Inhalt
Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Entlastungsdienst für pflegende Angehörige/Beitrag
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. November 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Solothurn, vertreten durch Frau Kraus, Geschäftsleiterin, und Frau Ingold, Leiterin Regionalstelle Olten, wandte sich mit dem Anliegen an die Sozialdirektion, den Entlastungsdienst für pflegende Angehörige zu subventionieren. Das Gespräch fand am 7. November 2011 statt. Das SRK ersucht entweder um einen jährlichen pauschalen Beitrag oder um eine Subventionierung pro geleistete Stunde.
2. Erwägungen
Der Entlastungsdienst für pflegende Angehörige baut auf der folgenden Überlegung auf: Pflegende Angehörige erbringen eine wertvolle, sinnvolle, menschliche, freiwillige und private Dienstleistung für Menschen, die sonst professionelle ambulante oder stationäre Pflegeleistungen beanspruchen würden. Pflegende Angehörige stossen aber auch in Bezug auf Zeit und Energie an ihre Grenzen. Mit dem Angebot einer Entlastung wird pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich zu erholen. Dadurch können sie ihre Leistung auch über einen längeren Zeitraum erbringen.
Die Tarife sind so festgelegt, dass die Leistungen auch nachgefragt werden. Bei kosten-deckenden Tarifen wäre dies nicht der Fall. Deshalb wurden nicht kostendeckende Tarife gewählt. Dadurch entsteht die Finanzierungslücke.
Für die Gemeinwesen, die im Leistungsfeld der ambulanten und stationären Pflege an den Kosten beteiligt sind, ist das Angebot interessant. Dank freiwilligen und privaten Leistungen pflegender Angehöriger werden weniger Leistungen professioneller Anbieter bezogen, die sonst das Gemeinwesen belasten.
Das SRK rechnet mit ca. 3‘000 Entlastungsstunden pro Jahr. Eine Stunde wäre laut Antrag mit Fr. 13.50 zu subventionieren. Dies würde einem Betrag von (gerundet) Fr. 40‘000.--entsprechen. Etwa die Hälfte der Stunden dürfte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten betreffen. Dies würde einem Kostendach von Fr. 20‘000.-- entsprechen.
Für 2011 hat das SRK einen Betrag von Fr. 20‘000.-- aus dem Lotteriefonds erhalten.
Für die Einwohnergemeinde Olten haben sich die Kosten im Bereich der Spitex-Subventionierung um Fr. 365‘000.-- reduziert (Budget 2012 gegenüber Budget 2011). Das Angebot des SRK kann als erweitertes und indirekt über die Angehörigen geleistetes Betreuungs- und Pflegeangebot betrachtet und somit in Zusammenhang mit der Spitex-Subventionierung gebracht werden. Den Einsparungen im Spitex-Bereich stünde somit eine wesentlich geringere Belastung durch den Entlastungsdienst gegenüber.
Aus Sicht der Sozialdirektion sollte der Entlastungsdienst gesichert werden. Dieser stellt eine sinnvolle Ergänzung von Mahlzeitendienst, Fahrdienst und Spitex dar. Entsprechend wäre das SRK zu unterstützen, diese Leistung anzubieten. Auf Grund des etwas ungünstigen Zeitpunktes gegen Ende des Jahres (Zeitpunkt der Gesuchstellung) kann dies nicht mehr über das Budget 2012 und sollte auch nicht über NK erfolgen. Für 2012 schlägt die Sozialdirektion deshalb vor, ein Kostendach von Fr. 20‘000.-- für die stundenweise Subventionierung im Betrag von Fr. 13.50/Stunde zu gewähren und die entsprechenden Mittel dem Fonds Nr.
2035.28 (Altersfürsorge) zu entnehmen. Ein entsprechender Beitrag für die Folgejahre wäre über den Budgetprozess einzugeben.
3. Stellungnahmen
Die Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen unterstützt das Anliegen des SRK mit Nachdruck. Damit werden die städtischen Ziele der Alterspolitik nachhaltig und unter Einbezug freiwilligen und privaten Einsatzes umgesetzt.
Beschluss:
1. Zu Lasten des Fonds Nr. 2035.28 werden maximal Fr. 20‘000.-- zur stundenweisen Subventionierung (Fr. 13.50/h) des Entlastungsdienstes für pflegende Angehörige (von zu betreuenden Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Olten) entnommen. Der Betrag wird für das Rechnungsjahr 2012 dem Konto 580.366.05 zur Abwicklung der Zahlungen gutgeschrieben.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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