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Richtlinien zur Installation von Videoüberwachung im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum
Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten steht in der Pflicht, dass die durch sie initiierten Videoüberwachungen den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Dafür braucht es eine Struktur, welche es erlaubt, die bestehenden und geplanten Videoüberwachungen zu kontrollieren. Dafür wurden Richtlinien erlassen, welche u.a. die im InfoDG unter verschiedenen Titeln festgelegten Pflichten, welche im Zusammenhang mit einer Videoüberwachung zu beachten sind, übersichtlich und verständlich zusammenfassen.
Informationen
- Datum
- 13. August 2018
- Herausgeber/-in
- Stadtrat