Inhalt
Verzicht auf die Führung einer zusätzlichen Kindergartenklasse, Anpassung des Pensenantrages 2018/2019 der Schule Olten an die kommunale Aufsichtsbehörde und Antrag an kantonale Aufsichtsbehörde (Volksschulamt)/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. März 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 6. November 2017 hat der Stadtrat den Pensenantrag für das Schuljahr 2018/2019 genehmigt. Die sich darauf beziehende Verfügung des Volksschulamtes liegt seit dem 11. Januar 2018 vor.
Unter Einhaltung der kommunalen Beschränkung der Abteilungsbestände für altersgemischte Klassen auf 20 war für den Standort Bannfeld ein zusätzlicher reduzierter Kindergarten vorgesehen, dies aufgrund der wachsenden Zahl von Kindern, die in der bisherigen Struktur nicht mehr aufgenommen werden können.
2. Erwägungen
Im Pensenantrag auf der Zahlenbasis vom Oktober 2017 rechneten wir für das Bannfeld mit den beiden Kindergärten Frohheim und den 2 (neu 3) Kindergärten Bannfeld mit 85 Kindern. Stand per 6. März 2018 sind es nun 88 Kinder.
Als mögliche Standorte für den neuen reduzierten Kindergarten hat dann die Direktion Bildung und Sport die folgenden Optionen geprüft:
1. Provisorischer Standort Frohheim: Zur pädagogischen Einheit Bannfeld gehören auch die beiden Kindergärten Frohheim. Aufgrund der Kinderadressen für den neuen Kindergarten wäre der Standort Frohheim am besten geeignet gewesen. Diese Option wurde dann auch zusammen mit der Baudirektion untersucht. Die Lösung mit dem Stellen eines Kindergartenprovisoriums wurde als zwar realisierbar, aber nicht nachhaltig beurteilt. Der einzige in Frage kommende Standort im Frohheimareal hätte eine Verkürzung des bestehenden Rasenplatzes für den Turnbetrieb der Sek I zur Folge gehabt. Dies fiel bei der Beurteilung negativ ins Gewicht. Zudem sind die Aussenflächen im Frohheim generell sehr knapp.
2. Einmietung in den ehemaligen Kindergarten am Föhrenweg: Abklärungen beim Besitzer der Liegenschaft ergaben, dass die Räumlichkeiten vermietet sind und deshalb nicht zur Verfügung stehen.
3. Erstellen eines Provisoriums am Standort Bannfeld. Im Bericht Schulraumplanung Olten der Firma Kontextplan wird das Erstellen eines Kindergartens im Bannfeld als Sofortmassnahme vorgeschlagen. Der Bedarf dafür ist mindestens mittelfristig gegeben und Kontextplan ging davon aus, dass ein Provisorium aufgrund der kurzen Realisierungsfrist unumgänglich sei.
Wenn man noch in Betracht zieht, dass der Schulraumbedarf auch am Standort Frohheim (Sek I) steigen wird und deshalb die Auslagerung der beiden Kindergärten bevorsteht, müssen für die Kindergärten Frohheim/Bannfeld ganzheitliche, nachhaltige Lösungen gefunden und erst noch mit dem entstehenden Neubau im Kleinholz abgeglichen werden. Deshalb soll diese ganzheitliche, nachhaltige Lösung konzipiert
und zügig realisiert werden. Aus dieser Sicht wäre ein Provisorium keine gute Lösung. Verstärkungen nach innen, das heisst Schaffung von zusätzlichem Schulraum in bestehenden Bauten, sind weder im Bannfeld, noch im Frohheim möglich.
4. Verzicht auf die Führung der bewilligten neuen reduzierten Abteilung und damit auch Verzicht auf die Schaffung des entsprechenden Schulraums. Dafür muss eine Klasse mit Überbestand (26 SuS) geführt werden, was der kommunalen Vorgabe (20) widerspricht. Auch alle anderen Kindergartenklassen auf der linken Aareseite haben Bestände von 20 (3 Kindergartenklassen) oder mehr (2 Kindergartenklassen). Damit können weitere Zuzüge nicht mehr aufgenommen werden, ohne die 20-er-Grenze wiederum zu verletzen.
In Abwägung aller Optionen kommt die Direktion Bildung und Sport zum Schluss, dass auf die Führung der zusätzlichen reduzierten Klasse verzichtet werden soll. Dies vor allem im Interesse einer ganzheitlichen, nachhaltigen Lösung am Standort Bannfeld, deren Realisierung aber umgehend geplant werden muss. Dadurch führt die Schule Olten eine Klasse weniger als in der kantonalen Verfügung bewilligt.
Die Führung von Klassen mit Überbeständen löst Assistenzlektionen aus. Deren Anzahl ist im Reglement über Assistenzlektionen an der Volksschule geregelt. Für Klassen mit 26 Kindern sind 6 Assistenzlektionen einzusetzen. Im Vergleich dazu hätte eine reduzierte Klasse 22 reguläre Lektionen plus 3 Lektionen Partnerunterricht (total 25 Lektionen) ausgelöst.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die nun beantragte Lösung löst total 19 Lektionen weniger aus.
Auch muss kein zusätzlicher Schulraum geschaffen werden.
Für zusätzliches Schulmobiliar (SFR 5'000.- Kto.-Nr. 2110.3110.00) und Unterrichts- und Spielmaterial (SFR 1'500.- Kto.-Nr. 2110.3104.00) sind Nachtragskredite erforderlich.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt den Verzicht auf die mit dem Pensenantrag 2018/2019 genehmigte zusätzliche reduzierte Kindergartenabteilung im Bannfeld.
2. Der Stadtrat als kommunale Aufsichtsbehörde stellt den Antrag an das Volksschulamt, diese Änderung zu genehmigen.
3. Der Stadtrat nimmt die 6 Assistenzlektionen für die Klasse mit Überbestand zur Kenntnis.
4. Der Stadtrat genehmigt folgende Nachtragskredite:
a. SFR 1'500.- zu Gunsten Kto.-Nr. 2110.3104.00
b. SFR 5‘000.- zu Gunsten Kto.-Nr. 2110.3110.00
5. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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