatorin weiter. Diese/dieser orientiert die zuständigen Inspektor/innen.
Bereinigungsgespräch
Der/die für die Oberstufe zuständige Inspektor/in organisiert ein Bereinigungsgespräch. Anwesend sind die Erziehungsberechtigten, der/die Inspektor/in und der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Diese Gespräche müssen bis sechs Wochen vor Ende des Schuljahres abgeschlossen sein.
Kommt eine Einigung zustande, wird das gemeinsam unterzeichnete Entscheidungsformular zur Bestätigung durch den Koordinator/die Koordinatorin an das Rektorat weiter geleitet.
Entscheid
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulkommission.
Aufnahme
Die Schulkommission entscheidet spätestens fünf Wochen vor den Sommerferien über die provisorische Aufnahme.
Sie bestätigt die unter 5.7 und 5.11 genannten Entscheidungsformulare.
Sie entscheidet bei Uneinigkeit (5.12) auf Grund der Unterlagen (schriftlicher Antrag der Lehrperson, Antrag des Inspektors/der Inspektorin, Antrag und schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten und allenfalls Wünsche/Anträge des Kindes) und/oder auf Grund eines Gesprächs.
Mitteilung
Das Rektorat informiert die Erziehungsberechtigten über den Zuweisungsentscheid. Im Informationsschreiben soll auch das Kind durch die Anrede einbezogen werden.
Beschwerderecht
Beschwerdeinstanz ist das Amt für Volksschule und Kindergarten.
Übertritt von der 2. Klasse der Oberschule bzw. der Sekundarschule in die 2. Klasse der Sekundarschule bzw. der Bezirksschule
Mit Empfehlung
Auf Empfehlung der bisherigen Lehrpersonen können Schülerinnen/Schüler prüfungsfrei nach der 2. Klasse der Oberschule in die 2. Klasse der Sekundarschule bzw. nach der 2. Klasse der Sekundarschule in die 2. Klasse der Bezirksschule übertreten (§25, Abs. 1 im kantonalen Reglement).
Mit Prüfung
Fehlt die entsprechende Empfehlung, so ist vor einer Aufnahme in die anspruchsvollere Schulart eine Prüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Arithmetik und Geometrie zu bestehen (§25, Abs. 2 im kantonalen Reglement).
Die Schulkommission entscheidet auf Antrag der Lehrerschaft und auf Grund der Prüfungsresultate.
Offensichtlich falsche Zuteilung
Schülerinnen/Schüler, die offensichtlich falsch zugeteilt worden sind, können bis zum Ende des ersten Quartals nach ihrem Eintritt in die Oberstufe der Oltner Schulen einer andern Schulart der Oberstufe zugeteilt werden.
Über die Umteilung entscheidet die Schulkommission auf Antrag der Lehrperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.
Schlussbestimmungen
Der jährlich zu erstellende Terminplan gemäss 3.8 ist integrierender Bestandteil dieser Richtlinien.
Übergeordnetes Recht
Alle kantonalen Reglemente und Weisungen bleiben vorbehalten.
Geltungsbeginn
Das neue Übertrittsverfahren findet erstmals im Frühling 2005 im Hinblick auf Beginn des Schuljahres 2005/2006 Anwendung.
Abschaffung des Inspektorats
Sollte das Inspektorat durch den Kanton aufgelöst werden, werden die in diesen Richtlinien dem Inspektorat zugewiesenen Aufgaben von einer durch das Rektorat bestimmten oder eingesetzten Person oder Personengruppe wahr genommen.
Vom Stadtrat beschlossen am 10. Februar 2003
DIREKTION BILDUNG UND SPORT
DER STADT OLTEN
René Rudolf von Rohr, Stadtrat Roland Giger, Rektor