Inhalt
Vergabe öffentlicher Aufträge durch die EGO, Ausführungsbestimmungen/Aufhebung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. Juni 2004
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Das Gemeindeparlament der Stadt Olten hat am 27. Mai 2004 das Reglement für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 3. Dezember 1998 aufgehoben. Hintergrund dieser Aufhebung bildet das neue kantonale Submissionsgesetz, welches neu auch auf die Gemeinden anwendbar ist.
Die Aufhebung des Reglementes für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist wird am 1. Juli 2004 ablaufen. Nachdem im Parlamentsbeschluss vom 27. Mai 2004 der Stadtrat mit dem Vollzug beauftragt worden ist, gilt es nun, das Datum der Aufhebung festzusetzen und gleichzeitig die Ausführungsbestimmungen zum Reglement (SRO 731.1) aufzuheben.
2. Erwägungen
Die Referendumsfrist läuft am 1. Juli 2004 ab. Es kann davon ausgegangen werden, dass gegen diese Aufhebung kein Referendum ergriffen wird. Deshalb liegt es nahe, das städtische Reglement für die Vergabe öffentlicher Aufträge per 1. Juli 2004 aufzuheben.
Gleichzeitig können auch die Ausführungsbestimmungen zum Submissionsreglement (SRO 731.1) vollständig aufgehoben werden. Diese Ausführungsbestimmungen machen ohne dazugehöriges kommunales Reglement keinen Sinn mehr. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen kantonalen Submissionsgesetz befinden sich im übrigen in der Verordnung über öffentliche Beschaffungen (BGS 721.55) des Regierungsrates. Diese Verordnung ist wie das kantonale Gesetz neu auch für die Gemeinden integral anwendbar.
Die Ausführungsbestimmungen des Stadtrates sind ohnehin praktisch identisch mit den Bestimmungen der regierungsrätlichen Submissionsverordnung. Insbesondere die Anhänge 1 und 2 (Mindestangaben für Ausschreibungen; Eignungsnachweise) wurden wörtlich aus der Submissionsverordnung abgeschrieben. Die Aufhebung der Ausführungsbestimmungen durch den Stadtrat ist demnach die logische Konsequenz der Aufhebung des Submissionsreglementes durch das Gemeindeparlament. Somit ergeht folgender
Beschluss:
1. Die Aufhebung des Reglementes für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 10. Dezember 1998 (SRO 731) erfolgt per 1. Juli 2004.
2. Die Ausführungsbestimmungen zum Reglement für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 731.1) werden per 1. Juli 2004 aufgehoben.
3. Das Stadtpräsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|