Inhalt
Wahlpropaganda/Plakatierungsstellen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. Januar 2005
- Beschreibung
- Ausgangslage
An seiner Sitzung vom 15. November 2004 sprach sich der Stadtrat gestützt auf das Parteienförderungsreglement dafür aus, den Parteien im Rahmen der Parteienförderung für ihre Wahlempfehlungen an mehreren Orten Plakatstellen zur Verfügung zu stellen.
Erwägungen
Das im Mai 2004 eröffnete Kulturstellennetz, wo Hinweise auf Anlässe jeglicher Art durch jederman an 9 Standorten plakatiert werden können, eignet sich für Wahlpropaganda wenig, da die Stellen alle zwei Wochen geräumt werden. Zudem sollen diese Stellen auch weiterhin für den freien Plakatanschlag reserviert bleiben. Die weiteren Stellen für Grossanlässe, welche gemäss Reservation terminbezogen im Aushang bleiben, stehen ebenfalls nur bedingt zur Verfügung. Es sollen also neue Publikationsmöglichkeiten geschaffen und das entsprechende Trägermaterial gemäss nachstehendem Beschrieb bereitgestellt werden.
Plakatständer, beidseitig nutzbar, Format F4, 89.5 x 128 cm (Weltformat) mit 50 kg Betonsockel.
Als Standorte bestimmte der Stadtrat den Oberen Graben in der Altstadt sowie den Vorplatz des Hotels Arte. An beiden Standorten steht somit jeder Partei eine beidseitig nutzbare Plakatwand zur Verfügung. Die Propagandastellen sollen vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin durch das Personal des städtischen Werkhofs bereitgestellt werden. Die Gestaltung und das Bekleben der Stellen ist den einzelnen Parteien überlassen. Ebenso die Kontrolle und allfällige Neugestaltung während der Dauer des Aushangs. Am Montag nach dem Urnengang sollen die Plakatständer durch das Personal des städtischen Werkhofs eingezogen, gereinigt und bis zum nächsten Gebrauch gelagert werden.
Im Weiteren sollen allfällig leerstehende Ausstellvitrinen in den Personenunterführungen von den Parteien ebenfalls für Wahlempfehlungen etc. genutzt werden können. Parteien, die leerstehende Vitrinen beanspruchen, sind für deren Reservation bei der städtischen Liegenschaftsverwaltung selber verantwortlich. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Reservationseinganges und der Verfügbarkeit. Die Benutzung derselben gemäss Weisung der städtischen Liegenschaftsverwaltung.
Durch die Direktion Öffentliche Sicherheit wurden alle Parteien anlässlich einer Orientierungsversammlung am 20. Dezember 2004 über diese Neuerung in Kenntnis gesetzt. Zwei Parteien, welche am Anlass nicht vertreten waren, wurden nachträglich schriftlich orientiert. Man zeigte sich allgemein erfreut über die Möglichkeit, an gut frequentierten Orten Wahl- und Abstimmungsempfehlungen publizieren zu können und ist sowohl mit dem Handling als auch mit den Standorten und der Aushangdauer einverstanden. Der Vorschlag ist also auf eine gute Akzeptanz gestossen.
Angesichts dieser Fakten ergeht deshalb folgender
Beschluss:
1. Der Stadtrat stellt den Parteien im Rahmen der Parteienförderung an zwei Standorten (Oberer Graben in der Altstadt und Vorplatz Hotel Arte) Plakatstellen und allenfalls leerstehende Ausstellvitrinen in den Personenunterführungen zur Verfügung.
2. Dem Nachtragskredit für die dazu notwendige Beschaffung von 12 Plakatständern zum Preis von CHF 5'689.80 zu Lasten des Kontos 011.365.01 (Parteienförderung) wird zugestimmt.
3. Für die fristgemässe Bereitstellung der Plakatständer sowie deren Räumung und Lagerung ist die Baudirektion II, städtischer Werkhof, zuständig.
4. Die Vergabe von Ausstellvitrinen erfolgt durch die Baudirektion I, städtische Liegenschaftsverwaltung.
5. Die Aufwendungen des Werkhofes sind als Nachtragskredit den Konti 011.301.05 bzw. 011.390.01 zu belasten.
6. Für die Benutzung der Vitrinen werden dem Konto 620.423.01 (Mietverträge Vitrinen) zu Lasten des Kontos 011.365.01 die üblichen Mietzinse gutgeschrieben.
7. Die Direktionen Bau I und Bau II sowie die Direktion Öffentliche Sicherheit werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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