Inhalt
Tannwaldstrasse, GB Olten Nr. 6180/Richterliches Verbot
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Dezember 2016
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit dem Bau der unterirdischen Velostation in der Tannwaldstrasse mussten verschiedene Landabtretungen und Grenzbereinigungen vorgenommen werden. Dabei wurden für die bestehenden Parkplätze bei den Liegenschaften Tannwaldstrasse 48, 50 und 62 Ersatzparkplätze auf der neuen Veloanlagenparzelle GB Olten Nr. 6180 vorgesehen und markiert. Nun kommt es vermehrt zu widerrechtlichem Abstellen von Fahrzeugen; dies soll nun mit einem richterlichen Verbot unterbunden werden.
Richterliches Verbot
Beim Richteramt Olten-Gösgen soll ein richterliches Verbot mit folgendem Wortlaut beantragt werden:
Auf das Gesuch der Einwohnergemeinde Olten wird Unbefugten richterlich untersagt, auf dem Grundstück GB Olten Nr. 6180, auf den gelb markierten Parkplätzen, Fahrzeuge jeglicher Art abzustellen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2‘000.00 bestraft.
Beschluss:
1. Beim Richteramt Olten-Gösgen ist ein richterliches Verbot mit folgendem Wortlaut zu beantragen:
Auf das Gesuch der Einwohnergemeinde Olten wird Unbefugten richterlich untersagt, auf dem Grundstück GB Olten Nr. 6180, auf den gelb markierten Parkplätzen, Fahrzeuge jeglicher Art abzustellen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2‘000.00 bestraft.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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