Ausgangslage
Mit Schreiben vom 11. April 2002 ersucht Herr Markus Wyss, Pächter Hof Bogenrain um Zustimmung für den Bau einer Bewegungshalle (für Reitstunden) in der Grösse 18 x 36 m, im Baurecht. Da sich das Areal ausserhalb des Siedlungsgebietes/der Bauzone befindet, ist für eine allfällige Bewilligung das Kantonale Bau- und Justizdepartement zuständig.
Bei den Überlegungen seitens der Stadt gilt es diesbezüglich folgende Punkte zu berücksichtigen:
· Die Höhe des Pachtzinses wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Der Landwirtschaftsbetrieb ist/kann deshalb für die Stadt nicht rentabel sein.
· Die Existenz des Pächters kann offensichtlich gemäss Schreiben vom 11. April 2002 längerfristig nur mit einem zusätzlichen Erwerbseinkommen gesichert werden.
· Dank enger Zusammenarbeit zwischen der Zuchtarbeit von Markus Wyss und der Ausbildungstätigkeit seiner Lebenspartnerein Ursula Friedli konnte sich das Gestüt zu einem angesehenen Zuchtbetrieb entwickeln. In einer publizierten Untersuchung über die Schweizer Warmblutzuchtbetriebe rangiert der Hof Wyss im Spitzenfeld.
· Eine Reitschule entspricht offenbar auch im städtischen Umfeld einem Bedürfnis.
Erwägungen
Erste Abklärungen beim Kantonalen Bau- und Justizdepartement haben ergeben, dass eine Bewegungshalle für Pferde nur dann denkbar wäre, wenn die Hauptnutzung des Hofes eine Pferdezucht wäre. Gemäss Auskunft des Amtes für Landwirtschaft gilt die Pferdezucht als landwirtschaftliche Produktion. Entsprechend hätte eine derartige Nutzung keinen Einfluss auf das landwirtschaftliche Pachtverhältnis zwischen der Einwohnergemeinde Olten und Markus Wyss.
Die Stadt Olten hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass das Areal im Bornfeld bis zum Zeitpunkt einer späteren Überbauung bewirtschaftet wird. Aus diesem Grund kann das Begehren grundsätzlich befürwortet werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass das betroffene Areal höchstens in einer letzten Etappe überbaut werden kann. Im Rahmen der Ortsplanung wird festgestellt, dass die beiden Landwirtschaftsbetriebe und insbesondere die ökologisch wertvollen Obstbaumbestände bei einem späteren Überbauungskonzept integriert (optimales Zusammenspiel zwischen Siedlung und Landschaft bzw. Ökologie) werden sollten. Ein Überbauungskonzept aus dem Jahre 1991 zeigt im Sinne einer Machbarkeitsstudie das angesprochene Planungsinteresse auf.
Beschluss:
- Das Bauvorhaben von Markus Wyss, Pächter Hof Bogenrain, wird grundsätzlich unterstützt.
- Die Baudirektion I wird beauftragt, einerseits die Abklärungen beim zuständigen Kantonalen Bau- und Justizdepartement zu treffen und andererseits einen Vertragsentwurf betreffend Einräumung eines Baurechtes (Baurechtszins/Dauer usw.) zu erarbeiten.