Inhalt
Stadtentwicklung, Assistenz/Stellenfreigabe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 5. September 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Seit 1. Mai 2011 ist die im September 2010 vom Parlament bewilligte 100%-Stelle der Leitung Stadtentwicklung mit einem Pensum von 80% personell besetzt. Es hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt, dass die Leiterin Stadtentwicklung im administrativen Bereich Entlastung braucht, die von der im Präsidium vorhandenen Administration (Stadtkanzlei und Sekretariat Stadtpräsidium) nicht geleistet werden kann; zudem besteht auch bei den Fachstellen Umwelt/Energie/Mobilität und Integration – letztere ist seit 1. Juli 2011 neu beim Präsidium angesiedelt – Bedarf an administrativer Unterstützung. Die Direktion Präsidium beantragt daher beim Stadtrat, die restlichen 20 Stellenprozente für eine Assistenz Stadtentwicklung in der Lohnklasse 12 freizugeben. Die Stelle soll möglichst rasch besetzt werden und ist in den Budgets 2011 und 2012 enthalten.
Parallel dazu benötigt die Leiterin Stadtentwicklung eine Projektunterstützung im Projekt Entwicklung Olten Ost, das für die Periode 2012 bis 2015 in den Finanzplan und für das Jahr 2012 ins Budget (790.501.003) aufgenommen wird. Im Projektbudget sind die entsprechenden jährlichen Kosten für diese Unterstützung enthalten. Es macht nun Sinn, die beiden Aufgaben trotz unterschiedlicher Finanzierung auf die gleiche Person zu vereinen und eine 40- bis 50%-Stelle, befristet auf vier Jahre, das heisst die Projektdauer, auszuschreiben. Vor Ablauf dieser Frist bzw. des Projektes gilt es die Stellendotierung zu überprüfen. Allenfalls ist auch eine Anpassung der Stellendotation bei der Leitung Stadtentwicklung zu prüfen.
2. Erwägungen
Nachdem es sich beim Projekt Entwicklung Olten Ost in wesentlichen Teilen um eine Fortsetzung von Chance Olten Ost handelt und die Kosten der beiden Projets urbains zusammengezählt die Finanzkompetenz des Stadtrats überschreiten, beantragt die Direktion Präsidium dem Stadtrat, dem Gemeindeparlament an dessen Budgetsitzung vom 16./17. November 2011 eine separate Vorlage zu diesem Thema zu unterbreiten. Demnach wird erst nach Ablauf der Referendumsfrist bekannt sein, ob der Kredit für die Projektunterstützung tatsächlich zur Verfügung steht. Damit die Suche nach einer geeigneten Person jedoch rasch aufgenommen werden kann, beantragt die Direktion Präsidium dem Stadtrat daher die Schaffung einer auf ein Jahr befristeten Stelle von max. 30% in Lohnklasse 12, welche mit der Assistenz Stadtentwicklung kombiniert wird. Im Falle einer Ablehnung des Projektes durch das Parlament muss die Stellendotierung vor Ablauf der Einjahresfrist überprüft und neu geregelt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nachdem die im Budget 2011 enthaltene 100%-Stelle Leitung Stadtentwicklung in der Lohnklasse 29 figuriert, entstehen im Fall einer Besetzung der Stelle in Lohnklasse 12 noch im laufenden Jahr keine Mehrkosten. Die Kosten für das kommende Jahr werden budgetiert.
Beschluss:
1. Die Stelle einer Assistenz Stadtentwicklung in Lohnklasse 12 zu 20 Stellenprozenten wird zur Besetzung freigegeben. Zudem wird eine ab Stellenbesetzung auf 1 Jahr befristete Aufstockung um max. 30% in Lohnklasse 12 genehmigt.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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