Inhalt
Kirchgasse 12/GL Immobilien GmbH, Rest. Gryffe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. Juni 2013
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Eingabe des Baugesuches 2013/061 vom 16. April 2013 ersucht der Bauherr und Inhaber GL Immobilien GmbH, Rest. Gryffe, Herr Christoph Zehnder, Postfach, 4600 Olten, um die Bewilligung für die Erweiterung der bestehenden Aussenwirtschaft.
Erwägungen
Ein Teil der Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes gem. CAD = 95 m2 vor der Liegenschaft und auf der Kirchgasse, im blauen Bereich (gemäss Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse Olten), werden von der Verwaltung (Stadtpolizei, Gewerbepolizei, und Baudirektion) als unproblematisch eingestuft.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Beschluss:
1. Der GL Immobilien GmbH, Herr Christoph Zehnder, Postfach, wird die Bewilligung für den gebührenpflichtigen öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft für vorerst befristet auf 2 Jahre (Sommersaison 2013/14) erteilt.
2. Die Gebühr für die Sommersaison 2013 wird im Rahmen der Einführung der neuen Kirchgasse nicht in Rechnung gestellt (SR Nr. 60/2013 vom 11. März 2013). Die Gebühr für die Saison 2014 wird nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (zur Zeit gemäss CAD = 95.00 m2 à CHF 30.00/m2 = CHF 2‘850.00 Sommersaison).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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