Inhalt
Taxikonzession A/Erteilung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 22. März 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 5. Januar 2010 ersucht Herr Bajraliu Llukman, Hardweg 5 in 4658 Däniken um die Erteilung einer Taxikonzession A. Herr Bajraliu besitzt noch keine Taxikonzes-sion der Stadt Olten, ist aber seit dem Oktober 2008 für das Taxiunternehmen Aare Taxi als Chauffeur tätig. Hauptberuflich ist er bei einer Sicherheitsfirma als Sicherheitsmann angestellt. Der Antragsteller beabsichtigt bei einem positiven Entscheid die Gründung eines Taxiunternehmens. Dazu würde der Gesuchsteller seine Firma Adler-Taxi oder Oltner-Taxi nennen, welche ausschliesslich dazu dient, den gewerbsmässigen Personentransport auszuüben.
Über Bajraliu Llukman konnten keine negativen Punkte in Erfahrung gebracht werden. Er ist weder im Schweizerischen Strafregister aufgeführt noch beim Betreibungsamt Olten-Gösgen mit Betreibungen oder Verlustscheinen registriert. Seit 2001 ist der Antragsteller in Däniken angemeldet und es sind keine negativen Erkenntnisse bekannt.
Erwägungen
Die Taxiverordnung vom 20. März 1997 (SRO 214) sagt aus, dass für die Erteilung einer Taxikonzession die Zuständigkeit beim Stadtrat von Olten liegt. Im Folgenden müssen gemäss Art. 4 der Taxiverordnung die erforderlichen Voraussetzungen überprüft werden. Gemäss den Unterlagen für die Kontrolle von Herrn Bajraliu Llukman und den Abklärungen des Taxichefs werden die Voraussetzungen positiv beurteilt. Straf- und Betreibungsregisteraus-züge sowie der Leumund des Gesuchstellers sind einwandfrei. Die Anzahl der Taxi A-Konzessionen würde auf deren 33 erhöht. Gründe, die gegen eine Erteilung in Betracht gezogen werden könnten, existieren nicht. Es handelt sich um eine vertrauenswürdige Person, die einen guten Ruf seitens der Taxifahrer und Kundschaft geniesst. An der bestehenden Taxisituation ändert sich durch die Konzessionserteilung nichts.
Der Rechtskonsulent wurde miteinbezogen und das Gesuch mit ihm besprochen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat entspricht dem Gesuch von Herrn Bajraliu Llukman, Hardweg 5 in 4658 Däniken und erteilt die beantragte Taxikonzession A.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann schriftlich und begründet innert 10 Tagen ab Erhalt Beschwerde an das Departement des Innern erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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