Inhalt
Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung/Vergabeentscheid
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. November 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Per Ende 2017 laufen sowohl die Krankentaggeld-Versicherung als auch die Unfallversicherung (Nichtbetriebsunfall- und Berufsunfallversicherung) aus. Die Direktion Finanzen und Dienste hat deshalb zusammen mit der Versicherungsbroker Funk Insurance Brokers die Versicherung neu ausgeschrieben.
Die Prämiensumme der Police der Unfallversicherung (BU und NBU) beläuft sich pro Jahr auf rund 210‘000 Franken, jene der Krankentaggeldversicherung auf 100'000 Franken. Gemäss Submissionsgesetz des Kantons Solothurn (721.54) §13 ist für die Vergabe von mehr-jährigen Dienstleistungsaufträgen nach Submissionsverordnung § 13, Abs. 1 Bst b) das offene Verfahren anzuwenden, wenn die Summe von 4 Jahresbetreffnissen den Wert von 250‘000 Franken aufgrund der zu erwartenden Prämien überschreiten kann.
Optional hat sich die Verwaltung zusätzlich ein Krankentaggeld für die Lehrkräfte sowie die Musikschullehrer offerieren lassen. Die Lehrkräfte sind aufgrund kantonaler Regelungen erst ab einem Jahr einer Krankentaggeldversicherung unterstellt. Die Stadt zahlt im Schadensfall somit maximal einen Jahreslohn selbst und muss zudem für die Kosten für einen Ersatz auf-kommen. Die Musikschullehrkräfte waren bis heute gar nicht gegen Krankheit versichert. Die Stadt zahlt im Schadenfall maximal ein Jahr selbst. Gegen Unfall sind sämtliche Lehrkräfte bei der Stadt versichert.
Für die öffentliche Ausschreibung wurden folgende Zuschlagskriterien festgelegt.
Unfallversicherung gemäss UVG:
Qualifikation Versicherer: 20 Punkte
Prämie: 50 Punkte
Schadenmanagement Versicherer: 30 Punkte
Total 100 Punkte
Krankentaggeld-Versicherung:
Prämie 40 Punkte
Wording 30 Punkte
Schadenmanagement Versicherer 15 Punkte
Qualifikation Versicherer 15 Punkte
Total 100 Punkte
Die Ausschreibung des Auftrages erfolgte im solothurnischen Amtsblatt sowie der Beschaffungsplattform SIMAP. Am 23. Oktober 2017 fand die Offertöffnung statt. Aus der Ausschreibung sind nur drei Offerten eingegangen.
Aufgrund der vorgenommenen Auswertung hat bei der Unfallversicherung die Visana (heutiger Versicherer) und bei der Krankentaggeld-Versicherung die Allianz (heutiger Versicherer) das wirtschaftlich beste Angebot abgegeben.
2. Zusatzversicherungen Lehrkräfte und Lehrpersonen Musikschule
2.1 Zusatzversicherung für Lehrkräfte
Die Lehrkräfte sind aktuell beim Kanton versichert. Der Kanton hat mit seinem Versicherer jedoch eine Wartefrist von einem Jahr vereinbart. Wird nun eine Lehrkraft krank, so zahlt während des ersten Jahres die Gemeinde die Lohnfortzahlung für die kranke Lehrkraft. Ab dem 2. Jahr erhält die Lehrperson dann ein Taggeld von 80%. Die Finanzverwaltung hat des-halb im Rahmen einer Risikoprüfung eine Zusatzofferte für Lehrkräfte ab dem 61 Tag bis zum 365 Tag offerieren lassen. Die Finanzverwaltung hat dazu alle nicht durch die Taggeldversicherung vom Kantons gedeckten Kosten aufgelistet und mit den Prämien verglichen.
Überträgt man die Hälfte der Prämien analog dem städtischen Personal auf die Lehrerschaft, so würde die Nettoprämie für die Stadt rund 50'000 Franken betragen, was sich für die Stadt rentieren dürfte.
2.2 Zusatzversicherung Lehrpersonen Musikschule
Die Lehrkräfte der Musikschulen sind aktuell weder beim Kanton noch beider Gemeinde gegen Krankheit versichert. Im Krankheitsfall wird das Arbeitsverhältnis mit den Lehr-kräften der Musikschule nach einem Jahr aufgelöst. Die Stadt trägt deshalb das Risiko einer Lohnfortzahlung für ein Jahr. Es ist deshalb davon auszugehen dass die Lehrkräfte der Musikschule privat eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen haben, welche das Krankheitsrisiko nach einem Jahr abdeckt.
Die Finanzverwaltung hat deshalb im Rahmen einer Risikoabwägung eine Krankentaggeldversicherung offerieren lassen welche eine Abdeckung des Risikos Krankheit vom 61. Tag bis zum 730 Tag vorsieht. Somit hätte auch diese Lehrkräfte eine Abdeckung von 730 Tagen.
3. Erwägungen
Aufgrund der vorgegebenen Evaluationskriterien ist bei der Unfallversicherung das Angebot der Visana mit einer Prämie von 206’830 Franken pro Jahr das wirtschaftlich günstigste An-gebot. Bei der Krankentaggeld-Versicherung ist das Angebot der Allianz mit einer Prämie von 118'353 Franken pro Jahr das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Aufgrund der hohen bei der Stadt verbleibenden Kosten bei Ausfällen bei Lehrkräften beantragt die Finanzverwaltung, dass die Stadt eine Krankentaggeld-Versicherung für die Lehrkräfte abschliesst, welche das Risiko von Krankheit ab dem 61. Tag bis zum 365. Tag abdeckt. Ebenso werden die Lehrkräfte der Musikschule neu in der Krankentaggeld-Versicherung ein-geschlossen. Die Deckung beträgt 730 Tage abzüglich einer Karenzfrist von 60 Tagen.
Beschluss:
1. Die Vergabe der Unfallversicherung erfolgt zu einer jährlichen Prämie von 206’830 Franken per 1. Januar 2018 an die Visana Services AG.
2. Die Vergabe der Krankentaggeldversicherung für die Gemeindeangestellten ohne Lehrpersonal erfolgt zu einer jährlichen Prämie von 118'353 Franken per 1. Januar 2018 an die Allianz Suisse.
3. Für das Lehrpersonal (ohne Lehrkräfte der Musikschule) wird eine Krankentaggeldversicherung mit eine Versicherungszeitraum ab dem 61. Tag bis 365. Tag ebenfalls bei der Allianz Suisse zu einer jährlichen Prämie von 100'573 Franken per 1.1.2018 abgeschlossen.
4. Das Lehrpersonal trägt analog dem städtischen Personal die hälftigen Prämienkosten der Krankentaggeldversicherung.
5. Für die Lehrkräfte der Musikschule wird eine Krankentaggeldversicherung mit einem Versicherungszeitraum ab dem 61. Tag bis 730. Tag ebenfalls bei der Allianz Suisse zu einer jährlichen Prämie von 14'201 Franken per 1.1.2018 abgeschlossen.
6. Die Lehrkräfte der Musikschule tragen analog dem städtischen Personal die hälftigen Kosten der Krankentaggeldversicherung.
7. Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug beauftragt.
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