Inhalt
Schwimmbad Olten, Erweiterung Holzstrasse beim Restaurant/Genehmigung und Kreditfreigabe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Februar 2015
- Beschreibung
- Ausgangslage
Im Zuge der Finanzplanung der Stadt Olten wurde der Finanzbedarf für die notwendigen Erneuerungen und Sanierungen des Strandbades eingereicht. Durch die beschränkten finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, wurde dem Schwimmbad für 2014 und 2015 von den früher vorgesehenen CHF 400'000.00 noch je CHF 200'000.00 für die Sanierung im Schwimmbad zur Verfügung gestellt. Die Sanierungsarbeiten können mit diesen beschränkten Mitteln nicht sinnvoll begonnen werden, da jede vorgesehene Etappe viel grössere Mittel benötigt.
Im November 2014 hat der Stadtrat CHF 240'000.00 der im Budget bewilligten Mittel für den Ersatz des durchgerosteten Anschwemmfilters bewilligt.
Für die Attraktivitätssteigerung im Schwimmbad beantragt die Baudirektion nun die Erweiterung der sehr beliebten Holzterrasse beim Badirestaurant.
Vorhaben der Baudirektion
Da im Sommer 2014 die Weide durch einen Sturm entwurzelt wurde, besteht nun die Möglichkeit zur Erweiterung dieser Terrasse beim Badirestaurant.
Im Zuge der knappen Mittel wurden die Ausgaben nochmals auf ein absolutes Minimum gekürzt, die Kostenzusammenstellung präsentiert sich wie folgt.
Holzpodest Restaurant:
Fundamente CHF 7'500.00
Holzpodest CHF 12'000.00
Geländer CHF 5'000.00
Baubewilligung/Nebenkosten CHF 500.00
Total CHF 25'000.00
Bezüglich Möblierung soll mit den bestehenden Tischen und Stühlen ausgekommen werden. Mit dem Pächter wird über die Erhöhung der Pacht verhandelt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach Freigabe durch den Stadtrat mit dem im Budget 2015 bewilligten Investitionskredit 341.501.015 Generelle Sanierungen.
Beschluss:
1. Das Vorhaben "Erweiterung Holzterrasse beim Badirestaurant" wird zur Ausführung über das Investitionskonto Nr. 341.501.014 "Generelle Sanierungen" bewilligt und frei gegeben.
2. Der Pachtzins für das Restaurant ist so anzupassen, dass die Investition innert 20 Jahren amortisiert ist.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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